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Geschrieben von UnserBaby91 am 08.03.2016, 9:51 Uhr

Angst vor der Kündigung!

Hallo ihr lieben..

wir sind ganz frisch schwanger ( Juhuuuuuuu ;) ) und ich fange aber nächste Woche wieder an zu arbeiten.. Gastronomie, befristet bis 31.12.16.. bin da jetzt das 3. Jahr.. Habe trotzdem eine 3 monatige Probezeit.. Kann mir jemand sagen, wann ich es am besten bekannt gebe (kann ja noch viel passieren) und wann er mich kündigen kann?

Vielen Dank und schönen Dienstag noch :)

 
5 Antworten:

Re: Angst vor der Kündigung!

Antwort von cs80 am 08.03.2016, 13:49 Uhr

Solange du schwanger bist, hast du Kündigungsschutz. Was er machen kann, deinen Vertrag nach Ablauf nicht zu verlängern. Das betrifft dann eher den MuSchu, oder?

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Re: Angst vor der Kündigung!

Antwort von UnserBaby91 am 08.03.2016, 16:03 Uhr

ja genau, ich hatte das schon so gelesen, das halt mein Vertrag ganz normal ausläuft.. aber man ließt ja eine Menge darüber, das Frauen schwanger sind und gekündigt worden sind.. ohweia, Daumen drücken! :) Danke für die Antwort :)

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Re: Angst vor der Kündigung!

Antwort von Carow am 08.03.2016, 19:42 Uhr

In der Probezeit kann er dich trotzdem kündigen. Nur darf die Schwangerschaft nicht der Grund sein. Wie sind denn deine Arbeitszeiten, verträgt sich das mit der Schwangerschaft (Mutterschutz)?

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Re: Angst vor der Kündigung!

Antwort von speedy am 08.03.2016, 20:15 Uhr

Nein, selbst in der Probezeit kann einer Schwangeren nicht aus einem anderen Grund gekündigt werden - es besteht absoluter Kündigungsschutz. Einzige Ausnahme wäre eine Ausnahmegenehmigung durch die Gewerbeaufsicht, z.B. bei schweren Verfehlungen.

Es gibt allerdings Verträge, die die Probezeit als eigenen Vertrag gestaltet haben, an den sich dann ein neuer anschließt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Nur in diesem Fall könnte das Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Probezeit beendet werden. Sonst nicht.

Gruß, Speedy

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Re: Angst vor der Kündigung!

Antwort von chrissicat am 12.03.2016, 18:55 Uhr

Du arbeitest jetzt das 3. Jahr dort befristet? Ist es denn ein sachgrundbefristeter Vertrag? Wenn nicht, wäre die Befristung gar nicht zulässig.

Wegen der Schwangerschaft kündigen darf dir der Arbeitgeber nicht, aber den Vertrag verlängern muss er auch nicht.

Sofern du keine Tätigkeiten machst, die schlecht für die Schwangerschaft sind, brauchst du keine Eile mit der Mitteilung zu haben. Wenn du aber z.B. schwer heben musst o.ä. solltest du deinem Arbeitgeber möglichst frühzeitig die Schwangerschaft mitteilen.

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