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Anspruch auf KITA Platz???

Thema: Anspruch auf KITA Platz???

Hallo Ihr könnt mir doch besstimmt helfen! Ich Hab ein Baby zuhause und möchte wenn die kleine 1 Jahr wird wieder arbeiten gehen. Ich wohne mit dem Papa zusammen wir sind aber nicht verheiratet. Er ist mal arbeiten und mal nicht. Habe ich einen Anspruch auf Kita wenn er arbeitslos ist? Gilt es nicht als allein Erziehend wenn wir nicht verheiratet sind? Dann müßte ich doch einen Platz kriegen oder? Danke für eure Antworten!

Mitglied inaktiv - 28.09.2009, 15:25



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Habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Dann zählst du nicht als Alleinerziehend. Und da ihr in einem Haushalt gemeldet seid auch nicht. Selbst bei Alleinerziehend würdest du keinen Anspruch auf einen Platz haben, wenn die Betreuung vom anderen Elternteil übernommen werden könnte. Ist er allerdings als arbeitssuchend gemeldet und du hast einen Job, dann habt ihr einen Bedarf. Und somit solltet ihr einen Platz bekommen. Kann euch nur raten rechtzeitig nach Kitas ausschau zu halten. Und wenn es geht auch schon mal auf Wartelisten eintragen. Denn was nutzt euch ein Anspruch auf einen Platz wenn keiner frei ist. alsame

Mitglied inaktiv - 28.09.2009, 22:27



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einen anspruch auf eine betreuung hast du erst ab dem 3. geburtstag. ab 2013 - was für dich aber zu spät sein wird - soll das auch für unter 3jährige gelten, nur wie will man das durchsetzen? du kannst bedarf anmelden in den kitas und dein kind anmelden, aber auch dann kann es sein, dass du keinen platz bekommst. viel glück bei der suche lg doreen

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 09:21



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Das ist nicht in jedem BL so, dass man erst ab dem 3. Geburtstag den Anspruch hat. In Thüringen (evtl. auch in anderen neuen BL?) hat man den Anspruch z. B. bereits ab dem 2. Geburtstag bzw. auch darunter, wenn beide Elternteile berufstätig oder in Ausbildung sind. Darauf hat sich die Frage oben denke ich bezogen. V. G.

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 09:46



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Ich denke dass du einen Anspruch hast, allerdings nicht auf einen Vollzeitplatz, sondern nur Teilzeit, da dein Partner zu Hause ist. Sollte er wieder feste Arbeit finden,könnt ich schnell auf Vollzeit umstellen. Kurze Frage: Wohnt ihr in den alten oder neuen Bundesländern? In den neuen Bundesländern dürfte es meiner Meinung nach nicht so schwierig sein einen Betreuungsplatz zu kriegen. Gruß Kathrin

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 09:39



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in HH soll 2010 schon der Anspruch für 2 Jährige kommen. Bin mal gespannt. Wir haben ja auch dieses blöde Gutscheinsyst. Gruß Maxikid

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 10:41



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hallo einfach mal bei eurem jugendamt fragen. die wissen einfach am besten bescheid. lg paula

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 14:06



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ich bin schon etwas irritiert, was hier zum Teil für ein Blödsinn geschrieben wird ! Die Art des Sorgerechts hat überhaupt GAR NICHTS damit zu tun, ob man den Status des Alleinerziehendseins "genießt" Ausschlaggebend ist die Form der Haushaltsführung - selbst wenn Du mit Deiner Mutter zsamm leben würdest, hättest Du einen gemeinsamen Haushalt mit einer zweiten erwachsenen Person - in diesem Fall wärst Du nicht AE. Es spielt keine Rolle, ob Du mit dem Partner verheiratet bist oder nicht, Du wohnst mit ihm in einer Wohnung, Ihr habt/hattet Bezüge, von denen Ihr Beide gelebt habt oder lebt. Ergo, Du bist nicht alleinerziehend ! Des weiteren gibt es nicht in allen BLs einen rechtlichen Anspruch auf einen Kiga- oder Betreuungsplatz. In Bayern zum Beispiel gibt es diese Regelung NICHT !!! Und da kann es dir schon passieren, dass du mit einem dreijährigen Kind daheim hockst, weil du keine Betreuung hast. Hier in Muc hat es noch nichtmal jemanden interessiert, dass ich tatsächlich alleinerziehend bin, damals volltags gearbeitet habe und keine Betreuung hatte, ich wurde von allen Kindergärten abgelehnt. Ich denke, dass Dir mit Sicherheit kein Volltagsplatz zusteht, was wohl auch verständlich ist, wenn Dein Freund/der Kindsvater den ganzen Tag daheim ist - in diesem Fall nämlich blockierst Du einen Platz, den vielleicht eine ganztags arbeitende Familie gebrauchen könnte. Im übrigen würde ich Dir statt ner Krippe eher ne Tagesmutter empfehlen, da guckst am besten mal beim Jugendamt, die vermitteln auch welche und bei zu geringem Einkommen beteiligen sie sich auch an den Kosten... LG Sue

Mitglied inaktiv - 30.09.2009, 09:34