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anspruch auf "sozial-gerechten arbeitsplatz"

Thema: anspruch auf "sozial-gerechten arbeitsplatz"

kann mir von euch jemand sagen, ob ich nur nach 3 jahren erziehungsurlaub anspruch auf einen sozial gerechten arbeitsplatz habe oder auch nach 2 jahren mein chef will mir keine frühschicht ermöglichen obwohl ich die einzige da im betrieb bin mit 2 kleinen kindern wäre sehr hilfreich für mich

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 14:29



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Dein AG hat Dir ca. 3 Jahren Deinen Arbeitsplatz "freih" halten müssen. Ich vermute, daß Du schon immer Schicht gearbeitet hast. DANN wirst Du das jetzt nach den 3 Jahrenwieder tun müssen. Und nein, der AG muß NICH auf Deine Kinder in der Arbeitszeitgestaltung Rücksicht nhemen. Er könnte es, muß aber nicht. Immerhin muß er i. d. R. Dich zusätzliche 10 tage p. a. freistellen, wenn dein Kind krank ist. Dies ist die Sicht, die der AG haben könnte. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 14:51



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Bei uns kann man "familienfreundliche Arbeitszeiten" beantragen. Die habe ich aber noch nicht mal mit 3 Kinder von unserer Personalstelle genehmigt bekommen. Zum Glück hab ich einen super Chef, der mir ermöglicht hat, nur noch Normaldienst arbeiten zu müssen anstatt in Schichten zu gehen. LG Conny

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 17:01