Hallo,
es ist doch so, wenn die 3 Jahre Elternzeit vorbei sind, dass man dann wieder mind. die Hälfte der vollen Stundenzahl arbeiten muss, oder?
z.B bei 28 wären das dann mind. 14.
Oder gibt es irgendwie da noch eine Regelung, dass mann weiterhin unterhälftig arbeiten darf?
Luna
Mitglied inaktiv - 30.01.2009, 17:06
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Hallo
nein, du musst als Beamtin min halb arbeiten...bist du Beamtin? Aber 14 ist doch auch okay...
LG HEnni (15 Studne)
Mitglied inaktiv - 30.01.2009, 18:52
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meines Wissens nach kann man auch unterhälftig arbeiten, ohne den Beamtenstatus zu verlieren. Allerdings hat man dafür auch nur "halben" Pensionsanspruch und "halbe" Beförderungswartezeit, während man ja bei überhälftig in Sachen Pension und Beförderung wie ein Vollzeitler behandelt wird.
Normalerweise müsste Dir so eine Frage die zuständige Stelle beim Schulamt/Regierung/Kultusministerium beantworten können bzw. auch der Personalrat.
LG
rubi
Mitglied inaktiv - 02.02.2009, 23:45