Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von rubi am 21.12.2004, 17:56 Uhr

Arbeiten an freiem Tag??? (v.a. an die Lehrerinnen)

Hallo,

ich koche innerlich. Am Donnerstag habe ich meinen freien Tag, den ich natürlich schon mit diversen Sachen verplant habe, zumal mein Sohn und mein Gatte krank sind und ich daher die Weihnachtseinkäufe noch alleine erledigen muss.

Heute erfahre ich, dass ich als Klassenleiterin an meinem freien Tag eine Stunde für weihnachtliche Stimmung sorgen soll, kostet mich incl. An- und Abfahrt gute 2 Stunden, die ich dringend bräuchte. Eine andere Kollegin ist ebenfalls betroffen, die ärgert sich genauso.

Rabbatz machen und was sagen? Ich mache mich mal schlau morgen, ob das überhaupt erlaubt ist, schließlich bekomme ich ja auch nur für die halbe Unterrichtszeit Gehalt. Oder lieber schweigen und keinen Stress mit Chef riskieren?

Was würdet Ihr tun? Ähnliche Erfahrungen und gesetzliche Grundlagen? Habe schon gesucht, habe aber keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen gefunden, nur "Soll-Vorschriften". Die helfen mir aber nicht weiter.

Mich ärgert vor allem die Tatsache, dass ich es vor allem vor Weihnachten erst eineinhalb Tage vorher erfahre. Schließlich lege ich ja Termine wie Zahnarzt oder Gyn auf meine freien Vormittage. Soll ich die nun alle canceln?

Freue mich über jede Stellungnahme
LG
rubi

 
13 Antworten:

Re: Arbeiten an freiem Tag??? (v.a. an die Lehrerinnen)

Antwort von 1704 am 21.12.2004, 21:19 Uhr

Kann dir da leider nicht wieterhelfen. hab zwar auch teilzeit- aber keinen freien tag. Musste aber noch nie länger bleiben odre was auffangen. das wäre bei uns ein Unding.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeiten an freiem Tag??? (v.a. an die Lehrerinnen)

Antwort von Mariakat am 21.12.2004, 21:38 Uhr

Das ist mir zum Glueck nie passiert, ich habe mir aber oft ueberlegt,was ich tun wuerde, wenn es so kommen wuerde...also, ich wuerde nur dann hingehen, wenn ich Zeit haette. Aber so wie du es beschreibst, hast du momentan ziemlich viel um die Ohren. Also, sag freundlich, aber bestimmt ab. Erklaere deine Situation und sag im schlimmsten Fall, dass du einen Arzttermin hast.
So wuerde ich es machen.
Mariakat

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeiten an freiem Tag??? (v.a. an die Lehrerinnen)

Antwort von Cordi+Lotte am 21.12.2004, 21:43 Uhr

Hi,
meine Schule ist ziemlich riesig. Da wird so etwas immer vorher abgesprochen! Unser Chef für die Planung muss vorher eine "Meldung" über die Belegung/Planung von Freistunden-Freitagen vom Kollegen bekommen. Dann ist alles klar.
Die gesetzlichen Bestimmungen hängen auch etwas vom Bundesland ab. Da kenne ich mich nicht so genau aus. Soll-Bestimmungen sind doch auslegbar...?!
Sprich doch einfach mit deinem Chef und erklär ihm das. Du legst ja extra Termine auf diesen Tag. Ich kenne "nette" KollegInnen, die sich am Vormittag Arzttermine hinlegen und das öfters!!
Viel Glück
Cordi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeiten an freiem Tag??? (v.a. an die Lehrerinnen)

Antwort von tinai am 21.12.2004, 22:35 Uhr

Meine Cousine arbeitet auch halbzeit als Lehrerin und die muss solche Sachen alle mitmachen (Samstag, oder abends etc....).

Ich würde es halt machen um des Friedens willen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeiten an freiem Tag??? (v.a. an die Lehrerinnen)

Antwort von möwe am 21.12.2004, 23:12 Uhr

Hallo Rubi

vom Gesetz her, kann ich Dir sagen, im Prinzip musst Du nicht. Frei ist frei. Man kann Dich nicht verpflichten, dass geht nur bei absoluten Notlagen. zb. über 50 % aller Kräfte krank, Epidemien oder so...
Weiss das leider aus Erfahrung. In der Altenpflege ist das Einspringen an freien Tagen, leider die Regel. Und keiner traut sich zu wehren, weil viele Arbeitgeben sehr schnell mit Abmahnungen sind, obwohl sie es nicht dürfen.
Ich versuche alles unter den Hut zu bekommen. Mal gebe ich nach und gehe arbeiten und mal sage ich ab (soll doch jemand anderes einspringen)

Liebe Grüsse

Diana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeiten an freiem Tag??? (v.a. an die Lehrerinnen)

Antwort von speedy am 22.12.2004, 9:38 Uhr

Hi,
ich kann dich gut verstehen, allerdings wirst du keine Handhabe dagegen haben: Vor allem als Beamte bekommst du ja keine Vergütung für deine Leistung sondern eine Versorgung des Staates - und das dafür, dass du als Beamte eben immer im Dienst bist :)

Ich denke, dass es schon kulant (bzw. gut geplant) von deiner Schulleitung ist, dass du mit einer TZ-Stelle nicht jeden Tag anrücken musst (ist bei uns nicht so die Regel - mal 1.,2. und 6. Stunde, dann nur 3. und 5. etc...).

Was du versuchen kannst, ist selbst für eine Vertretung unter deinen Kollegen/Innen zu suchen und dann dies als Vorschlag der Schulleitung zu unterbreiten.

Gruß, Speedy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

guter Hinweis von Speedy

Antwort von tinai am 22.12.2004, 11:00 Uhr

Das würde ich auch noch einmal bedenken, Dein Schulleiter muss Dir ja bei der Stundenplangestaltung keinen freien Tag geben, er könnte Dich auch ziemlihc mit Freistunden und dergleichen ärgern.

Also würde ich hingehen, damit Du ihm keine Argumente lieferst beim nächsten Mal die Kulanz und die Zugeständnisse nicht zu machen.
Es gibt immer Zugeständnisse auf beiden Seiten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: unterrichtsfreie Zeit und Freizeit

Antwort von Benedikte am 22.12.2004, 11:05 Uhr

Hi,
ich bin keine Lehrerein, aber mein Mann und der ist meistens teilzeitbeschäftigt. Natürlich hat er nur ein Teilzeitstuindedeputat- er hatte zuletzt 16 Stunden auf einer zweidrittelstelle und auch einen freien Tag. Es ist aber so, dass Beamte hier in Berlin 40 Stunden arbeiten mussen auf einer vollen Stelle, damit 27 auf einer Zweidrittelstelle.Du verstehst, was ich meine? Lehrer werden ja nicht nur für die exakten Unterrichststunden bezahlt, sonmdern müssen borbereiten, nachbereiten, Elternsprechstunden machen etc.pp. Von daher kannst Du Dich nciht auf Deine exakte Stundenzahl zurückziehen.

Ob man Dich jetzt verpflichten kann, an deinem " freien" Tag aufzukreuezen- ich denke, ja. Wenn Du Klassenlehrerin bist und es usus ist, dass die Klassenlehrer die letzten Stunden bei ihren Klassen verbringen- oder Zeugnisse verteuilen- oder so, dann musst Du das auch.Blöde natürlich, dass Ihr Euch nciht abgesprochen habt und so. An der Schule meines MAnnes weden auch möglichst nur Vollzeitlehrer mit Klassenleitungen betraut- aber das hilft Dir jetzt nicht weiter. Ich würde es im guten versuchen- aber keinesfalls dann einen Arzttermin vorschieben oder so. Da merkt jeder die Absicht und ist vertsimmt- und gerade als Beamtin mit Kindern ist man auf das Wohlwollen seiner Vorgesetzten angewiesen- ich sage nur die Stichworte Ermessenspielraum, Dienstbefreiung, ordentlicher stundenplan etc.pp

Beneidkte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Fazit

Antwort von rubi am 22.12.2004, 12:02 Uhr

Hallo,

Danke für die vielen Meinungen. Prinzipiell ist es richtig, dass man nicht auf dem freien Tag bestehen kann, aber bei uns ist es eben so, dass alle mit halber Stundenzahl zwei freie Tage haben und mit Dreiviertelstelle immerhin noch einen freien Tag.

Ich versuche halt immer, Arzttermine oder ähnliches auf die freien Vormittage zu schieben, da ich da meinen Sohn im Kindergarten habe und auch mal zur Not länger im Wartezimmer warten kann und keinen Babysitter brauche. So auch diesmal.

Ich war heute morgen bei meinem Chef und habe den Sachverhalt vorgetragen. Nachdem unser Schulleiter extra in der letzten Konferenz noch einmal darauf hingewiesen hat, private Termine so zu legen, dass keine schulischen Interessen betroffen werden, habe ich das auch noch mal erwähnt und auch die Tatsache, dass ich einen Tag vorher für extrem kurzfristig empfinde, zumal ich auch noch zwei kranke Männer zu Hause habe (hätte mir ja auch für das Kind eine Bescheinigung holen können, dass ich zu Hause bleiben kann, habe ich aber nicht getan). Mein Chef war sehr kulant und meinte, es seien noch genügend Kollegen ohne Klassenleitung im Hause, die das auch übernehmen könnten.

Ich glaube aber auch, dass das nur so kulant abging, weil mein Chef eben bei mir auch sicher sein kann, dass ich im Notfall auch schnell und unbürokratisch für andere Kollegen mal Extra-Termine übernehme. Das weiß er und deswegen wird er mir wohl entgegen gekommen sein. Bei meiner Kollegin ist es eigentlich ähnlich gelaufen. Wir brauchen morgen beide wegen dieser einen - nicht mal Unterrichtsstunde - nicht extra andampfen.

Mein Mann - auch Lehrer - meinte nur, dass solche Probleme bei seiner Schule gar nicht auftreten würden, weil keiner der Verantwortlichen auf die Idee kommen würde, jemanden, der eigentlich frei hat, an bestimmten Tagen zur Anwesenheit zu verpflichten.

Dass ich als Beamtin prinzipiell immer zur Verfügung stehen muss, ist eigentlich richtig, aber ich sehe nicht ein, dass ich komme und Stunden halte, wenn gleichzeitig andere Kollegen heimgehen, weil ich da bin. Z.B. Vollzeitkollegen ohne Klassenleitung. Ich bekomme ja schließlich auch nur das halbe Geld und sehe daher nicht ein, Vollzeitdienst zu schieben. Gewisse Sachen (Konferenzen, Sprechtage usw.) sind klar, aber über Gebühr, das muss nicht sein. Denn dann kommt man schnell ins Gewohnheitsrechtliche und es wird irgendwann erwartet, dass man es immer so macht.

Frohe Weihnachten!!
LG
von einer erleichterten
rubi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeiten an freiem Tag??? (v.a. an die Lehrerinnen)

Antwort von glueckstaler123 am 22.12.2004, 12:53 Uhr

Hallo rubi

Habe jetzt die anderen Postings nicht gelesen, sorry.

Ich bin schon der Meinung, dass du da ganz normal hin musst, das gehört nun mal zu deinen Verpflichtungen als Klassleitung, Teilzeit oder freier Tag hin oder her. Sei froh, dass du überhaupt einen freien Tag bekommen hast, ich würde bei dieser Kleinigkeit jetzt keinen Aufstand machen. (Das findest du nämlich "verschlüsselt" bestimmt in deiner Beurteilung wieder.)Angenommen, der Wandertag fiele auf deinen freien Tag, dann musst du als Klassleitung doch auch hin, ist doch klar, ging mir auch schon mal so.

Aber es stimmt schon, dass es für Lehrer in Teilzeit insgesamt prozentual mehr Arbeit bedeutet als für eine Vollzeitkraft. So ist das eben bei diesem Job.

Sieh das positiv, du darfst in deiner Klasse für weihnachtliche Stimmung sorgen und bist mal nicht die Lehrerin, die Noten vergibt. Die Schüler werden das toll finden.

Frohes Fest!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arbeiten an freiem Tag??? (v.a. an die Lehrerinnen)

Antwort von sun1024 am 22.12.2004, 21:08 Uhr

Hallo rubi,

ich würde sagen, das ist von beiden Seiten blöd gelaufen.

Ich würde von dir als Klassenleitung erwarten, dass du dir Gedanken um den letzten Schultag machst und darum, wie die Klasse in die Ferien entlassen wird - aber erst recht würde ich von der Schulleitung erwarten, dass sie mit Sonderwünschen nicht erst zwei Tage vorher um die Ecke kommen !

Ich denke, da hat dann jeder Verständnis, dass du nicht unbedingt kannst.

Für die Zukunft bist du gewarnt und kannst frühzeitig nachfragen, wie das am Tag vor den Ferien geplant ist.

Wenn ihr generell ein flexibles und wohlwollendes Kollegium / Schulleitung seid, dann ist das ja überhaupt kein Problem, diesmal beim freihaben zu bleiben. Vielleicht kann man das nächste Mal Stunden tauschen.


LG sun

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

auch wenn es schon längst zu spät ist...

Antwort von Merlemax am 28.12.2004, 4:44 Uhr

will ich doch auch noch 'mal meinen Senf dazugeben.
Hallo zusammen,

ich unterrichte mit etwas mehr als halber Stelle am Gym und habe auch einen freien Tag, so wie es bei uns an der Schule bei allen Kollegen mit bis zu 18 (von 24) Stunden üblich ist. Natürlich bin ich bereit, Wandertage, Konferenzen o.ä. an meinem freien Tag durchzuführen, als neulich die Abi-Probeklausur geschrieben wurde, bin ich auch hin und habe Aufsicht gemacht (schließlich sind das meine Schüler..).
In diesem Fall finde ich es aber nicht in Ordnung, wenn von der SL erwartet wird, dass der Klassenlehrer in der letzten Unterrichtsstunde "Weihnachtsstimmung verbreitet", vor allem wenn dies erst so kurzfristig angekündigt wird. Bei uns werden zusätzlich gearbeitete und ausgefallene Stunden im übrigen sehr sorgfältig gelistet. Wird einem diese eine zusätzliche Stunde aber angerechnet? Und kriegt der Kollege, dessen Unterrichtsstunde ausfällt und der dann nach Hause gehen kann, eine Minusstunde?
An unserer Schule wird jedenfalls von niemandem erwartet, dass er an seinem freien Tag erscheint, was man freiwillig macht oder anbietet, ist ja jedem selbst überlassen.
Ich finde es jedenfalls gut, rubi, dass es gütlich geregelt werden konnte und hoffe, dass Du die Weihnachtsvorbereitungen stressfrei hinter Dich gebracht hast!
Viele Grüße
Antje

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Merlemax

Antwort von rubi am 30.12.2004, 11:01 Uhr

Hallo Antje,

Danke für Deine Antwort. Genauso sehe ich das auch. "Echte" Klassenleitertätigkeiten, wie z.B. Notenbekanntgabe, Aufklärung für mündliche Prüfungen, Belehrungen (ich habe eine Abschlussklasse) hätte ich ohne zu Murren an meinem freien Tag erledigt. Aber "nur" blanke Weihnachtsstimmung verbreiten ist für mich schlichtweg Zeitvergeudung.

Weiter oben hat jemand geschrieben, dass das schon zu den Aufgaben der Klassenleitung gehört. Ich finde, das kommt auf die Jahrgangsstufe an. Meine Klasse ist JGS 11, da ist bei mindestens 50 % (geschätzt und weeiiiit über den Tellerrand gelehnt) eine eher ablehnende Einstellung gegenüber Weihnachten und dessen Sinn. Was zählt ist einzig und allein die Tatsache: "Haben wir eine Freistunde?" Und wer dann als Aufsichtsperson da ist, ist eigentlich nebensächlich.

In einer Grundschule hätte ich das auch differenzierter gesehen.

Normalerweise wird bei uns alles sorgfältig aufgeschrieben, wer wie viel Stunden macht und wo Stunden zusätzlich gehalten werden und wo welche ausfallen. Bei manchen Veranstaltungen bin ich mir aber nicht so sicher, vor allem, wenn es unter "Klassenleitertätigkeiten" läuft.

Bin auch froh, dass es gütlich geregelt werden konnte, aber die Kurzfristigkeit hat mir auch nicht gepasst... ;-)))))

Liebe (nachweihnachtliche) Grüße
rubi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.