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Arbeiten auf Honorarbasis

Thema: Arbeiten auf Honorarbasis

Hallo, mein alter AG hat mir angeboten von zu Hause aus (vorerst) ein Projekt zu bearbeiten. Soweit, so gut. Nun habe ich aber keine Ahnung, wie das steuer- und versicherungstechnisch dann aussieht. Ich bin im Erziehungsurlaub, mein Arbeitsvertrag ist ausgelaufen (war befristet), ich bekomme kein Erziehungsgeld und bin freiwillig krankenversichert. Gibt es auch in meinem Fall Einkommensgrenzen? Wie muss ich das verdiente Geld (wird wahrscheinlich pauschal gezahlt) versteuern? Muss ich mich «selbständig» machen? Wer kann mir weiter helfen??? LG nine

Mitglied inaktiv - 02.06.2005, 08:35



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Nine, da gibts Verschiedenes zu beachten: - wenn Du als Freiberufler unterwegs bist, dann reicht es glaub ich, wenn Du beim Finanzamt Bescheid gibst. Die teilen Dir eine neue Steuernummer mit. Wenn nicht (hängt von der Art der Tätigkeit ab), musst Du vermutlich ein Kleingewerbe anmelden (Gemeindeverwaltung) - die Höhe der Einkommensteuer hängt vom Familieneinkommen ab (wenn Du mit Deinem Mann gemeinsam veranlagt wirst). Wird im ersten Jahr am Jahresende fällig, also besser gleich genügend zurücklegen. Im zweiten Jahr wird normalerweise eine Einkommensteuervorauszahlung fesgelegt. - Problem Scheinselbständigkeit. Du musst noch mind. zwei weitere Auftraggeber haben, damit klar ist, dass Dein Arbeitgeber nicht bloß die Sozialabgaben sparen will (für Deinen AG ist das nämlich die billigste Lösung, u.a. auch, weil er Dich mit einem Freelancervertrag sehr viel einfacher wieder los wird...) - berechne das Honorar nicht zu knapp, Du wirst Ausfälle wegen Urlaub, Krankheit etc. nicht mehr bezahlt bekommen. Auch Kinderbetreuung, Steuern und Versicherungen etc. müssen bezahlt werden. Also Honorar so berechnen, dass noch was übrig bleibt. Das ist mir so auf Anhieb eingefallen. Ciao Susanne

Mitglied inaktiv - 02.06.2005, 09:28