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arbeitet jemand im personal-büro ?

Thema: arbeitet jemand im personal-büro ?

hallo, ich hoffe, mir kann jemand helfen ... als ich damals schwanger war, gab ich einfach den schein vom doc im personal-büro ab ... doch ... arbeite in einer kleinen firma, wo ich die personalsachen "mit-machen" soll ... jetzt ist eine frau schwanger, sie sagte es mir gestern persönlich ... ich sagte ihr nur, dass sie den schein vom doc mitbringen soll ... doch was mache ich nu ? muss ich es irgendwo melden ? was muss ich beachten ? in lexware muss ich es ja auch irgendwie eintragen, oder ? die ratlose salsa :-(

Mitglied inaktiv - 19.05.2009, 09:25



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Hallo, auf dem Schein steht der Beginn der Mutterschutzfrist und der voraussichtliche Geburtstermin. Lohntechnisch bekommt sie bis zum Beginn der Mutterschutzfrist ganz normal ihr Gehalt. Mit Beginn der Mutterschutzfrist bekommt sie einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, der steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Dieser endet 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin. Dieser wird berechnet aus den letzten drei Netto-Monats-Gehältern geteilt durch 90 Tage abzüglich 13 Euro (da sie die von der Krankenkasse pro Tag bekommt). Damit hast du den Zuschuss pro Tag. Der Zuschuss vom Arbeitgeber wird übrigens zu 100 % von der Krankenkasse erstattet. Ich fülle immer gleichzeitig so einen Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen aus und sende ihn an die Krankenkasse. Vielleicht konnte ich dir ein bisschen helfen. Gib doch in Google mal "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" ein, da gibt es viele Beispiele. Die Krankenkasse kann dir auch weiterhelfen. LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 19.05.2009, 13:37



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danke für deine hilfe ....!!! viele gruesse salsa

Mitglied inaktiv - 19.05.2009, 13:53



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Also, schon mal gut, dass du die ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft angefordert hast. Sollte eure Mitarbeiterin Gebühren für die Bescheinigung zahlen müssen, soll sie sich eine Quittung geben lassen, denn die Kosten für die Bescheinigung müssen der Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber erstattet werden. Wenn dir die Bescheinigung vorliegt, musst du das Amt für Arbeitsschutz bzw. jetzt die Bezirksregierung informieren, dass dir Frau XYZ dir das Vorliegen ihrer Schwangerschaft mitgeteilt hat, welche Tätigkeiten sie ausübt, wie ihre Arbeits- und Pausenzeiten sind und ob sich an der Tätigkeit oder den Arbeitszeiten aufgrund der Schwangerschaft etwas ändert. Habt ihr auch einen Betriebsrat? Der ist ggf. auch zu informieren. 7 Wochen vor dem ET sollte dir die Frau nochmal eine aktuelle Bescheinigung einreichen, um zu kontrollieren ob sich der ET nicht verschoben hat. Sie bekommt von ihrem FA dann eh eine Bescheinigung, die sie zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes bei der KK einreichen muss. Lass dir einfach eine Kopie davon einreichen oder lass dir die Bescheinigung zeigen und mach selber die Kopie. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem ET und endet 8 Wochen nach der Geburt bzw. wenn die tatsächliche Geburt vor dem ET ist, dann endet die Schutzfrist 8 Wochen nach dem ET. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten beträgt die Schutzfrist nach der Geburt 12 Wochen. Das mit dem Mutterschaftsgeld hat dir Kerstin B. ja schon erläutert. Wenn die Mitarbeiterin Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, dann muss sie das dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn (als 1 Woche nach der Geburt) schriftlich mitteilen. Das ist das, was mir so spontan einfällt. Ach klar, ihr müsst natürlich die Mutterschutzbestimmungen beachten. Also, darf sie noch alle ihre Tätigkeiten ausüben etc. Was vielleicht auch noch ganz hilfreich ist: unter www.bmfsfj.de (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) kannst du dir Publikationen u.a. zu Mutterschutz ("Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz") und Elternzeit ("Elterngeld und Elternzeit") herunterladen oder auch kostenfrei bestellen. Da kannst du wirklich vieles nachlesen. In unserem Betrieb bestellen wir immer einige Exemplare von beiden Broschüren und händigen sie an die werdenden Mütter zur Info aus. Hoffe, konnte dir weiterhelfen. Wenn du noch Fragen hast, dann frag einfach...

Mitglied inaktiv - 19.05.2009, 14:33



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Wenn das kind vor dem errechneten ET kommt, werden die nicht genommen Tage hinten dran gehängt.

Mitglied inaktiv - 19.05.2009, 18:18



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@chrissie: Das klingt ja unglaublich bürokratisch. Geht das bei euch so genau? Muss das Amt für Arbeitsschutz immer informiert werden, auch wenn es nur ein Bürojob ist? Muss das alles das Personalbüro machen? Bei uns gibt es nur eine Bescheinigung und Punkt. Keine zweite. Das wurde auch noch nie von der Krankenkasse angefordert. Die hätten ja auch nichts davon. Die Berechnung der Mutterschutzfrist geht ja eh nicht mehr nach dem genauen Geburtstermin, sondern nach ET. Das heißt es sind insgesamt immer 6 + 8 Wochen (Ausnahme Frühgeburten), egal ob sich der ET nun verschiebt oder nicht. Bei unseren Mandanten hab ich bis jetzt auch noch keinen getroffen, der von seinen Mitarbeiterinnen eine zweite Bescheinigung verlangt hätte und diese bei uns eingereicht hätte für die Lohnabrechnung. LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 19.05.2009, 19:27



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an euch ....werde mir die broschüre besorgen ...und mich in einer stillen stunde *grins* drin vertiefen ... es ist schön, wenn andere ideen zu den eigenen problemen haben :-) viele gruesse salsa

Mitglied inaktiv - 20.05.2009, 09:04



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Wieso? Stimmt doch! Ich habe geschrieben "...endet 8 Wochen nach der Geburt bzw. wenn die tatsächliche Geburt vor dem ET ist, dann endet die Schutzfrist 8 Wochen nach dem ET." Wenn das Kind vor dem errechneten Termin kommt, dann ist es egal, ob du die Schutzfrist nach der Geburt anhand des ET's berechnest oder ob du die Schutzfrist nach dem tatsächlichen GebTag berechnest und die fehlenden Tage hinten dran hängst....

Mitglied inaktiv - 20.05.2009, 15:15



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Ja, Kerstin, genau so wird es bei uns gemacht. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Amt für Arbeitsschutz eine Meldung zu, egal bei welchem Job. Und selbstverständlich gehört das bei uns auch zu der Tätigkeit im Personalbüro. Wer sollte das denn sonst machen? Mit der zweiten Bescheinigung das war ein Missverständnis. Wir fordern die nicht FÜR die Krankenkasse an. Wir fordern die von dem Mitarbeiter an und brauchen die selber. 7 Wochen vor ET bietet sich nur an, einfach eine Kopie von dem "Antrag" zu nehmen (ist ja ne Bescheinigung vom FA), mit dem die Frau bei der KK Mutterschaftsgeld beantragt. Dass die Berechnung der Mutterschutzfrist NICHT nach dem genauen Geburtstermin berechnet wird, ist so nicht ganz korrekt. Wenn der tatsächliche Geburtstermin NACH dem ET ist, dann ist die Schutzfrist insgesamt länger (um so viel Tage, wie die Geburt später ist). Wenn die tatsächliche Geburt vor dem ET liegt, dann wird die Schutzfrist in der Tat nur nach dem ET berechnet. Bei uns hat sich die 2. Bescheinigung allerdings auch schon mehrmals bezahlt gemacht. Wir hatten schon mal den Fall, dass eine Frau dann ab sofort (nach Einreichen der 2. Bescheinigung) in Mutterschutz war (hier hatte sich der ET nach vorne geschoben). Oder auch schon mehrmals den Fall, dass Frauen etwas länger arbeiten mussten, weil sich der ET nach hinten verschoben hat (in diesen Fällen hätten sie eine deutlich längere Schutzfrist gehabt, wenn sie aufgrund der 1. Bescheinigung in Mutterschutz gegangen wären. Aber oft hat sich auch einfach nichts geändert... LG Chrissicat

Mitglied inaktiv - 20.05.2009, 15:35



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Danke @chrissie. Nun bin ich auch etwas schlauer. Ich hab bisher nur in Steuerkanzleien gearbeitet (Lohnabrechnung) und war noch nie in einem Personalbüro. Deshalb kenne ich das ganze Prozedere nicht mit Arbeitsschutz etc. Das mit dem ET hatte sich während meiner eigenen Elternzeit geändert, insofern war ich nicht ganz auf den laufenden. Ich wusste zwar das mit der Berechnung vor dem ET, aber nicht den nach dem ET. Danke nochmals LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 20.05.2009, 19:10



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Mitglied inaktiv - 20.05.2009, 20:15