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Arbeitgeber will Kita-Platz bezahlen

Thema: Arbeitgeber will Kita-Platz bezahlen

Hallo, heute wurde mir mitgeteilt, dass mein Arbeitgeber auf Antrag den Kita-Platz meines Sohnes bezahlt. Ich arbeite in einem kleineren privaten Unternehmen Teilzeit 50%. Ich weiß noch nichts näheres. Angeblich wird etwas vom Bruttogehalt einbehalten. Ich muss mich noch genau kundig machen, aber kann mir jemand von euch sagen, wie das funktioniert und welche Beweggründe ein ansonsten nicht allzu sozialer Arbeitgeber für dieses Angebot haben könnte? Ich bin ein wenig skeptisch, dass an der Sache ein Haken dran sein könnte. Ich mache nämlich z.B. eine Weiterbildung über 2 Jahre und bekomme Fahrtkosten bis zu einer bestimmten Höhe jeden Monat erstattet. Allerdings binde ich mich für weitere 2 JAhre ans Unternehmen oder ich müsste die Kosten zurück erstatten. Ein Anwalt sagte mir allerdings, dass der entsprechende Vertragszusatz nicht haltbar wäre.

Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 15:27



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Der AG spart bei der Sache auch. Er würde Dir den entsprechenden Gehaltsanteil vom Bruttogehalt abziehen und direkt an den KiGa überweisen. Die Steuern und Sozialabgaben fallen dann auf das Rest-Brutto an, das natürlich geringer ist. Bei den Steuern ist es dem AG egal, die zahlst nur Du. Aber er zahlt die Hälfte der Sozialabgaben, und spart dann natürlich, wenn er die auf ein geringeres Bruttogehalt beziehen muß. Allerdings ist es m.E. nicht erlaubt, das so zu machen, daß man nachträglich das Brutto senkt. Ich meine mich zu erinnern, daß das nur noch im Rahmen einer Gehaltserhöhung (also der AG zahlt den KiGa, statt das Brutto zu erhöhen) möglich ist. Aber da bin ich mir nicht sicher und es kann sich auch etwas geändert haben. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 16:32



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Auf den KiGa-Beitrag fallen auch Steuern an, aber ein geringerer Pauschalsatz.

Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 16:33



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Und dann ist es legal? Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Chef irgendwas halb legales bzw. illegales machen würde. Zumindest habe ich nicht den Eindruck. Danke für deine Antwort! Zweizahn

Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 19:41



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Zum Thema "illegales": selbst das mit der Rückzahlung der Fahrtkosten ist prinzipiell ok, aber die Formulierung ist so, dass ich wohl im Ernstfall drumherumkäme.

Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 19:44



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Der AG meines Mannes hat den Kiga-Beitrag "ontop" steuerfrei draufgepackt. Hat er auch Vorteile von... Ist völlig normal und völlig legal, muss der AG aber glaub ich nicht machen. Kann er. Dafür können wir wohl den Kiga-Beitrag nicht mehr steuerlich absetzen (ist für mich auch logisch, da iwr ja keine Steuern drauf bezahlt haben), da wir aber die Lohnsteuer noch nicht gemacht haben, weiß ich jetzt grad nicht genau ob DAS wirklich richtig ist... LG

Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 21:08



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ich bekomme den kindergarten auch vom ag bezahlt. wird netto auf mein gehalt aufgeschlagen. es fallen keine sozialabgaben an, weder für mich noch für den ag. vertraglich vereinbart ist, daß nach ablauf der kigazeit die jetzige nettosumme brutto dazugezahlt wird. so gibt es keinen haken.

Mitglied inaktiv - 28.07.2009, 21:21



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es gibt überhaupt gar keinen Haken bei der Sache. Allerdings wird der Kigabeitrag brutto draufgeholt ! Bei mir war es genauso, für die letzten zwei Jahre hat meine Firma den Kigabeitrag zu 100% übernommen. Sprich, ich habe von meinem Konto erstmal die Kigagebühren zahlen müssen, sie kamen dann aber mit dem Gehalt wieder rein. Nachteil (bzw. auch logisch), Du kannst die Kosten dann mit der Steuererklärung nicht mehr anrechnen... Welchen steuerlichen Vorteil die Firma auch immer davon hat, ich habe das nie begriffen, aber habe es gemacht und es kam netto bei mir mehr raus als vorher. Wie gesagt, es ist kein Haken dabei. Im Gegenteil, sei froh, dass Deine Firma Dir das von SELBST anbietet. Es gibt so viele Leute, die davon gar nichts wissen. Im übrigen wäre es egal, ob das eine Krippe oder eine Tagesmutter ist ! Grundlage ist ein Arbeitsvertrag zwischen Dir und der Einrichtung. LG Sue

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 00:38



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Hallo, die Kinderbetreuung zu erstatten ist ein super Ding für den AG, weil es Sozvers.- und Steuerfrei läuft. Also "brutto für netto" Aber: es darf keine Umwandlung von bereits bestehendem gehalt sein, d. h. es muß "on top" bezahlt werden. Gehalt darf nicht gekürzt werden. Zudem müssen die Kosten dem AG exakt nachgewiesen werden (Rechnung, Kto-Auszug). Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 00:07



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Mir war doch so - ich schrieb es oben: Keine Nachträgliche Umwandlung von Bruttoeinkommen!

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 08:41



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Hallo, also, ich bekomme ab Oktober einen Kita Platz für meine 16 monate alte Tochter. Mein Arbeitgeber hatte mir schon bei wiedereintritt nach einem Jahr, also im April zugesagt, dass er die Kosten für den Platz übernimmt. Er kann das absetzen und es ist für beide seiten besser, denn wenn er dir das als gehaltserhöhung gibt, würde das ja besteuert. Bei uns wird es so sein, dass ich den Vertrag mit der Kita zeichne und dann wiederrum einen mit meinem Arbeitgeber, wegen der Übernahmekosten. Natürlich benötigt er für den Steuerberater eine Kopie von dem Vertrag zwischen mir und der Kita. LG Loni1975 PS: freu dich, dass du einen solchen Arbeitgeber hast. Ich bin auf jeden Fall sehr froh. Bei mir wird es auch nicht irgendwie vom Brutto abgezogen, sondern ist eine zusätliche Liestung des AG

Mitglied inaktiv - 30.07.2009, 22:19



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Hallo, das stimmt. Ich arbeite in der Personalabteilung. Gehalt darf nicht umgewandelt werden. Wenn Dein AG die Kinderbetreuung zahlen will, dann nur zusätzlich. LG blund

Mitglied inaktiv - 31.07.2009, 13:02