Hallo, anfang Februar habe ich mit meiner Firma einen Aufhebungsvertrag geschlossen, weil sie mir nur einen Ganztagsjob nach Elternzeit bieten konnten. Anfang März endete Elternzeit. Beim Arbeitsamt hatte ich Ende Februar das Gespräch zur Arbeitslosmeldung. Das Gespräch beim Arbeitsvermittler habe ich erst Ende März. Meine Frage ist nun wieviel Bewerbungen muss ich bis dahin geschrieben haben?In meinem Aufhebungsvertrag steht nur das ich natürlich verpflichtet bin sofort nach Arbeit zu suchen.
von Sonnenblume3 am 13.03.2013, 18:15