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Arbeitslos + Erziehungsgeld

Thema: Arbeitslos + Erziehungsgeld

Hallo. Vielleicht kann mir jemand aus eigener Erfahrung weiterhelfen: Ich habe mich nach meinem Mutterschaftsurlaub arbeitslos gemeldet, da mein befristeter Vertrag ausgelaufen ist. Wegen der Vermittlung mache ich mir keine Sorgen. Nun sitze ich mit meinem Partner vor der Erziehungsgeldantrag und wir grübeln wie und wen wir was beantragen lassen. Mein Freund ist freiberuflich und hat ein geringes Einkommen. Mein vorheriges Einkommen des Kalenderjahres 2003 war sehr hoch. Wenn er Erz.geld erhält zählt mein hohes Einkomemn mit (ohne Arbeitslosengeld) und sein zukünftiges geringes Teilzeit-Einkommen. Besser wäre, wenn ich mich parallel zum Arbeitlosengeld noch das Erziehungsgeld bekommen könnte. Hierbei würde zwar das Arb.losengeld als zukünftiges Einkommen zählen, aber nur das geringe Einkommen meines Partners im Jahr 2003. Wäre das möglich beides (Arbeitslosengeld + Erz.geld) zu beantragen?

Mitglied inaktiv - 07.10.2004, 10:50



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Hallo, was DU im letzten oder diesem Kalaenderjahr verdient hast ist uninteressant, was letzlich zählt ist das einkommen deines partners. wenn Du arbeitslos bist wird das Al.geld als einkommen zum Teil mit angerechnet, ähnlich wire bei der Sozialhilfe, da ihr aber vermutlich in einer eheähnlichen beziehung lebt zählt meiner Meinung nach nur das Geld deines Partners. Google mal unter Erziehungsgeldrechner Lg heidi

Mitglied inaktiv - 07.10.2004, 14:35



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Doch leider zählt mein Einkommen von 2003, wenn mein Partner das Erz.geld beantragt. Dann ist er Antragsteller und ich Ehe-Partner. Nur kann ich Erziehungsgeld+Arbeitslosengeld zusammen beantragen?

Mitglied inaktiv - 07.10.2004, 16:09



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Also meines erachtens geht das (aber mach dich bitte schlau. wieso nimmst du denn nicht das erzgeld?das wäre doch vorteilhafter,denn dann es zählt Nicht was du letztes Jahr verdient hast.war bei uns genauso so, ich verdiene mehr als mein mann und es wurde nicht mit angerechnet was ich letztes Jahr verdient habe,also hab ich das erzgeld beantragt wäre es umgekehrt gewesen das er das erzgeld beantragt hätte hätten wir gar nichts bekommen und übrigens kann nur der erz.geld beantragen der das Kind zuhause betreut,da du arbeitslos bist wäre das glaube ich cleverer wenn du es beantagst.Und du hast die wahl auf ein jahr 450€ oder 2Jahre 300€. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Lg heidi

Mitglied inaktiv - 07.10.2004, 16:30



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also mein mann verdient 50,-euro zuviel. ich bekomme noch das erziehungsgeld. mir wurde mal erklärt, das ich kein erziehungsgeld mehr bekommen würde, sobald ich mich arbeitslos melden würde und hilfe vom amt bekomme. nun hab ich mich erstmal arbeitssuchend gemeldet..

Mitglied inaktiv - 11.10.2004, 12:25



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Hallo sunnymausi. Hast du dich nun während des Erz.geld.antrages arbeitslos gemeldet oder lief das über deinen Mann? Oder erst jetzt und du wartest auf die Reaktion vom Amt? Dankeschön.

Mitglied inaktiv - 11.10.2004, 19:55