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arbeitslos melden ohne Kindergartenplatz

Thema: arbeitslos melden ohne Kindergartenplatz

Ich weiß nicht, ob es nach meiner Erziehungszeit möglich ist sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden, auch wenn ich keinen Kindergartenplatz habe. Ist für die Anmeldung beim AA ein vorhandener Kindergartenplatz die Bedingung? Mit dem Kindergartenplatz ist ja auch sehr schwierig. Ohne Kitaplatz keine Arbeit und ohne Arbeit kein Kitaplatz. Kann mir jemand weiterhelfen?

Mitglied inaktiv - 29.01.2003, 16:49



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Aaaaalso - dann mal ganz inoffiziell: Das Arbeitsamt möchte natürlich wissen, ob die "Kinderbetreuung sichergestellt" ist - das bedeutet aber keineswegs, das Du einen Kindergartenplatz haben mußt. Du hast vielleicht eine Großmutter, Tante, Schwester etc. die unbedingt auf Dein Kind aufpassen will, wenn Du arbeiten gehst - oder eine Tagesmutter... LG Anja

Mitglied inaktiv - 29.01.2003, 17:01



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Das haben die mir auch gesagt das heißt dein Mann oder so kann auch aufpassen. Oder Tagesmutter das langt auch.

Mitglied inaktiv - 29.01.2003, 19:29



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Im Prinzip musss man nur sagen, dass die Kinderbetreuung gesichert ist, und das nicht nachweisen. Aber als ich mich letztes Jahr im Anschluss an die Erziehungszeit arbeitslos gemeldet habe, musste ich mich sofort an einer 2-wöchigen "Trainingsmaßnahme" ("Profiling" heißt das) beteiligen, also 2 Wochen von 8 Uhr bis 15 Uhr. Das wird wohl jetzt allgemein gemacht, wenn man sich arbeitslos meldet. Bei mir ging das zum Glück - ich habe eigentlich nur einen Halbtagskitaplatz für meine Tochter, aber sie durfte dann für die zwei Wochen den ganzen Tag bleiben. Überleg dir also lieber vorher, was du in so einem Fall tust, denn wenn du sagst, Kinderbetreuung ist gesichert, und musst dann 1 Minute später zugeben, dass du nicht an so einer Maßnahme teilnehmen kannst, ist das bestimmt nicht gut. Viele Grüße Riki

Mitglied inaktiv - 29.01.2003, 20:52



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also vor dem problem stehe ich quasi auch, da ich erst im august einen kiga-platz bekomme, im märz aber mein erziehugsurlaub endet. ich gebe meine mutter beim arbeitsamt an. die würde das auch machen, wenn es denn drauf ankommt. davon mal abgesehen bekommt man dann ja eh nur auf teilzeit arbeitslosengeld (also auf die stundenzahl die man als betreute zeit angiebt). mich würde mal interessieren, was das für ein training ist, das du angesprochen hast @riki LG stephanie

Mitglied inaktiv - 29.01.2003, 22:31



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Hallo Riki, Was ist überhaupt dieses Training. Muß mich voraussichtlich auch im April arbeitslos melden, da meine Tochter ab März in die Kita geht und ich mit meiner freiberuflichen Tätigkeit nicht über die Runde komme. Danke, Lucie

Mitglied inaktiv - 30.01.2003, 14:18