Hallo,
kurz zu meiner Situation, ich bin bis Mai 2013 in Elternzeit, war vor der ss vollzeit berufstätig, das erste jahr mit kind war ich zuhause, das zweite jahr über hab ich jetzt teilzeit gearbeitet (80 std/monat).da mein vertrag ende juni ausläuft (also der teilzeit), möchte ich eventuell ne fortbildung o.ä. machen.wie ist das denn mit dem arbeitslosengeld?bekomm ich das während der elternzeit?wenn ja wie wird das berechnet?hat irgend jemand ne ahnung?
bin sehr dankbar für jede info und wünsch euch einen schönen abend...
glg
von
Sonnenkind2010
am 27.02.2012, 20:21
bekommst Du auch kein ALG.
ABER, keiner zwingt Dich, die Elternzeit fortzuführen.
Die hattest Du ja nur bei Deinem AG beantragt.
Melde Dich also SOFORT (3 Monate vor Auslaufen des Arbeitsvertrages) arbeitsuchend für xx Stunden.
Dann bekommst Du auch anteiliges ALG 1 - musst allerdings der Vermittlung zur Verfügung stehen.
Trini
von
Trini
am 28.02.2012, 07:57
vielen dank für deine antwort.doch doch, klar stell ich mich zur verfügung für die 80std/monat, gar keine frage.
hab mich auch gestern schon beim arbeitsamt gemeldet.
du bist sicher das ich anteilig alg1 und nicht hartz4 bekomm? wie sich das rechnet weißt du nicht zufällig oder?
glg
von
Sonnenkind2010
am 28.02.2012, 08:44
Hallo,
Du bekommst ALG I, keine Frage. Wahrscheinlich wird Dein Einkommen vor der Schwangerschaft zugrundegelegt, und von dem daraus errechneten Anspruch bekommst Du 50 % (wenn Du 20 Wochenstunden zur Verfügung stehst).
Liebe Grüße
Calcifer
von
Calcifer
am 28.02.2012, 09:39
Das Wichtigste ist, das du eine Betreuung nachweisen kannst für min. 15 Stunden in der Woche. Dann bekommst du ALG 1 anteilig!
von
MaSchie26
am 28.02.2012, 12:25