Hallo, wer kann mir da helfen,da das Expertenforum nur bei schwangerchaft ec. antwortet. Ich arbeite schon lange in einer großen Firma in 2 Schichten und gelegentlich am Samstag. nach meiner Elternzeit bin ich seit 2 Jahren wieder in Teilzeit arbeiten(2-3ganze Tage in der Woche in Früh und Spätschicht und gel. samstag als Überstunden)Nun soll bei uns die "Rollende Woche" gearbeitet werden. Das kann ich aber nicht, da meine Kinder ja nur bis 16 uhr in den Kiga/ogs gehen.und nicht am Wochenende betreut werden. Mein Mann arbeitet auch häufig am Wochenende. Bisher ging es nur mit absprachen und mehr schlecht als recht. In meinem Arbeitsvertrag(noch von ganz am Anfang) steht: in Früh und Spätschicht, inkl. Samstag und Sonntagarbeit), nach der Elternzeit ist kein neuer Vertrag gemacht worden sondern nur ein Brief das ich 20 h in der Woche arbeite). Wenn ich jetzt zu meinem Chef gehe weis ich nicht ob er einem Aufhebungsvertrag(ist das Kündigung in beiderseitigem einvernehmen ?) zustimmt oder ich selbst Kündigen muss? wie ist das mit arbeitslosengeld wann bekommt man welches? Vielen dank nanahusky
von Nanahusky am 09.01.2012, 17:46