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Arbeitslosengeld, brauche Eure Erfahrungen

Thema: Arbeitslosengeld, brauche Eure Erfahrungen

Hallo Ihr Lieben, vorab meine Geschichte, ich habe zwei Söhne (6 und 3 Jahre alt) und bin dieses Jahr im August 7 Jahre aus dem Beruf, aber noch fest eingestellt (Elternzeit). Ich muss mich entscheiden ob ich wieder arbeiten komme im August oder kündige. Da mein Arbeitgeber mir aber keinen Job in den Abendstunden anbieten kann, dann wenn die Kinder versorgt wären, muss ich leider kündigen. Meine Frage: Stünde mir Arbeitslosengeld zu? Kann das Arbeitsamt mich so überhaupt weitervermitteln? Wie läuft das ab? Danke für Eure Antworten, die hoffentlich reichlich sind. Gruß Mely

Mitglied inaktiv - 13.05.2004, 15:05



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Hallo! Ich schreib dir gerne noch was dazu, aber vorab mal eine Frage: Die Kinder gehen doch sicher in den Kindergarten bzw. der Große evtl. schon in die Schule. Warum kannst du nur in den Abendstunden arbeiten? Generell noch: du bekommst Arbeitslosengeld, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Ob das in deinem Job möglich ist, dass man nachts arbeitet, weiß ich natürlich nicht. Wenn sich das ausschließt und du nur in dem Beruf Arbeit suchst, dann stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und kriegst auch kein Arbeitslosengeld. Viele Grüße Sunshine

Mitglied inaktiv - 13.05.2004, 22:28



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Hallo, noch ist der Kleine zu Hause und der Große im Kindergarten. Im September kommt der Große in die Schule und der Kleine in den Kiga. Trotzdem haut das mit meiner Firma nicht hin. Da ich eine Std. Fahrtzeit hin und eine Stunde zurück habe und die Schulzeiten sind bekanntlich auch nicht gerade Arbeitnehmerfreundlich. D. h. ich könnte den Kleinen um 7.30 in den Kiga bringen und um 12.30 abholen, aber was mache ich in der Zwischenzeit mit dem Großen. Habe leider keinen der auf Ihn aufpassen könnte und Hortplätze (um die ich mich wirklich bemüht habe) sind alle voll. Meine Firma bietet auch nur einen Teilzeitjob an (also 4 Std. arbeiten) und mit zwei Std. Fahrtzeit passt das dann leider auch wieder nicht. Gruß und Danke Mely

Mitglied inaktiv - 14.05.2004, 10:23



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Hallo! Du kannst mal noch schauen, ob du eine Tagesmutter bekommst. Dann wäre evtl. die Zwischenzeit abgedeckt. Evtl. gibts auch Zuschüsse bei geringem Verdienst. Ansonsten gilt folgendes: Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst (auch z.B. weil du die Betreuung nicht geregelt kriegst): Kein Arbeitslosengeld Wenn du nur teilweise zur Verfügung stehst (halbtags z.B.): Anteiliges Arbeitslosengeld Sperrfrist, wenn die Kündigung selbst verschuldet wurde (z.B. AG hat Teilzeitjob angeboten, aber man will halt nicht). Wenn du darlegen kannst, dass du den Job zu den Bedingungen des AGs nicht mehr machen kannst, aber einen anderen in der Nähe machen würdest, dann kanns sein, dass du auch um die Sperrfrist herumkommst. Es ist aber sinnvoll, das vor der Kündigung mit dem Arbeitsamt abzusprechen, damits später keine böse Überraschung gibt. Viele Grüße Sunshine

Mitglied inaktiv - 14.05.2004, 11:12



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Hallo Sunshine, vielen Lieben Dank für Deine Hilfe, werde ich mich dann wohl mal mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen müssen. Gruß Mely

Mitglied inaktiv - 14.05.2004, 12:59