Baby und Job

Forum Baby und Job

Arbeitslosengeld für 2 1/2 Monate nach Elternzeit

Thema: Arbeitslosengeld für 2 1/2 Monate nach Elternzeit

Hallo... ich habe eine Freundin deren Kind jetzt 1 Jahr alt geworden ist, ab 1.9. hat sie einen Kitaplatz und ab 1.10. einen Job (Vertrag hat sie schon). Da sie nun kein Elterngelt mehr bekommt, hat sie Arbeitslosengeld beantragt. Ihr Mann kann die Partnermonate leider nicht nehmen. Die vom Amt haben ihr gesagt, dass sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muss. Aber wie soll das gehen?? Ohne Betreuung und dann nur für 2 1/2 Monate? Würde ihr raten sich zu bewerben, wenn sie vom Amt aufgefordert wird und konkret sagen, dass sie keine Betreuung hat und ab 1.10. einen anderen Job. Kann man das machen. ohne das ALG zu riskieren??? vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und kann einen Tipp geben. Danke Misöne

Mitglied inaktiv - 09.07.2009, 10:28



Antwort auf diesen Beitrag

kriegt man nun mal kein Geld. Einer Bekannten ist das vor Jahren passiert, dass sie sich nach dem Erziehungsurlaub (drei Jahre) wieder arbeitslos gemeldet hat und postwendend einen Lehrgang vom Arbeitsamt machen sollte. Da das aber im März war und sie erst im August einen Kiga-Platz hatte, war es das dann mit ALG. Sie ist aber noch ohne weiteren "Ärger" rausgekommen aud der Falle. Trini

Mitglied inaktiv - 09.07.2009, 10:38



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, also meiner Meinung nach ist das abhängig von dem Sachbearbeiter, denn zu mir wurde gesagt, dass wenn ich nachweisen kann (Vertrag) dass ich max. 3Monate in der Zukunft einen Job bekommen könnte, könnte ich diesen auch annehmen, würde weiterhin das volle ALG1 bekommen und bräuchte dann noch nicht mal weiterhin zur meiner Arbeitsvermittlerin! Alles was über diese 3Monate liegt, müsse ich mich trotzdem weiterhin bewerben (quasi befristeter Arbeitsvertrag!). Ich würde das mit der A.vermittlerin nochmal persönlich abklären und gucken ob es sich da nicht was machen lässt. Anonsten einfach weiterhin bewerben, und in der Bewerbung oder in den V.gesprächen dann daraufhin weisen, dass es sich nur um einen befristeten Arbeitsvertrag handeln würde. Wahrscheinlich würde sowieso kein A.geber sie dann nehmen. Also einfach machen was die vom Amt verlangen (auch wenns totaler Schwachsinn ist!!!) und Geld aber dafür bekommen! =) LG, Doreen

Mitglied inaktiv - 09.07.2009, 14:49



Antwort auf diesen Beitrag

Dann soll sie sich halt für 2,5 Monate zur Verfügung stellen, sie wird eh keinen Job finden, also wo ist das Problem? Wenn sie einen Vermittlungsvorschlag vom Arbeitsamt bekommt soll sie sich bewerben (möglichst schlecht) und gut ist.

Mitglied inaktiv - 09.07.2009, 15:25



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, es kann wirklich so sein, dass sie sofort in irgendeine Maßnahme geschickt wird (z.B. Bewerbungstraining). Ist mir auch mal passiert, kaum, dass ich mich arbeitslos gemeldet habe. Wenn Sie daran nicht teilnimmt, wird das ALG zumindest gekürzt. Grüße Nicole

Mitglied inaktiv - 09.07.2009, 20:14



Antwort auf diesen Beitrag

Na und, dann geht man halt in eine Maßnahme? Wird man dümmer dadurch? Ich habe nach 8 Wochen Arbeitslosigkeit auch so ein Training gemacht und war erschrocken, wie demotiviert und destruktiv die meisten Leute da saßen. Als wenn es eine Strafe sei noch etwas dazuzulernen, wie man an einen Job kommt.

Mitglied inaktiv - 09.07.2009, 21:09



Antwort auf diesen Beitrag

ERstmal Danke für Eure Info´s. Na das Problem bei ihr wäre ja, dass sie erst ab Sept. einen Kitaplatz hat. Sie kann ja bis dahin nicht´s annehmen.

Mitglied inaktiv - 10.07.2009, 08:34



Antwort auf diesen Beitrag

Nochmal: es WIRD sie keiner annehmen, wenn sie in einem Vorstellungsgespräch (so sie überhaupt zu einem eingeladen wird), sagt, daß sie zwei Kinder hat, deren Betreuung nicht gesichert ist. Ihr wird sich das Problem gar nicht stellen, weil kein Mensch sie wird haben wollen.

Mitglied inaktiv - 10.07.2009, 09:00



Antwort auf diesen Beitrag

hallo, wenn ich richtig gelesen habe handelt es sich bei deiner freundin um alg1? falls ja ist es so: um alg 1 zu erhalten, MUSS man dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen, ansonsten rutscht man in den harzt IV. da sie ihr kind noch betreuen muss, steht sie dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung und hat somit keinen anspruch auf alg. ABER sie kann angeben, dass die betreuung des kindes ab september durch einen kitaplatz gesichert ist und bis dahin ihre eltern die betreuung übernehmen. (exakt so habe ich es gemacht, der bearbeiter hat sich mit dieser aussage zufrieden gegeben und verlangte auch keinen nachweis-obwohl ich nachgefragt habe, ob dieser einen nachweis von meinen eltern und kitabetreuung benötigte. es reichte ihm die mündliche angabe, dass die betreuung gesichert ist, egal von wem, halt nur nicht von dir und dem arbeitendem partner !) . deine freundin muss dann, wie alle anderen, monatliche nachweise ihrer arbeitsbemühungen bringen- sprich bewerbungen schreiben. sie kann doch gleich im anschreiben erwähnen, dass sie nur bis tag x eine stelle sucht bzw. vorab telefonisch diese sache klären und dann wird sie mit sehr hoher wahrscheinlichkeit nicht einmal zu einem gespräch eingeladen. liebe grüße!

von jomo am 12.07.2013, 00:11