Guten morgen zusammen
Ich hab ne frage:
Meine Tochter wird am 10.2 1 Jahr alt und geht ab August in den Kindergarten damit ich vormittags arbeiten kann.
Jetzt wollte ich fragen ob ich Arbeitslosengeld beantragen kann, auch wenn ich dem Arbeitsmarkt nur am Wochenende zur Verfügung stehen würde und ab August eben auch in der Woche vormittags?
von
Marion1989
am 03.02.2013, 08:30
Um ALG zu bekommen, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die Kinderbetreuung für die verfügbare Zeit nachweisen. Dafür gibt es beim Arbeitsamt ein Formular, das die Krippe bzw die betreuende Person unterschreiben muss.
Nur dann gibt es Arbeitslosengeld.
Aus welchem Bundesland bist du? Evtl gibt es da noch Landeserziehungsgeld.
Ansonsten gibt es doch jetzt die 100 Euro, für die, die ihr Kind zuhause betreuen.
Je nach Einkommen vom Partner, ergänzendes Hartz 4, oder Wohngeld + Kinderzuschlag.
von
Badefrosch
am 03.02.2013, 09:00
Ich komme aus Rheinland Pfalz
Bei uns gibt es kein landeserziehungsgeld
Wie gesagt samantha ist für diesen August im Kindergarten angemeldet und bis dahin kann ich nur am Wochenende arbeiten weil da mein Mann Zuhause ist oder evtl 1-2 mal unter der Woche wenn ich einen Babysitter finde
von
Marion1989
am 03.02.2013, 09:11
Du bekommst nur für die stundenzahl die du zur vetfügung stehst arbeitslosengeld....entweder du kannst zb.drei stunden unter der woche arbeiten oder nicht....vl wenn du einen babysitter findest gibt es nicht...solltest du keine arbeit finde,gibts in größeren städten,am wochenende zu seminaren...angenommen du kannstvim monat 40stunden arbeiten bekommsz du nur geld für diese zeit,fraglich ist ob sich der ganze aufwand lohnt....
von
ccs
am 03.02.2013, 13:09
zur Verfügung stehen, dh. Betreuung nachweisen. Erst dann bekommt man Arbeitslosengeld. Also mit 3 Stunden in der Woche wird das nix.
von
ALF0709
am 03.02.2013, 13:34
Du bekommst dann anteilig Arbeitslosengeld. Wenn Du vorher 40 Stunden gearbeitet hast und dann wieder 20 zur Verfügung stehst, die Hälfte. So ist es bei mir. Ob es eine Mindeststundenzahl gibt, weiß ich nicht. Einen Nachweis über die Betreuung haben die bei mir nicht gefordert.
von
Halluzinelle von Tichy
am 03.02.2013, 20:53
"Dafür gibt es beim Arbeitsamt ein Formular, das die Krippe bzw die betreuende Person unterschreiben muss. " - Nur mal interessehalber, wenn der Partner/Die Partnerin die Kinder betreut, muss der dann unterschreiben?
von
rabukki
am 03.02.2013, 23:48
Gute Frage
Bei uns musste die Tagesmutter unterschreiben.
von
Badefrosch
am 04.02.2013, 21:11