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Arbeitsplatzanspruch nach Elternzeit

Thema: Arbeitsplatzanspruch nach Elternzeit

Hallo, sonst nur stille Mitleserin und Tippholerin ;) brauche ich heute selber Rat. Ich bin mit meinem 2. Kind in Elternzeit. Vorher war ich in leitender Position tätig. Nach Absprache sollte ich nach 6 Monaten Elternzeit meine Stelle wieder antreten. In der Zwischenzeit leitet mein Stellvertreter die Abteilung. Nun habe ich erstmal inoffiziell erfahren, daß die Stelle neu besetzt wird und ein Vertrag mit meinem Nachfolger bereits geschlossen wurde. Geht das??? Ich dachte bisher, wenn man maximal ein Jahr Elternzeit nimmt, hat man Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz. Was ist mit meinem Vertrag? Gilt der nicht mehr? Kann man mich auf eine normale Sachbearbeiterstelle setzen? Was ist mit dem Gehalt und den anderen vertraglichen Rahmenbedingungen? Ende der Woche ist das offizielle Gespräch mit dem Geschäftsführer, bis dahin wüßte ich gerne meine Verhandlungsposition. Kennt sich jemand aus und kann helfen? Danke und VG, Komos

Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 09:48



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Hallo, also das ist sicherlich etwas komplizierter. Habt Ihr einen Personalrat, Betriebrat oder Gewerkschaft? Dann würde ich mir da Rat holen. Ich weiß es nicht, ich war bisher immer der Meinung, dass man Anspruch auf eine gleichwertige Stelle hat, allerdings kann das völlig falsch sein und einzelvetraglich könnte ja auch ein Passus vereinbart sein, der lautet "kann auch in allen anderen Bereichen eingesetzt werden". Also das kann man pauschal nicht beantworten und ich denke, Du solltest eine gewisse Sicherheit haben und keine "Forenweißheiten". Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 10:07



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Also ich hab vor meiner Elternzeit bei einer großen Bank gearbeitet und es hieß, der Arbeitsplatz wird nur Freigehalten, wenn man innerhalb 4 Monaten wieder Vollzeit einsteigt, ansonsten eben eine gleichwertige Beschäftigung. Aber ich denke es ist überall verschieden LG

Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 17:28



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Hallo, so weit ich weiß, hat man Anspruch auf eine gleichwertige Stelle, d.h. es kann sich auch um einen anderen Arbeitsplatz handeln, nur die Bedingungen (Stunden und Bezahlung) müssen genauso sein.

Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 17:34



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Mein Wissensstand: Du hast immer nur Anspruch auf eine gleichwertige Stelle, nicht auf die selbe. Egal, wie lange du weg bleibst. Ausnahme: Es wurde vor Antritt der Elternzeit etwas anderes mit dem AG vereinbart.

Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 19:53



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Hallo, wie schon geschrieben, der Arbeitsplatz muß "gleichwertig" sein. das bedeutet allerdings nicht nur Gehalt, sondern auch Kompetenzen, Rangstellung und Stundenumfang, Leitungsfunktion etc. Das alles kann man durch die vorherige Position und den zugrundeliegenden Arbeitsvertrag feststellen. Wenn man "Teamleiter" oder AL war, dann kann man auch in eine andere Abteilungversetzt werden. Aber dort eben wieder Teamleiter, AL oder eben das was man vorher war. Ich jedoch hatte einen Vertrag für eine Stelle die gab es nur 1x, weil sie in der Stadt nur 1x vorkam und für die Stadt benannt war :-) Viele Grüße und alles Gute! Désirée

Mitglied inaktiv - 11.11.2009, 22:31



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Vielen Dank für die Antworten. War mittlerweile auch beim Anwalt. Die Antworten, die ich dort bekommen habe, decken sich mit Euren. Ich kenne nun meine Position und muß einfach sehen, was ich nächste Woche (Gespräch wurde verschoben) für mich verhandeln kann. LG, Komos

Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 09:49