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Arbeitsvertrag (un-)befristung

Thema: Arbeitsvertrag (un-)befristung

Hallo ihr lieben, Ich habe mal eine arbeitsrechtliche frage, vllt. Waren ja einige schonmal in ähnlicher situation. ich habe vorgestern positiv getestet... na da fang ich schon an mir gedanken bzgl. Meines jobs zu machen. Ich habe im august meinen unbefristeten vertrag (ab 1.12.) Unterschrieben, denn da läuft gleichermaßen befristeter Arbeitsvertrag aus... wenn ich meinen chef noch vor dezember von der schwangerschaft berichte, kann ich dann immernoch gekündigt werden? Erschwerend hinzu kommt, dass es sich um einen beruf handelt, bei dem man ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommt... hoffe es war irgendwie verständlich. .. Hoffe auf viele liebe antworten... Gruß :)

von as.le1507 am 29.09.2014, 18:36



Antwort auf Beitrag von as.le1507

Sobald du deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitgeteilt hast, greift der Kündigungsschutz. Ein befristeter Vertrag wird zwar nicht durch die Schwangerschaft verlängert, aber da du deinen unbefristeten Vertrag bereits unterschrieben hast (und der Arbeitgeber ja sicher auch), ist dieser auch gültig.

von chrissicat am 29.09.2014, 19:44



Antwort auf Beitrag von as.le1507

Vielen vielen dank :)

von as.le1507 am 30.09.2014, 04:56



Antwort auf Beitrag von as.le1507

Ist in dem neuen Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart? Dann könnte meines Wissens nach der AG doch noch kündigen, auch wenn es nicht die feine Art wäre. Andererseits, wenn Du gleich ein Beschäftigungsverbot bekommst, dann solltest Du im Interesse Deines Kindes möglichst bald Bescheid geben, damit mit der Schwangerschaft nichts schief läuft.

von Astrid18 am 30.09.2014, 08:54



Antwort auf Beitrag von as.le1507

..prinzipiell kein Problem, denn dein AG ist an den bereits geschlossenen Arbeitsvertrag gebunden. Je nachdem, wie er dir ggü. steht, hat er jedoch u.U. die Möglichkeit, sich noch vor Vertragsbeginn von dem Vertrag zu lösen (nicht ganz unkritisch, aber leider oft erfolgreich), gerade wenn ein Beschäftigungsverbot droht. Der Weg wäre dann eine Vertragsauflösung aus wichtigem Grund - und zwar weil du gar nicht in der Lage bist, den Vertrag und damit deine Aufgaben anzutreten, wenn bereits zu Vertragsbeginn ein Beschäftigungsverbot besteht. Wie gesagt, ein fieser Chef könnte es unbeschadet der Vorbeschäftigung probieren und würde u.U. damit durchkommen. Gruß, Speedy

von speedy am 30.09.2014, 12:00