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Arbeitszeugnis - Frage

Thema: Arbeitszeugnis - Frage

Hallo Mein Mann hat zum 31.12.2012 die Kündigung bekommen und am 10.1.13 nachgefragt, wann sein Zeugnis käme und gleichzeitig darauf hingewiesen, das er ein qualifiziertes Zeugnis haben möchte. Bisher ist nichts passiert - und das wird es auch nicht. Die wollen das "aussitzen" und keins schreiben. Das sie das müssen, wissen wir, hat ja jeder Anspruch auf eins. Was macht man in so einem Fall? Direkt zum Anwalt? Wahrscheinlich werden die darauf auch nicht reagieren - obwohl sie müssen. Weiß da jemand Bescheid? Danke + LG tabeamutti

von tabeamutti am 12.03.2013, 16:25



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Kommt auf das Verhaeltnis an, erstmal freundlich telefonisch fragen, ob man was vorformulieren soll oder die Taetigkeiten zusammenstellen ... Wenn das nicht hilft, einen eingeschriebenen Brief mit Rueckschein schicken. Tenor: Wie bereits am 10.01. besprochen, bitte ich Sie um ein qualifiziertes Zeugnis fuer meine Taetigkeit als xxx vom xxx bis xxx in Ihrer Firma. Ggf. wuerde ich noch eine Frist setzen, 14 Tage? Also so wuerde ich es machen, aber ich bin kein Jurist. Viel Erfolg!

von Ulli am 12.03.2013, 18:13



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Meist hat der AG aus Faulheit keine Lust ein qual. Zeugnis zu schreiben. Macht doch einen Entwurf und e-mailt diesen leicht verarbeitbar (Word-Datei). Dann sagst du, dass du es in 3 Arbeitstagen gerne persönlich unterschrieben abholst. Mach des dem AG einfach!

von Pamo am 12.03.2013, 18:28



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Hallo, ich würde es auch selber schreiben und dann zum Unterschreiben vorbeibringen. Hab ich auch schon mal gemacht und war kein Problem. lg A

von alys am 13.03.2013, 08:09



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Hi, zunächst solltest du dir darüber im Klaren sein, dass, wenn du ein Arbeitszeugnis erstreiten willst, da nicht mehr viel Positives bei raus kommt. War dein Mann lange genug bei dem Unt., dass er Anspruch auf ein qual. Zeugnis hat? Wenn ja, erwartet er ein gutes Zeugnis? In diesem Fall würde ich das Zeugnis nochmals schriftlich (per Einschreiben mit Einwurfbeleg) anfordern, ggf. mit einer freundlichen Fristsetzung von 3 Wochen. Dazu den Hinweis, dass du auch gerne einen Vorschlag vorbereitest, den sie dann nur noch anpassen müssen. Hier aber bitte niemals unaufgefordert tätig werden. Wenn er eh ein durchschnittliches Zeugnis erwartet, würde ich gleich drauf verzichten - denn wenn du das noch erstreiten musst, willst du es später niemandem mehr vorlegen... Du kannst ein Zeugnis theoret. auch einklagen, doch da kommt leider meist nichts mehr raus, zumal sich der AG auch noch über die Anwaltskosten ärgern muss... Gruß, Speedy

von speedy am 13.03.2013, 12:11



Antwort auf Beitrag von speedy

Hallo, ja, er war 2 Jahre dort - ohne Beanstandung. Er ist gekündigt worden (nachdem Mobbing nichts gebracht hat) weil er zuviel brutto verdient hat. Sagt natürlich nur keiner laut. Jetzt verdient die, die nach ihm kam, 700€ brutto weniger . Er muss doch aber ein Zeugnis haben über die Zeit. Was werden den die zukünftigen AG sonst denken? Er hat schon wieder eine Stelle, also brennen tut es nicht. Und muss ein Zeugnis nicht immer "wohlwollend" sein? Ach mann, so was nervt einfach. LG tabeamutti

von tabeamutti am 13.03.2013, 14:55



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Hi, ein Zeugnis soll wohlwollend sein - richtig. Nur kann man sich faktisch mit einem befriedigendem Zeugnis nirgendwo bewerben, denn es gibt auch keine Pflicht für AG zu loben. Solch ein Zeugnis erkennt man sofort. Wenn er also ein gutes Zeugnis haben will, sollte er versuchen, Kontakt aufzunehmen und seine Unterstützung anzubieten. Gruß, Speedy

von speedy am 13.03.2013, 20:47