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Arbeitszeugnis

Thema: Arbeitszeugnis

Ich habe nun nach 6 Monaten endlich mein Arbeitszeugnis vom alten Arbeitgeber bekommen. An sich klingt es gut, aber das tun die ja für Laien immer irgendwie. Zufrieden bin ich damit nicht, da ist sicher noch Luft nach oben. Gibt es hier jemanden der sich besser damit auskennt und kann das für mich bewerten? Hier der wichtigste Abschnitt: Frau X verfügt über ein umfassendes und fundiertes Fachwissen, das sie jederzeit gut in die Praxis umzusetzen wusste. Sie war sehr motiviert und zeigte ein hohes Maß an Initiative und Leistungsbereitschaft. Sie arbeitete effizient, zielstrebig und sorgfältig und bewies ein gutes Organisationsgeschick. Dabei war sie auch hohem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen. Sie lieferte stets qualitativ und quantitativ gute Ergebnisse. Ihre Leistungen fanden stets unsere volle Anerkennung. Besonders der zweit letzte Satz gefällt mir nicht. Es war zahlenmäßig belegt, dass ich von 10 Kollegen mindestens die zweit effizienteste war. Dabei war qualitativ natürlich auch alles super. Zusätzlich wurde im Aufgabengebiet nicht erwähnt, dass ich zuletzt eine Teamleitung hatte und immer neue Kollegen angelernt und geprüft hatte. Macht es Sinn dem Ex Arbeitgeber nochmal eine angepasste Version schreiben zu lassen?

von Mephis am 20.03.2022, 19:25



Antwort auf Beitrag von Mephis

Ich würde zumindest nochmal das Gespräch suchen. Ich spreche von der anderen Seite, da würde dein Zeugnis mich teilweise eher abschrecken. Die letzten beiden Sätze dabei tatsächlich weniger, aber "jederzeit", das "gute Organisationstalent", das fehlenden Adjektiv beim Arbeitsaufwand machen mich zumindest stutzig. Als Note würde ich da eine 3+ sehen. Verrätst du mir, wie der letzte Satz bezüglich der Wünsche für deine Zukunft lautet?

von niklas2006 am 20.03.2022, 23:29



Antwort auf Beitrag von niklas2006

Weiter heißt es: Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Externen war stets einwandfrei. Ihren Aufgabenbereich bewältigte Frau X engagiert, zuverlässig und zielstrebig stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Frau X verlässt unserer Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken Frau X für die erbrachte Leistung und wünschen ihr für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg weiterhin alles Gute. Eine 3+ wäre jedenfalls nicht das, was ich für angemessen halte. Ein Gespräch wird schwierig sein. In den letzten 8 Monaten wurde fast nur schriftlich und/oder über Anwälte kommuniziert. Das Zeugnis habe ich nun auch erst nach Gerichtsvergleich erhalten, zuvor wurde es zwar zugesagt, aber nie erledigt.

von Mephis am 21.03.2022, 07:15



Antwort auf Beitrag von Mephis

Stimmt, der weitere Text klingt sehr gut

von niklas2006 am 21.03.2022, 13:36



Antwort auf Beitrag von Mephis

Huhu! Das ist ein gutes, glattes „2er“-Zeugnis. Die Formulierungen sind ganz gängige Standard-Formulierungen, wie sie jeder Zeugnisgenerator auswirft. Daher würde ich wegen diesen nicht nochmal mit meinem AG in Verhandlung treten, wenn Du mit der Bewertung zufrieden bist. Wobei alles andere auch schwierig wird…der AG ist zur Ausstellung eines wohlwollenden Zeugnisses verpflichtet…das bedeutet, dass man nicht auf eine bestimmte Note Anspruch hat. Es sei denn natürlich, ihr habt Euch vor Gericht auf etwas anderes geeinigt? Sollten allerdings in der Tätigkeitsbeschreibung wichtige Punkte fehlen, dann würde ich auf jeden Fall auf eine Ergänzung bestehen…

von 82Dany82 am 21.03.2022, 15:40



Antwort auf Beitrag von Mephis

Hallo, also die beiden letzten Sätze sind nach meiner Erfahrung eine glatte 2. Wäre es eine 1, müsste dort stehen:"sehr gute" Ergebnisse statt nur "gut". Und nicht "volle Zufriedenheit" sondern "vollste" Zufriedenheit. Positiv ist, dass dein AG dir alles Gute für die weitere Zukunft wünscht. Das ist sehr wichtig. Du möchtest Ergänzungen drin haben. Dazu würde ich meinen Anwalt fragen. Er kennt deinen Fall (wir nicht) und kann dich konkret beraten, ob es Sinn macht. LG Streuselchen

von Streuselchen am 23.03.2022, 08:57



Antwort auf Beitrag von Mephis

Ich lese das als eine glatte 2 ("gut" statt "sehr gut", "voll" statt "vollste"). Allein schon wegen der fehlenden Teamleitung würde ich nach einer Berichtigung fragen. In dem Zug würde ich nachfragen, ob deine Leistungen wirklich "nur" mit Note 2 bewertet wurden - und falls du anders in Erinnerung bist, auch hier nach einer Korrektur fragen. Ich vermute aber, dass es jeweils eine 2 werden sollte, weil konstant durch den kompletten Text verwendet.

von Ruto am 03.06.2022, 21:00