Baby und Job

Forum Baby und Job

Arztbesuche

Thema: Arztbesuche

geplant. Urlaub abziehen oder nicht? Es gibt keine Regelung durch den AG. Larissa

Mitglied inaktiv - 31.05.2016, 13:02



Antwort auf diesen Beitrag

??? Verstehe die Frage / das Problem nicht.

von chrissicat am 31.05.2016, 13:04



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ok anders formuliert. Wie sieht das bei euch aus wenn ihr einen Arzttermin während der Arbeitszeit habt.Kein Akuttermin Müsst ihr dafür Minusstunden oder Urlaub abziehen oder ist die Zeit frei für lau?

Mitglied inaktiv - 31.05.2016, 13:05



Antwort auf diesen Beitrag

Bei uns im Betrieb ist es so, dass Arztbesuche, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen MÜSSEN (Arzt muss dann aber bestätigen, dass der Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit erfolgen kann), sich nicht negativ auf die Arbeitszeit auswirken (die Zeit des Arztbesuche inkl. Wegezeit, wenn während Arbeitszeit, wird also "gutgeschrieben". Wenn der Arztbesuch aber außerhalb der Arbeitszeit erfolgen könnte, geht die verlorene Zeit vom Zeitkonto ab.

von chrissicat am 31.05.2016, 13:12



Antwort auf diesen Beitrag

Bei uns müssen Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit gewählt werden (oder dafür Urlaub oder Überstunden genommen werden)

Mitglied inaktiv - 31.05.2016, 13:16



Antwort auf diesen Beitrag

wie will man denn nachweisen dass es nicht außerhalb möglich wäre. Ein Anwesenheitsattest schreibt ja jeder Arzt, das heißt ja nicht dass ich zu anderer Zeit nicht hin kann. Die meisten Ärzte haben nur geöffnet während ich arbeite. Will ich außerhalb der Arbeitszeit gehen muss ich zum Beispiel früher anfangen zu arbeiten, bzw. mache ich das dann oder Minusstunden, aber ob ich das müsste ist ja meine eigentliche Frage. Wenn im Vertrag nichts steht.

Mitglied inaktiv - 31.05.2016, 13:26



Antwort auf diesen Beitrag

Steht da echt nichts drin? Hier gibt es Dienstanweisungen dazu. Wir haben Gleitzeit, das Minus muss dann nachgearbeitet werden (gibt es überhaupt Minusstunden? ich persönlich kenne nur ein dickes, fettes Polster an Überstunden und stempele mich dann aus, wenn ich tatsächlich einen Arzttermin habe, der in meine reguläre Dienstzeit fällt, wobei das auch nicht klar definiert ist) Das hier aus AG-Sicht https://www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/mitarbeiterfuehrung/fuehrungsinstrumente/wann-sie-arztbesuche-waehrend-der-arbeitszeit-dulden-muessen-und-wann-nicht/ Kein gesetzlicher Anspruch darauf, so wie ich es lese. Wobei da in dem Text http://www.urteile-im-internet.de/archives/BAG-6-AZR-236-93.html unter Dienstbefreiung, das bei unaufschiebbaren Arztbesuchen (k-Zeit --> Krankzeit????) das nicht angerechnet wird. Wir "dürfen" auch drei Tage krank "blaumachen" also ohne AU, macht Sinn, bevor man eine Woche AU bekommt, sollte natürlich nicht "überdehnt" werden.

Mitglied inaktiv - 31.05.2016, 13:37



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, Arztbesuche sind - mit Ausnahme solcher Termine die betrieblich angeordnet werden (z.B. Untersuchung nach Unfällen durch Betriebsarzt) reine Privatsache. Dafür muss man Urlaub oder Überstunden nehmen. Viele Chefs sind aber kulant und machen da Ausnahmen, wenn es 1 oder 2 Mal im Jahr vorkommt. Die nicken das dann einfach so ab. Verpflichtet dazu sind sie nicht.

Mitglied inaktiv - 31.05.2016, 14:44



Antwort auf diesen Beitrag

meine Vollzeit arbeitenden Kollegen werden dafür vom Dienst freigestellt für die zeit, die sie beim Arzt sind. Unsere Arbeitszeit geht von 8-17.30. Da schafft man es anders kaum. Ich selber muss meine Arzttermine natürlich in meine Freizeit legen, denn ich arbeite nur morgens. Bei uns ist das allerdings im Tarif so geregelt. Mein Mann hat vier Stunden pro Monat für Arztgänge frei, alles darüber hinaus wird vom Überstundenkonto abgezogen. Ist eine innerbetriebliche Regelung und kommt ihm sehr entgegen, da er als chronisch kranker regelmäßig zum Arzt muss und so diverse Facharzttermine auch mal in den Vormittag legen kann (so bekommt er bis zu drei Monate eher einen Termin!!). Wenn es keine innerbetriebliche Regelung gibt, die dem AN zu gute kommt, ist es meiner Ansicht nach Privatvergnügen. Vor den Kindern in Vollzeit habe ich mir oft einen Tag Urlaub genommen und möglichst viele Arzttermine dorthin gelegt (Zahnarzt, Gyn etc)

von fabiansmama am 31.05.2016, 15:08



Antwort auf diesen Beitrag

irgendeine Regelung gibt es doch sicher, notfalls fragt man halt die Kollegen. Ist überall anders geregelt.

Mitglied inaktiv - 31.05.2016, 17:00



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo gs ist es erlaubt, die Arztbesuche als "Privatsache" anzusehen. Wird auch in vielen Betrieben einfach so geregelt. Wir drücken ein Auge zu wenn ein MA der sonst immer da ist u. es nicht ausnutzt mal zum ZA geht o. zu einer Untersuchung die nicht ewig dauert. Wird aber auch nicht ausgenutzt bei uns, sonst würde ich es anders regeln....frag einfach nach..... viele Grüße

von RR am 31.05.2016, 17:11



Antwort auf diesen Beitrag

"wie will man denn nachweisen dass es nicht außerhalb möglich wäre." Kann der Arzt doch bestätigen. Es gibt eine Reihe von Untersuchungen die bspw. nur morgens möglich sind.

von Johanna3 am 31.05.2016, 19:30



Antwort auf diesen Beitrag

Schwangerschaftsuntersuchungen sind Arbeitszeit, alles andere ist Privatvergnügen. Bei uns wird das über das Stundenkonto geregelt, auch bei allen meinen früheren Arbeitgebern. Eigentlich versuche ich immer, Arzttermine (auch schwangerschaftsbedingte, soweit das ging) in meine Freizeit zu legen. Grüße, Jomol

von Jomol am 01.06.2016, 11:18



Antwort auf diesen Beitrag

Seit wir Gleitzeit haben, müssen wir die nutzen. Früher ging es mit Bestätigung des Arztes auch während der Arbeitszeit. Trini

von Trini am 01.06.2016, 20:49