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Au-Pair als Sprachstudentin verlängern lassen??

Thema: Au-Pair als Sprachstudentin verlängern lassen??

Hi Kennt sich jemand aus? Oder weiß eine Informative Seite? (Google war erfolglos). Unser Au-Pair möchte gerne als Sprachstudentin ihren Aufenthalt verlängern. Was sind die Bedingungen? Was für Sprachkurs-Abschlüsse muss sie haben? LG und danke Sumse

von Sumsebrumm am 30.12.2010, 15:26



Antwort auf Beitrag von Sumsebrumm

Hallo, grundsätzlich und offiziell darf sie dann nicht mehr bei Euch arbeiten (sofern sie nicht EU ist). Voraussetzung ist eine Mindeststundenzahl an Sprachunterricht. Meine Au Pairs haben die Kurse privat oder auch an derUni gemacht. Je nach Stadt gibt es verschiedene Möglichkeiten. Und je nach Stadt sind die AUsländerämter da auch anspruchsvoller oder nicht. Insofern würde ich dort mal nachfragen. Bei uns dürfen sie dann noch nicht einmal mehr bei uns wohnen, das ist aber in anderen Städten nicht so. Viel Erfogl Gruß Tina

von Tinai am 30.12.2010, 15:33



Antwort auf Beitrag von Tinai

Hallo bei uns war es nur übergangsweise für 4 Wochen so möglich,d ann musste sie einen anderen Wohnsitz haben. Da müsst ihr bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen...das ist absolut unterschiedlich GRUNDSÄTZLICH aber verboten so weit ich weiß...

von Henni am 30.12.2010, 20:44



Antwort auf Beitrag von Henni

Ehrlich? Einen anderen Wohnsitz? Was soll der Blödsinn denn? *Behörden...*

von Sumsebrumm am 30.12.2010, 21:35



Antwort auf Beitrag von Sumsebrumm

Gruß Tina

von Tinai am 31.12.2010, 13:29



Antwort auf Beitrag von Sumsebrumm

Die bedingungen sind nicht immetr exakt gleich, das handhabt jede Gemeinde etwas anders. Ganz grob gilt: - mind 25 Std. Sprachunterricht pro Woche (schriftl. Bestätigung der Sprachschule) - sie muss sich selbst unterhalten können (damit sie nicht Harzt IV beantrgt) das wird erreicht durch: - Barmittelnachweis ca. 7.000,- EUR (dieses Geld muss in Deutschland auf einem Konto "sofort" für das Mädel verfügbar sein, ein gut gefülltes Konto in den USA - Zugriff jederzeit per Kreidtkarte - genügte unserer Behörde NICHT) oder - Verpflichtungserklärung durch einen Bundesbürger Wobei unser Aupairvisum IMMER schon den Ausschluß eines anschließenden Sprachstudiums einschloss, schaut mal auf das Visum. Erkundigt Euch bei der für Euch zuständigen Ausländerbehörde über die genauen Voraussetzungen, wie gesagt, die weichen meist etwas ab. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 31.12.2010, 11:21