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auch eine frage zu kranken Kindern

Thema: auch eine frage zu kranken Kindern

mein Sohn ist privat versichert.....wie ist das dann bei mir...bin seit zwei Monaten werktätig.....wie mache ich dann frei...geht ja nciht ums GEld sondern ums frei haben.....zum Glück hat er sein Fieber am feitag genommen...da arbeite ich eh nciht....

von golfer am 03.12.2011, 22:28



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Es sei denn, Ihr ha´bt Kinderpflegekrankengeld versichert. Trini PS: Ist er nicht eh bald 12??

von Trini am 03.12.2011, 22:45



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Aber man hat doch Kinder-Krank-Tage. Also das Kind wird "krankgeschrieben" und pro Elternteil hat man 10 Tage um das kranke Kind zu beaufsichtigen. Oder versteh ich was falsch?

von Joni76 am 03.12.2011, 23:11



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Hallo, wenn dein Sohn Privatversichert ist, habt ihr leider keine Kinderkrankentage, du kannst aber unbezahlt freinehmen...

von tuxus am 04.12.2011, 07:42



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danke für die Info....was da gerecht ist lass ich mal dahingestellt....nein ist erst 10....ach ja und welche Beschränkungen gibt es wie lange muss mir ungezahlt freigegeben werden...welche auswikungen ht es auf die versicherungspflicht....ach ja ...und vermultich ist es besser ich lass mich krankschreiben...so ein unfug....

von golfer am 04.12.2011, 09:06



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Du kannst solange unbezahlten Urlaub nehmen, wie Du meinst, für seine "Pflege" nehmen zu müssen. Bei privat versicherten Kindern richtet sich das nach dem BGB und nicht nach dem SGB, daher ist es auch eine Frage, was für diesen Fall im Arbeitsvertrag steht (mein vorvoriger AG hat eine entsprechende Ausschußklausel "vergessen" und mußte mich trotz kranker Kinder voll bezahlen und dann gibt es auch keine "Tagebeschränkung"). Natürlich kannst Du auch Dich selbst krankschreiben lassen, was dann aber schlicht und ergreifend den Tatbestand des Sozialversicherungsbetruges darstellt und ein fristloser Kündigungsgrund ist. Meine Kinder sind beide privat versichert, meine letzten AG haben Fortzahlungen nach BGB ausgeschlossen und es ist für mich eigentlich selbstverständlich unbezahlten Urlaub zu nehmen (oder Überstunden abzubauen), wenn ich wegen meines Hobbys "Kinder" der Arbeit fern bleibe, für's Zuhausebleiben sehe ich mich nicht bezahlt.

von Caipiranha am 04.12.2011, 14:57



Antwort auf Beitrag von Caipiranha

im Arbeitsvertrag steht nichts.....mir genügt allerdings unbezhalter Urlaub.....bei der geringen Bezahlung ist es auch egal.....na und zu Krankschreibung ist wohl eher de Arzt dran.....

von golfer am 04.12.2011, 15:22



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Hallo, bei 400-Euro-Jobs kann man doch meist mit jemand tauschen und den Tag bzw. die Tage nacharbeiten. lg Anja

von kanja am 04.12.2011, 18:09



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ich habe keinen 400 job.......

von golfer am 04.12.2011, 19:07



Antwort auf Beitrag von Caipiranha

Hi, der Beitrag oben ist nicht ganz richtig - nach dem BGb ist die Anzahl der zur Pflege notwendigen Tage tatsächlich nicht begrenzt, doch es ist schon länger einhellige Meinung in der höchsten Rechtsprechung, dass zur Pflege kranker Kinder der AG 5 Tage zu "dulden" hat, ohne dass er zustimmungspflichtig wäre. Diese 5 Tage werden bei gesetzlich versicherten Kindern und Eltern durch die 10 Tage Lohnfortzahlung nach SGB "aufgezehrt", entstehen also nicht zusätzlich. Gruß, Speedy

von speedy am 04.12.2011, 19:50



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und was macht man wenn ein Kind ernsthaft krank ist......kündigen.....

von golfer am 04.12.2011, 21:06



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Urlaub nehmen? Eine professionelle Betreuung suchen? Ich habe auch schwer überlegt als mein Mann (und damit die Kinder) in die PKV wechselten.. Mein Vorteil: Im ö.D. bekommt man auch als Angestellter 3 Tage bezahlt frei, wenn man kein Kinderpflegekrankengeld bekommt. Aber!! Davon habe ich in all den Jahren nur einen einzigen Tag gebraucht. Dank Gleitzeit kriege ich es nämlich immer hin, dass ich an Krank-Tagen einfach früher heim gehen kann. Und die Söhne können auch stundenweise allein im Bett liegen. Trini

von Trini am 05.12.2011, 09:21



Antwort auf Beitrag von golfer

mein mann und ich haben uns damals bewußt entschieden in der GKV zu bleiben obwohl wir beide in die PKV hätten wechseln können. wir haben für uns die sachen abgewogen, u.a. auch diesen punkt mit was wenn kind krank. dabei ging es uns weniger um den ersatzlohn als vielmehr um den anspruch auf freie tage im fall der falle. ich finde es unmöglich, wenn elternteile sich selbst krank schreiben lassen, wenn kind krank. das ist betrug. oft ärgere ich mich, dass wir noch in der GKV sind, aber letztendlich habe ich damals eine bewußte entscheidung getroffen und nun muss ich damit leben. wenn man aus der solidargemeinschaft aussteigt, braucht man keine vorteile davon mehr zu erwarten, meine meinung. in 2,5 jahren habe ich bisher 1 tag kindkrank-tag genommen, meine kinder waren schon oft krank (große ist erst 5), bisher haben wir es irgendwie anders gelöst, gleittag, ... ich wünsche natürlich deinem kind gute besserung und dass ihr das irgendwie geregelt bekommt mit der betreuung.

von manira am 05.12.2011, 10:36



Antwort auf Beitrag von golfer

Ich hatte das auch. Unser Sohn ist auch Privat versichert und mußte eine Woche ins KH. Ich habe von meinem AG 3 Tage "Sonderfrei" bekommen. Ich bin in einer Sozialen Einrichtung (caritas) und bei "uns" hat man auf bis zu 4 Tage im Jahr Anrecht auf Sonderfrei. Ich mußte aber Nachweise vom Arzt haben und hatte ganz schon Rennerei damit. Viel glück, finchen29

von finchen29 am 05.12.2011, 15:27