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Auch frage zu Kinderbetreuungszuschuss (an die die es bekommen)

Thema: Auch frage zu Kinderbetreuungszuschuss (an die die es bekommen)

Hy Wie habt ihr das denn beantragt? Wußte gar nicht, dass es sowas gibt. Seid ihr denn AE oder verheiratet? Macht das nen Unterschied??

von Sarah+Krümels-Mama am 05.05.2011, 20:45



Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

Ich bin verheiratet und wir beide arbeiten auch. Es gibt wohl Einkommensgrenzen (die sich allerdings auch nach dem Bedarf richten, d. h. monatliche Kosten werden in angemessenem Rahmen berücksichtigt) Wenn man beim zuständigen Jugendamt anruft bekommt man Info. Bei uns ist es so, dass man erst Wohngeld beantragen muss, da das die vorrangige Leistung ist. Wir haben vor kurzem den Kigazuschuss beantragt und bekommen für die ersten beiden Kinder nichts (da uns Kiga- und Schulgebühren zumutbar sind) aber für den Kleinen bekommen wir 50,- Zuschuss zum Kiga monatlich Also einfach mal beim Jugendamt anrufen, eventuell Antrag zusenden lassen und vielleicht klappts ja LG

von happymummy am 06.05.2011, 08:38



Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

welchen meinst du? den vom ag oder den vom jugendamt? letzteren hat meine vorschreiberin beschrieben, beim ag solltest du eben mal bei jenem anfragen. es macht keinen unterschied ob ae oder verheiratet. der ag kann einen sozialversicherungs- und steuerbefreiten betrag zur kinderbetreuung zahlen, bis das kind 6 jahre alt ist, sprich in die schule kommt. dieser betrag ist dann auch für dich cash in die täsch, du mußt nur nachweisen, daß du x€ kosten für den kiga hast. abziehen vom brutto darf er dir eigentlich nichts.

Mitglied inaktiv - 06.05.2011, 09:29



Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

Da gibt es Anträge beim Jugendamt. Da musst du eine Aufstellung eurer Kosten machen und mit abgeben, inkl. der Nachweise dafür. Dann berechnet das Jugendamt die Höhe des Zuschusses. Alternativ kannst du das in der Gehaltverhandlung beim Arbeitgeber anbringen. Dann lieber etwas weniger netto und dafür z.B. bezahlten KiGa. Essensgeld wird nicht bezahlt. Ich hatte bisher Zuschuss vom Jugendamt, ändert sich nun auf Arbeitgeberzuschuss ab KiGa.

von Badefrosch am 06.05.2011, 10:07



Antwort auf Beitrag von Badefrosch

ich habe beides durch, den übers Jugendamt und den vom Arbeitgeber. Dem Arbeitgeber wars egal, der hat ja steuerliche Vorteile davon (und Du finanzielle), das war formlos. Es wurde einfach bei mir aufs Brutto mit raufgerechnet. Beim Jugendamt mußte ich einen Antrag über meine Einkommensverhältnisse abgeben. Ich bin alleinerziehend. Mein Sohn war damals bei einer Tagesmutter, die 500 Euro/Monat kostete. Die Hälfte hat das JA übernommen. LG Sue

Mitglied inaktiv - 06.05.2011, 23:18



Antwort auf diesen Beitrag

Gibt es aber in der gleichen Gegen nicht für alle gleich! Ich habe einen kirchlichen Kiga, da gibt es keine Zuschüsse und keinen Nachlass für niemanden. Die kommunalen Kigas lassen da schon mit sich reden und man kann Anträge stellen beim "Fachleiter" im Rathaus. An meinem letzten Wohnort bekamen alle Zuschüsse, deren Einkommen innerhalb bestimmter Grenzen lag. Die Zuschüsse waren gestaffelt. Egal welche Einrichtung das Kind besucht. Man muss fragen! LG, shortie

von shortie am 07.05.2011, 10:55