Baby und Job

Forum Baby und Job

Erziehungsgeld? Ausrechnen?

Thema: Erziehungsgeld? Ausrechnen?

Hallo! wieviel Erziehungsgeld bekommt man etwa bei 3300,-€? Also wieviel Prozent bis man an die Höchstgrenze stößt? Berechnet sich das aus dem Jahr davor oder aus dem Kalenderjahr oder genau die 12 Monate oder wie ist das? Muss man es volle 12 Monate beantragen? LG, Nicole

Mitglied inaktiv - 21.06.2008, 23:54



Antwort auf diesen Beitrag

Hi, das kann man so nicht sagen. Sind die 3300.- brutto oder netto? Aus selbständiger oder aus nichtselbständiger Arbeit? Mit oder ohne Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld? Arbeitest Du während der Elterngeldzeit oder nicht? und aus der Beantwortung obiger Fragen, ergeben sich dann noch ein paar andere... Es gibt einen Elterngeldrechner im Internet, musst mal googeln... LG Emilsmama

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 09:07



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, mir schwebt was von 67 % des letzten Nettoeinkommens bzw. maximal 1800 Euro im Kopf herum. Google müßte die Antwort wissen. Es gibt eine Höchstgrenze. Und das heißt aber ELTERNGELD, nicht Erziehungsgeld. Das war was anderes.

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 11:25



Antwort auf diesen Beitrag

1800 sind die Obergrenze, d.h., wenn 67% deines nettoeinkommens mehr sind als 1800,, dann hast du "Pech" gehabt und das was drüber ist verfällt sozusagen. Hättest du also 3300 Euro NETTO (Boah!) wären 67% 2211 euro. Du würdest aber trotzdem "nur" 1800 Euro bekommen.

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 12:08



Antwort auf diesen Beitrag

Nettogehalt und Geburtsdatum eingeben unter http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ meist 67 % des letzten Netto (Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Geburt) - max. 1.800 � - Auszahlung kann auch auf zwei Jahre gesplittet werden.

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 14:05



Antwort auf diesen Beitrag

... er über 3000 netto verdient, der ist "das bisschen" Elterngeld mehr oder weniger nicht unbedingt angewiesen. Da könnte man ja durchaus VOR der Geburt einiges auf die Seite legen, dass der Unterschied nicht ganz so schmerzt ... Elterngeld wurde schließlich nicht für die "Reichen" eingeführt.

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 14:24



Antwort auf diesen Beitrag

Das Elterngeld hat auch den Sinn, dass gut verdienende frauen, z.B. Akademikerinnen, ihren lebensstandard nicht so stark runterfahren müssen (den sie sich redlich und hart erarbeiten, also dazu bitte keinen dummen Kommentar!) und somit eher die "Karriere" unterbrechen, um Kinder zu bekommen! Es ist nicht als Sozialleistung an schlechtverdienende gedacht! deshalb ja gerade die kopplung ans vorherige Nettogehalt! Wer nämlich viel verdient, sorgt oft auch privat fürs Alter vor und für Berufsunfähigkeit und Ausbildung der Kinder und ist in solchen Fällen dann weniger oder gar nicht auf Hilfe vom Staat angewiesen - dies kann man mit den 67% dann auch weiterführen - ist ja nicht alles zum verjubeln gedacht! Gruß, Jana (die ihre drei Rentenversicherungen, eine Lebensversicherung, eine BU und eine Ausbildungsversicherung von ihren vollen 1750 weiterzahlen kann)

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 16:23



Antwort auf diesen Beitrag

Würde ich auch sagen - in dem gehaltsbereich sind auch viele privat Karnkenverschichert und die wird nicht beitragsfreigestellt wie bei der gesetzlichen d.h. mane Frau darf im elternjahr mal eben 400 � KV pro Monat zahlen. Dazu noch Rentenversicherung, Raten für 's Auto, Mietanteil, handy und Co. - da sind auch 1.800 schnell weg.

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 18:02



Antwort auf diesen Beitrag

Ähm, es ist ja so, dass von uns derjenige, der die 3300,- mit nach Hause bringt dann ausfällt und es ist für uns schon wichtig, wieviel wir dann davon noch bekommen. Wir haben schon 2 Kinder und ein Haus zu bezahlen. Also ist es nicht so, dass wir jetzt ein Jahr lang nur mal ein bisschen sparen müssen, um das wieder reinzuholen.... Und ob "reich" oder nicht "reich", es ist schon eher so, dass es auch für Besserverdienende eingeführt wurde, die sonst ohne das Geld nicht leben können. Denn je höher das Gehalt, was wegfällt, umso mehr muss man es sich ja überlegen. Das Elterngeld heisst ja Elterngeld, weil es für Eltern ist und das hat ja nun nichts mit arm oder reich zu tun! Zumal wir bestimmt nicht als "Reich" gelten..... Den anderen vielen Dank, ich werd mal diesen Rechner suchen! Lg, Nicole

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 18:40



Antwort auf diesen Beitrag

...noch kurz, wenn 1800,- die Höchstgrenze ist, wieviel Stunden darf man dann zusätzlich arbeiten? Oder geht es nicht nach Stunden sondern nach dem Betrag, den man dazuverdienen darf, um das volle Elterngeld zu bekommen? Mist, das mit der Höchstgrenze....aber klar, kostet den Staat schon genug. LG, Nicole

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 18:45



Antwort auf diesen Beitrag

In der Elternzeit darfst du bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Der Betrag, den du dann verdienst, wird NICHT von den 1800 Euro abgezogen, sondern du bekommst dann von dem Betrag, der dir bis zum vollen Lohn fehlen würde 67%. Also, wenn du 3300 verdienst und nun verdeinst du, sagen wir mal 1500 mit red. Stundenzahl, dann bekommst Du zusätzlich zu diesen 1500 noch 1206 Euro. (3300-1500=1800 67% von 1800 sind 1206). Es soll sich nämlich auch durchaus lohnen, Teilzeit zu arbeiten! Wären im hypothetische Fall ja dann schon 2706 Euro...ich müsste schon arg die Zähne zusammenbeißen, wenn ich wieder Teilzeit arbeiten ginge und dafür nicht mehr Geld bekäme, als wenn ich weiter zu hause bleibe... Alle klarheiten beseitigt? Gruß, Jana

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 18:57



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo fand die Bemerkung lustig, dass man ab enem gewissen Einkommen ja sozusagen gut auf einiges verzichten könnte... aber dass man ja dadurch DASS man vielleicht gut verdient auch einen ganz anderen Lebenstandard hat, wird dabei oft vergessen! Wir sind z.B. auch ALLE privat versichert und haben noch viele Dinge am Haus zu bezahlen und besitzen nun mla z.B. 2 Pferde..die kann ich ja nicht ins Koma legen lassen, nur weil mal für ein jahr ein gehalt fehlt...die laufenden Ausgaben laufen ja un mla bei ALLEN weiter....und die sind bei besser verdienenden in der Regel eben auch höher... LG HEnni.

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 19:30



Antwort auf diesen Beitrag

Oh, super, das wäre ja dann schon ganz gut! LG, Nicole

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 20:12



Antwort auf diesen Beitrag

Find ich nämlich auch, ist ja logisch. Mein Mann und ich sitzen hier auch öfters und denken an unsere Studentenzeit zurück, mit wie wenig Geld wir da ausgekommen sind. Da hätten wir mit dem, was wir jetzt im Monat verdienen, Ewigkeiten leben können... So ist es nun mal. Man leistet sich ja auch logischerweise mehr. Hätten wir nichts geändert und würden jetzt noch in unserer 800 DM teuren Wohnung leben und mit einem alten Golf 2 durch die Gegend gurken, dann müsste ich mir wohl jetzt keine Gedanken ums Elterngeld machen. Dann hätte ich schon einigee beiseite legen könne und wäre jetzt "REICH". Aber wer macht das schon ??? LG, Nicole

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 20:21



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, Deine Rechnung stimmt so leider nicht. Ich nehme jetzt mal die Zahlen aus deinem Beispiel: Wenn sie mit Teilzeit 1500€ verdienen würde, dann bekäme sie noch 804€ zusätzlich Elterngeld, nämlich 2/3 der Differenz zwischen 1500€ und 2700€. Also nicht die 1209€ Hier kannst Du das nachlesen unter Beispiel d: http://www.elterngeld.com/beispiele.php#alleine LG Emilsmama

Mitglied inaktiv - 22.06.2008, 21:54



Antwort auf diesen Beitrag

Ich glaub dir, aber es ist spät: woher kommen jetzt die 2700???? Gruß vom Mathevollpfosten Jana

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 00:22



Antwort auf diesen Beitrag

Hi, die 2700€ sind das maximal mögliche Einkommen, das für das Elterngeld berücksichtigt wird. 2/3 davon sind dann die 1800€ Elterngeld, die dann höchstens ausbezahlt werden. LG Emilsmama

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 08:22



Antwort auf diesen Beitrag

-

Mitglied inaktiv - 23.06.2008, 10:36