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Aus für uns traurigem Anlass,mal was fragen muß!

Thema: Aus für uns traurigem Anlass,mal was fragen muß!

Hallo, mein Mann hat heute zu unserem großen Bedauern seine fristgerechte Kündigung bekommen. Angeblich aus betrieblichen Gründen. Wir tippen aber eher darauf,daß sie ihn los werden wollten weil er seit 4 Wochen mit gebrochenem Zeh Karnk geschrieben ist. Würden sie natürlich nicht rein schreiben,aber sein Vorgesetzter hatte sich am Telefon schon so geäußert,daß es ihm ganz und garnicht passen würde. Ich muß dazu sagen,mein Mann war damit 2 Wochen lang arbeiten,weil er gedacht hat er schafft es irgendwie,aber als es nicht ging ist er zum Arzt (es war kein Arbeitsunfall). Und nun wollte er Montag wieder arbeiten gehen und heute das,fristgerecht zum 30.04.06. Mitten in einer Krank-Schreibung.... Und nun meine Frage: dürfen die das überhaupt?? Ihn kündigen während einer Krankheit? Wir wollen außerdem auf jeden Fall Monat zu unserer Rechtsanwältin die spezialisiert ist auf Arbeitsrecht. Traurige Grüße von Mandy die ab Mai außerdem kein Erziehungsgeld mehr bekommt...uns also dann knapp 800,- im Monat fehlen!!! LG Mandy

Mitglied inaktiv - 30.03.2006, 23:33



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auf Wiedereinstellung kann er denk ich eh nicht klagen,eine Abfindung muß auf jeden Fall drin sein. Den Fall hatten wir LEIDER vor 4 Jahren schonmal,da sind wir auch zum Anwalt und er hat ein Monatsgehalt Abfindung bekommen. Ach und nochwas anderes,mein Mann meint ich spinne.... Er hat nachdem er seine Kündigung bekommen hat bei seinem "Vorarbeiter" angerufen udn ihn gefragt ob die es wirklich Ernst meinten mit der Kündigung und aus welchem Grund denn...der stockte bloß und meinte Mein Mann soll den obersten Chef fragen. Und als mein Mann gesagt hat,ne lass mal....ich werde zum Anwalt gehen,ihr hört dann von ihm hat er ihn laut ausgelacht! Meint ihr das kann man irgendwie mit rein nehmen??? Ich meine er hat 2 Kinder,ist geschockt wegen der Kündigung udn wird dann auch noch ausgelacht,das grenzt doch für mich fast schon an ....naja ich weiß nicht wie ich es beschreiben soll...Körperverletzung! Oder was meint ihr?? LG Mandy die wohl die halbe Nacht nicht schlafen kann

Mitglied inaktiv - 30.03.2006, 23:58



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Hallo Mandy, das ist ja echt Mist. Aber ich denke Sie müssen die Kündugung zurücknehmen. Denn ohne Angabe von Gründen ist die unwirksam. Ob das viel bringt, weiss ich nicht. Aber selbst, wenn er dann nochmal gekündigt wird, habt ihr das Geld für die Zeit. Warte mal ab was der Anwalt sagt, der wird denen schon Beine machen. Viel Glück Synke

Mitglied inaktiv - 31.03.2006, 13:27



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Genau sagen kann Dir das im Moment keiner.Ist Dein Mann denn ueberhaupt schon drin im Kuendigungsschutz?Oder noch in der probezeit?Fuer mich hoert sich die kurze Kuendigungsfrist von vier Wochen sehr nach probezeit an. D.h., dann hat er keinen Kuendigungsschutz und kann sich totklagen ohne Erfolg. Dass Eich das Lachen des Vorarbeiters verbittert, verstehe ich- aber das ist erstens eh nicht justiziabel, zweitens kann man das lachen des Vorarbeiters nicht dem rabeitegeber zurechnen. Sprich, was kann der Arbeitegeber dafuer, wenn der Vorarbeiter im unpassenden Moment lacht. Sollte Dein Mann schon in einem dauerhaften Arbeitsverhaeltltnis sein und Kuendigungsschutz haben, muesste man die betriebsbedingten Gruende ueberpruefen, eine ordentliche Sozialauswahl etc..Die Krankheit darf offiziell kein Grund sein-wobei man sicj darueber im klaren sein sollte, dass sechs Wochen krank sein wegen gebrochener Zehe im Regelfall als uebertrieben betrachtet werden duerfte-wenn man nicht gerade Berufsfussballer ist oder so. aber offiziell ist es jedenfalls kein Grund. Von daher erstmal Kuendigungsschutz pruefen, wenn er keinen hat, habt Ihr keine Erfolgsaussichten beim Klagen. Benedikte

Mitglied inaktiv - 01.04.2006, 01:56



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Mitglied inaktiv - 01.04.2006, 09:05



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Gegen eine betriebsbedingte Kündigung kann man leider nicht viel machen. Ganz so einfach ist es aber für den Arbeitgeber auch nicht: z.B. dürfen sie seine Stelle nicht neu besetzen. Außerdem muss eine Sozialauswahl getroffen werden. D.h., wenn jemand da ist, der noch nicht so lange im Betrieb ist und keine Familie hat, muss dem *vor* Deinem Mann gekündigt werden. Am besten von einem Anwalt beraten lassen und - wenn einer vorhanden ist - erstmal zum Betriebsrat gehen. Viel Glück Susanne

Mitglied inaktiv - 31.03.2006, 20:59



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außer wenn die Stelle z. B. mit einem Leiharbeiter (Zeitarbeit) besetzt werden soll.

Mitglied inaktiv - 31.03.2006, 21:43



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5 Jahren schonmal....da wurde er aus dem selben Grung gekündigt,hat aber nachdem wir beim Anwalt waren Abfindung bekommen,das wollen wir diesmal auch versuchen! Er kann vom Arbeitslosengeld gerade mal die Kosten fürs Haus bezahlen....Und die Kinder???? Ich arbeite für 250,- im Monat....das reicht hinten und vorne nicht und Aussichten auf was anderes ist unmöglich,weil ich niemanden für die Kids hab. LG Mandy

Mitglied inaktiv - 01.04.2006, 09:09



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Hallo, habt ihr euch denn nicht schon beim Hauskauf überlegt, wie es aussieht wenn dein Mann arbeitslos oder arbeitsunfähig wird? Ausserdem kannst du sehr wohl mehr arbeiten, dein Mann ist dann ja zu Hause und kann auf die Kinder aufpassen. Und wenn er wieder arbeit hat, besorgst du dir eine Tagesmutter. Liebe Grüße, Doris

Mitglied inaktiv - 02.04.2006, 10:27



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anwältin lohnt sich auf jeden fall. bei betrieblichen gründen als kündigungsgrund wird sie die "ordnungsgemäße sozialauswahl" nach dem Kündigungsschutzgesetz prüfen, d.h. ob nicht jemand anderer kürzer im betrieb arbeitet, der eine ähnliche tätigkeit verrichet, bzw. jemand der nicht familienvater ist, etc. etc. Eine Abfindung sollte auf jeden Fall drin sein. grüße und viel glück palme

Mitglied inaktiv - 03.04.2006, 12:27