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Ausbildung - AN ALLE!

Thema: Ausbildung - AN ALLE!

Hallo! Ich möchte einmal den Fall meiner Schwester schildern. Sie befindet sich noch bis Ende August 2004 in einer Ausbildung (schriftliche Prüfung im Mai 2004, praktische Prüfung Ende Juli 2004). Jetzt hat sie erfahren, daß sie im Dezember ihr Baby bekommt. Nun meine Frage: Welche Rechte hat sie als schwangere Auszubildende? Sie möchte gerne die ersten Monate nur für ihr Baby da sein und auch voll stillen. Ab September 2004 würde sie gerne wieder einsteigen. Allerdings nur als Teilzeitkraft. Die Berufsschule würde sie Vollzeit besuchen (1 Mal in der Woche 8 Stunden). Kann man eine Ausbildung in Teilzeit machen? Woher kann man noch Infos bekommen? Bei der IHK wurde sie schon abgewimmelt. Auf viele Antworten würde ich mich sehr freuen! LG Conny

Mitglied inaktiv - 20.05.2003, 20:48



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Hallo, ich habe meinen Sohn auch während meiner Ausbildung bekommen und trotzdem weitergemacht. Die IHK Sollte ihr da schon helfen. Sie soll sich nicht abwimmeln lassen. Ihr stehen Stillzeiten zu. Ab einer gewissen Stundenzahl Arbeitszeit täglich 1 bis 1,5 Stunden. Ich habe mit meinem Ausbilder damals ausgemacht (!!! und schriftlich festgehalten!!!!), daß ich die komplette Stillzeit täglich zusammenfasse und ans Ende hänge, also früher gehe, bei gleicher Bezahlung. Ich frage mal hier nach, wenn ich noch was Genaueres in Erfahrung bringe, melde ich mich nochmal. LG, Prinz

Mitglied inaktiv - 21.05.2003, 07:42



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http://www.menschenskinder-online.de/sonst/studium/rechte.html oder bei google ausbildund schwangerschaft rechte eigeben, kommt auch ewig viel LG, Prinz

Mitglied inaktiv - 21.05.2003, 07:43



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Anspruch auf MuSchu, Erziehungsurlaub hat sie. Aber einen Anspruch auf Teilzeitausbildung gibt es nicht und es ist auch schwer zu realisieren, weil einfach auf Vollzeit ausgerichtet. Da wird sie wenig Chancen haben und versuchen müssen, eine andere Lösung zu finden, um die Ausbildung fertig zu machen. Ich würde ihr empfehlen, nach dem MuSchu die Ausbildung noch durchzuziehen mit den Privilegien stillender Mütter, dann hat sie es Anfang Juli hinter sich und kann dann wirklich befreit zu Hause bleiben. Anspruch auf Stillzeiten etc. besteht selbstverständlich auch, ist die Frage, ob sie das nach 9 Monaten noch praktiziert oder nicht.

Mitglied inaktiv - 21.05.2003, 10:43



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Ich habe im August 1998 meine Ausbildung bekommen und meine Tochter ist im Juli 1999 geboren. Ich musste aufgrund der schweren Erkrankung meiner Tochter die Ausbildung 3 Jahre unterbrechen. Im Sommer 2002 habe ich dann wieder angefangen und habe heute und nächste Woche meine schriftliche Prüfung und im Juli die praktische. Aber jetzt zu deinen Fragen. Sie hat natürlich die selben Rechte, wie eine schwangere Arbeitnehmerin. Sie darf nicht mehr wie 8,5 Std. arbeiten, die Schutzfristen gelten für sie ebenfalls. Der Arbeitgeber muss ihr glaub ich die Möglichkeit geben voll zu stillen (am Besten noch mal ins Gesetz gucken). Eine Ausbildung in Teilzeit ist nicht möglich, ich würde ihr davon abraten, weil man zuviel an Stoff verpasst. Freue mich schon auf deine Antwort Gruss Tina

Mitglied inaktiv - 23.05.2003, 13:10