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Ausbildung & Schwangerschaft - geht das ?

Thema: Ausbildung & Schwangerschaft - geht das ?

Hallo ihr lieben, Ich bin 22 und zur Zeit im Einzelhandel als Teilzeit unterwegs. Ich möchte jedoch nicht im Einzelhandel bleiben und wollte in eine andere Richtung einschlagen. Entweder bei der Bank oder in der Verwaltung. Wie ist es denn, wenn die mich bspw ab September nehmen würden, ich aber nach 2/3 Monaten schwanger werde. Dürfte ich dann noch bis zum 8. Monat arbeiten ? Würden die mich Kündigen ? Und wie sieht es dann nach der Geburt aus ? Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Würde mich echt gerne interessieren, da ein Kinderwunsch besteht und ich mich nicht entscheiden möchte, ob Ausbildung oder Baby. Außerdem lässt das Baby sowieso irgendwie auf sich warten und länger im Einzelhandel möchte ich nicht mehr arbeiten. Wie seht ihr das ?

von Sarah9400 am 31.05.2022, 18:00



Antwort auf Beitrag von Sarah9400

Hallo Sarah, Grundsätzlich geht Ausbildung & Schwangerschaft - denn für Auszubildende gilt dasselbe wie für Arbeitnehmerinnen: Sobald die SS bekannt ist, darf dich dein AG bzw. der Ausbildungsbetrieb nicht kündigen. Bei Bank oder Verwaltung kannst du in der Regel auch ohne Probleme in der SS arbeiten und die Ausbildung weiter verfolgen. Mir fallen in diesem Branchen nun wirklich keine Gründe für ein BV ein. Und natürlich kannst du schwanger auch in die Berufsschule gehen und Prüfungen schreiben. Auch für Auszubildende gilt der Mutterschutz 6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach Entbindung. Danach kannst du wie jeder andere auch Elternzeit nehmen. In dieser Zeit ruht deine Ausbildung und du kannst sie nach der Elternzeit wieder aufnehmen. Natürlich bekommst du in der Elternzeit kein Gehalt, sondern Elterngeld. Wie gesagt: Grundsätzlich ist das wirklich möglich. Allerdings braucht es - meiner Meinung nach - gute Planung und ein realistisches Auge. Traust du dir die Mehrbelastung durch ggf Schwangerschaftsbeschwerden zu? Kommst du mit dem Elterngeld in der Elternzeit finanziell über die Runden? Schaffst du es, in der Babypause das während der SS angeeignete Wissen aufrecht zu erhalten, damit die Abschlussprüfung nach der Elternzeit nicht gefährdet ist? Es liegt also meiner Meinung nach eher an einem selbst als an den äußeren Umständen, ob Ausbildung & Schwangerschaft geht. Ob du dir das zutraust, musst du selbst wissen - du kennst dich selbst ja am besten ;)

von Belly-Monkey am 01.06.2022, 07:04



Antwort auf Beitrag von Sarah9400

Ok, wie stellst du dir das vor - nach dem mutterschutz zurück in den Betrieb und in die Berufsschule? Elternzeit und dann Vollzeit wieder die Ausbildung anfangen und Abends für die Prüfung lernen oder die Ausbildung dann in Teilzeit weitermachen? Wie sieht es bei euch mit der Kinderbetreuung aus? Wie weit sind die Wege? Als Ausbilungsbetrieb würde ich nicht postitiv aus eine geplante Schwangerschaft am Anfang der Ausbildung reagieren. Die meisten Ausbilungsplätze für dieses Jahr sind auch bereits vergeben. Warum probierst du es nicht als Quereinsteiger in einem Büro ?

von Lena_1922 am 01.06.2022, 11:59



Antwort auf Beitrag von Sarah9400

Wenn man will, geht alles. Wenn du dich jetzt ausbildungssuchend meldest, kannst du sogar Glück haben, spontan noch einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Ausbildungsbeginn iat ja i.d.R. zum 1. August oder 1. september. Mein Sohn bekam die nettesten Lehrstellenangebote, kurz bevor der BFD begann. Viele Abiturienten suchen sich ja erst mal eine Lehstelle und entscheiden sich dann doch spontan zum Studium. Insbeondere im ö.D. werden jetzt auch Teilzeitausbildungen angeboten. Nur in die Schule muss man halt "vollständig" gehen. Viel Glück! Trini

von Trini am 02.06.2022, 12:40



Antwort auf Beitrag von Sarah9400

Ich finde die Idee, eine Ausbildung anzufangen, mutig und gut. Teilzeit im Einzelhandel ist finanziell auch nicht die Wucht, es gibt durchaus staatliche Unterstützung. Du bist so jung, daß es nicht viel macht, wenn Du ein Jahr länger in der Ausbildung bist. Wenn Deine Noten gut genug waren, ist öffentlicher Dienst oft günstig als Arbeitgeber, wenn auch nicht mehr so sehr wie früher. Ab dem Zeitpunkt, wo Du weißt, daß Du schwanger bist, bist Du nahezu unkündbar, solange Du Deinen Chef nicht beschimpfst oder die Portokasse ausräumst. Leute studieren mit Kind, früher sind die Kinder bei der Feldarbeit zur Welt gekommen. Ich glaube, daß manches sich am Ende auch zurechtrückt. Schlechter ist es, bis 45 zu warten und sich dann zu wundern, daß es mit dem Nachwuchs nicht mehr klappt. Viel Erfolg, Jomol

von Jomol am 08.06.2022, 10:18



Antwort auf Beitrag von Sarah9400

Ich bin Azubi zur Verwaltungsfachangestellten und kann daher ziemlich gut berichten, wie es in der Realität so läuft. Unser kleiner Mann kommt im Dezember zur Welt. Die Schwangerschaft war nicht geplant. Aufgrund der Schwangerschaft und damit verbundenen gesundheitlichen Problemen wiederhole ich derzeit das 3. Ausbildungsjahr, bin also jetzt im 4. Ausbildungsjahr. Die Abschlussprüfung habe ich leider im ersten Anlauf nicht bestanden. Grundsätzlich hat man bei der Ausbildung in der Verwaltung Berufsschule, Lehrgang bei einem Studieninstitut und den regulären Dienst in der Verwaltung. Gekündigt wurde ich wegen der Schwangerschaft nicht, auch für uns Azubis gilt der normale Mutterschutz und der Kündigungsschutz. Aber Achtung! Die Ausbildung ist kein Zuckerschlecken und sehr mit Rechtsanwendung belastet. Man muss sehr viel Fachwissen erlangen und unter anderem auch umfangreiche Gutachten schreiben, so ähnlich wie ein Rechtsanwalt. Das ist nicht einfach und mit Nachwuchs noch schwieriger. Mein AG ist zum Glück sehr tolerant und unterstützt, wo er nur kann. Zudem gibt es die Regelung, dass man 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin nicht mehr die Berufsschule besuchen muss (in Ausnahmefällen). Das erleichtert schon, aber trotzdem ist es jede Menge Arbeit und alles nicht so einfach.

von TheRoad97 am 29.08.2022, 20:30