Der Arbeitgeber zögerte nicht lange und ficht den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Das Unternehmen beruft sich darauf, dass der Mitarbeiterin die Schwangerschaft bereits beim Abschluss des Arbeitsvertrages bekannt gewesen ist. Wenn er davon rechtzeitig erfahren hätte, hätte er die Bewerberin nicht eingestellt. Denn diese habe ja eine Schwangerschaft übernehmen sollen.
Das Arbeitsgericht Bonn gab der Klage der Arbeitnehmerin mit Urteil vom 26.04.2012 (Az. 3 Ca 168/12) statt. Die hiergegen eingelegte Berufung des Arbeitgebers wies das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 11.10.2012 (Az. 6 Sa 641/12) zurück.
Im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses für eine Schwangerschaftsvertretung kann laut Landesarbeitsgericht Köln nichts anderes gelten. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 04.10.2001 C-109/00).
von
weigel
am 27.02.2013, 07:22
liegen mir andere, neuere Urteile vor.
Wenn du eine gute Arbeitnehmerin wärst, die ihre Arbeit ordentlich macht, müsstest du dir ja keine Gedanken machen.
Aber wie gesagt, Mobbing ist auch eine Lösung, um jemanden loszuwerden. Und ich würde dich mobben, bis du nicht mehr schlafen könntest. Und mein Chef auch.
von
ALF0709
am 27.02.2013, 07:29
und ich glaub deine Rechtsanwaltskanzlei wird bei so einer Mitarbeiterin und so einem Chef nicht lange bestehen
von
weigel
am 27.02.2013, 07:37
Hallo Alf,
na dich möchte ich als Kollegin auch nicht haben, vielen Dank!!!
Auch wenn jetzt hier viele auf der AP rumhacken: es hätten sicher einige genauso gemacht, statt bis zur geburt auf der Straße zu stehen. Und da der Vertrag ja wieder nur befristet ist, geht es ja auch wirklich nur um die Zeit bis zur Geburt, denn danach hat sie ja so oder so keinen Anspruch mehr auf die Stelle.
ich glaube auch nicht, das AG mit der Vertragsanfechtung durchkommen, es sei denn es handelt sich um eine Tätigkeit, die man während der Schwangerschaft nicht ausüben kann. Schließlich muss man selbst im Vorstellungsgespräch auf die Frage nach einer Schwangerschaft nicht antworten. Gegenüber den Kollegen mag das unfair sein, aber würden die im Zweifel anders handeln??? Klar mögen manche mit Ehrlichkeit trotzdem die Verlängerung bekommen haben, aber AG sind auch nicht immer nur nett.
von
fabiansmama
am 27.02.2013, 07:57
Dir ist schon klar, daß man gegen Mobbing vor Gericht klagen kann?
Insofern glaube ich Dir nicht, daß Du eine Anwaltskanzlei jemals schon von innen gesehen hast. Auch aufgrund anderer Postings von Dir.
von
maxwell
am 27.02.2013, 08:36
Hi,
der Grat zwischen Recht und Gerechtigkeit ist schmal, aber Mobbing ist definitv ganz weit daneben.
Auch die dir angeblich vorliegenden Urteile sind nicht höchstrichterlicher Natur, solange es Referenzurteile vom BGH bzw. EUGH gibt, handelt es sich nur um sog. Einzelfallentscheidungen kleiner Gerichte, die aber für die generelle Fragestellung keinerlei Bedeutung haben. Z.T. sind diese nur rechtskräftig geworden, weil die Parteien einfach Ruhe haben wollten nach der Schlammschlacht und sind daher keinesfalls geeignet, weiterhin zitiert zu werden.
Ich weiß, dass es immer wieder Anwälte gibt, die sich dann wie Haie auf diese Entscheidungen stürzen und die Urteilsbegründung soweit verdrehen, wie es nur möglich ist, doch diese haben weder ihr Handwerk gelernt noch unser Rechtssystem verstanden. Ich muss einem Mandanten auch mal sagen können, dass es keinen Sinn macht, zu klagen oder gegen seinen MA vorzugehen - schon im Sinne einer ehrlichen Beratung - auch wenn ich dann nicht nach Streitwert abrechnen kann...
Ich denke, jeder hat das Recht, seine Möglichkeiten im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen - und nichts anderes hat weigel getan und damit ist es ok für mich - und wäre es auch für mich als AG.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 27.02.2013, 09:13
Mein Gott, wie jämmerlich muss man sein...
von
No1.2012
am 27.02.2013, 15:30
Mobbing einzusetzen, weil man sich anders nicht "wehren" kann?
Ne, also einen solchen Anwalt mit solchen Angestellten brauche ich nicht.
Mitglied inaktiv - 27.02.2013, 15:31
was ist dir denn im Leben passiert, dass du soo drauf bist ? Grauenhaft..
von
wickiefan
am 27.02.2013, 17:09
Ja kann man. Erfolg wäre zu prüfen. Weil Mobbing muss man beweisen können. Aber wie? Durch die eh schon genervten anderen Kollegen die unter der Schwangerschaft der verlogenenen Kollegin leiden oder durch den Chef der sich jetzt noch früher eine neue Angestellte suchen muss weil die nette Angestellte so schön gelogen hat? Also, wie willst du das beweisen? Oder durch Gefälligkeitsbescheinigungen vom Arzt, auf die die Gerichte eh nix geben? Mobbing durchzuklagen ist so ne Sache. Wir haben alle Arten von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aber komischerweise nie Mobbing. Sind wir alle zu nett oder die Richter zu streng, so dass keiner klagt?
Soll ich dir meine Abschlüsse einscannen, damit du siehst, was ich bin? Ich bin ne Sesselpupserin beim Anwalt, auch Fachwirtin Recht genannt. Ich hoffe, du weißt, was eine Fachwirtin ist.
von
ALF0709
am 27.02.2013, 17:20
Befristeter Vertrag für 1 Jahr, nach 8 Monaten festgestellt, dass ich schwanger bin. Ich habs meinem Chef gesagt und habe trotzdem dann einen unbefristeten Vertrag bekommen. Im Übrigen würde ich immer wieder so handeln.
von
ALF0709
am 27.02.2013, 17:21
von
maxwell
am 28.02.2013, 11:57
Da bin ich mal gespannt!
http://www.fachanwalt.de/ratgeber/bewerberin-darf-gegenueber-arbeitgeber-schwangerschaft-verschweigen
Urteil vom 11.10.2012 (Az. 6 Sa 641/12)
Der Arbeitgeber konnte sich hier nicht auf den Anfechtungsgrund der arglistigen Täuschung berufen. Denn dies setzt voraus, dass die Bewerberin auf ihre Schwangerschaft hätte hinweisen müssen. Diese Pflicht hat eine Bewerberin jedoch laut LAG Köln selbst dann nicht, wenn sie als Schwangerschaftsvertretung fungieren soll. Denn Schwangere dürfen nicht diskriminiert werden.
Und so zieht es sich durch alle Urteile!
Ich warte und lehne mich entspannt zurück.
von
shinead
am 28.02.2013, 17:07
könntest Du dann auch noch ein paar aktuelle Urteile Schmerzensgeld / Schadensersatz wegen Mobbing suchen?
Das wäre ja hier auch mal eine interessante Frage, wie denn das "Recht" auf Mobbing gehandhabt wird.
Mitglied inaktiv - 28.02.2013, 17:10
Antwort auf diesen Beitrag
Wie ich bereits schon erwähnte Mobbing musst du beweisen. Die Frage ist nach wie vor: Wie? Das wäre doch mal interessant.
von
ALF0709
am 28.02.2013, 17:41
... Was soll ich davon halten? Fake, Troll? Oder beweist Du doch noch, dass Deine Aussagen Hand und Fuß haben?
von
shinead
am 28.02.2013, 18:41
Antwort auf diesen Beitrag
Das hier ist recht aktuell:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/beruf/urteile/schmerzensgeld-bei-mobbing-1.3134162 AG Leipzig Az.: 9 Ca 3854/11.
http://www.ngo-online.de/2011/08/14/das-mobbing-urteil-des-bundesarbeitsgerichts-vom-2/
Schon älter, aber damals ein wegweisendes Urteil.
Zum Thema beweisen: Da reicht häufig schon ein psychologisches Gutachten...
von
shinead
am 28.02.2013, 18:46
Er hat noch ein bisschen was anderes zu tun.
Klar bin ich ein Fake. Ich bin 7 Jahre alt, gerade zur Schule gekommen und meine Mami ist nicht zu Hause.
Ey soviel Blödsinn wie von dir hab ich selten gelesen. Ich sag ja, nur weil man anderer Meinung ist, wird man hier fertig gemacht.
von
ALF0709
am 28.02.2013, 18:56
Was vor Gericht nicht verwertbar ist. Und ob der Gerichtsgutachter dann zum selben Ergebnis kommt, sehr fraglich.
von
ALF0709
am 28.02.2013, 18:57
Ich mache Dich doch nicht fertig!
Du hast geschrieben, dass Dir neuere und anderslautende Urteile bekannt sind. Ich habe nach entsprechenden Belegen gefragt, weil ich diese Urteile nicht finden kann.
Du hast diese Anfrage ignoriert (und nicht darauf hingewiesen, dass Du sie erst vom Chef heraussuchen lassen musst).
Was soll man da denken?
Ich lehne mich weiter zurück und warte auf die Urteile.
von
shinead
am 28.02.2013, 19:21
Aber wenn, dann reicht das.
Und es gibt genügend Mobbing-Urteile im Netz. Es gibt also viele Fälle, in denen der Richter den Einlassungen des Opfers folgte.
von
shinead
am 28.02.2013, 19:22
Nein? Na dann möchte ich nicht dabei sein, wenn du einen fertig machst. Nennst mich Fake, Troll, fabiansmama nennt mich dämlich und ach was hier noch alles für Beleidigungen geflossen sind.
von
ALF0709
am 28.02.2013, 20:02
Du solltest vielleicht schärfer lesen. Hinter Fake und Troll war ein Fragezeichen gesetzt, weil ich Dich gefragt habe, was ich davon halten soll.
Offensichtlich wirst Du Deinen Chef nach den Urteilen fragen und sie hier veröffentlichen. Das war zum Zeitpunkt meiner Frage noch nicht klar.
Ich habe Dich also NICHT so genannt. Du hingegen hast an mich direkt gerichtet geschrieben: "Ey soviel Blödsinn wie von dir hab ich selten gelesen."
Austeilen kannst Du ganz gut. Das mit dem Einstecken solltest Du noch üben.
Mit fabiansmami habe ich nichts zu tun.
von
shinead
am 28.02.2013, 20:32
... - u.a. Gutheissen von Mobbing - darfst du dich nicht wundern, wenn kritische Kommentare kommen!
Aber mit "Fertigmachen" hat das nichts zu tun, zumindest was ich las, waren sachliche und berechtigte FRAGEN! Auf die du aber leider keine überzeugende Antwort gibst...
von
MM
am 01.03.2013, 14:19
Zitat:
"Kritisch ist es, wenn es sich um einen Job handelt, bei dem Schwangere nur bedingt oder gar nicht eingesetzt werden können, weil ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährdet wird.
Oder in welchem der notwendige körperliche Einsatz der Frau in dem künftigen Job, beispielsweise als Model oder Tänzerin, mit einer Schwangerschaft unvereinbar ist.
In diesen Fällen darf der zukünftige Chef auch die Frage nach der Schwangerschaft stellen. Hier besteht dann auch die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Auskunft. Erfolgt diese nicht, besteht anschließend für den Arbeitgeber das Recht zur Anfechtung des Vertrages."
(August 2012)
von
maxwell
am 27.02.2013, 08:46
Hi,
Alf ist einfach verbittert und sollte einem nur leid tun. Überzeugungsarbeit muss man da nicht leisten!
Was Du bedenken musst ist aber, dass Deine Chefin und Deine Kolleginnen natürlich erst einmal schockiert sein werden und ischerlich nicht Hurrah schreien und ich finde, das ist nachvollziehbar. Die Arbeit fällt an und muss gemacht werden und da sieht jeder erst einmal sich selbst - wie Du ja auch!
Insofern würde ich empfehlen, arbeite so gut Du kannst, lass noch etwas Zeit mit der Mitteilung über die Schwangerschaft aber fairerweise nicht zu lange, denn sie müssen doch dann wieder suchen und idealerweise arbeitest Du die Vertretung ein.
Ich hadere auch sehr mit der Pflicht drei Jahre (und länger wenn ein zweites Kind kommt), eine Stelle offen halten zu müssen.
Aber das ist Politik.
Grüße und alles Gute für die Schwangerschaft
Tina
von
Tinai
am 28.02.2013, 09:34
Wenn die Spielregeln für Frauen beschissen sind, muss man sich halt an diese beschissenen Regeln halten und mit ihnen spielen. Das ist dann in so einem Fall für den Arbeitgeber beschissen, aber du hältst dich an die Regeln - wahrscheinlich.
Wäre das System frauenfreundlicher, gäbe es solche Diskussionen nicht.
Also, ist eine Grundsatzdiskussion.
von
Caitryn
am 28.02.2013, 10:18
Hallo,
aber ihre Vertragsverlängerung ist ja auch nur befristet, kein Arbeitgeber "muss" ihr den Platz dann drei Jahre frei halten, der läuft doch eh aus.
Ich war auch schon in weigels Situation und habe es genauso gemacht und ebenfalls während schon bestehender Schwangerschaft einen weiteren befristeten Vertrag bekommen. Der Arbeitgeber hat es überhaupt nicht negativ aufgenommen mit der Schwangerschaft, hat aber nun wirklich auch fast überhaupt nichts verloren, da sich Vertragsende und Mutterschutz ohnehin nur um ein paar Wochen überschnitten...
Frauen kommen doch zwangsläufig immer häufiger in die Situation, das es fast nur noch befristete Verträge gibt; die Alternative würde für so manche Frau bedeuten, gar keine Kinder mehr zu bekommen, auch traurig.
LG K
von
krissie
am 28.02.2013, 12:01
Das Dumme ist, dass kein Konsens darüber herrscht, was frauenfreundlich sei. Und so werden ständig neue Gesetze erlassen, die vor allem dazu dienen, dass Frauen möglichst lange nicht erwerbstätig sind, wenn sie Kinder haben.
Die "beschissenen" Spielregeln gelten übrigens auch für Männer, nur höre ich mir immer wieder an "mein mann kann die Kranktage nicht nehmen, der kann keinen Tag fehlen". Und so lange
Frauen ihre eigenen Interessen immer hintan stellen oder vorschieben, dass Ihre Männer zwar Kidner zeugen, nicht aber versorgen können, (und Lohnsteuerklasse V wählen und selbstverständlich von den Vätern nicht verlangen, dass die auch einmal Kinderkranktage nehmen), werden diese beschissenen Regeln auch weiter vor allem zu ihrem dauerhaften Nachteil sein.
Für AG ist das gar nicht so "beschissen" wie für die AN, die nämlich Lückenbüßer sein müssen und über Jahre mit befristeten Verträgen leben müssen......
Nicht schwätzen, Handeln.
Grüße Tina
von
Tinai
am 28.02.2013, 13:19
da bin ich ganz Deiner Meinung.
von
Tinai
am 28.02.2013, 13:30
Ich unterschreibe hier!!!
Mitglied inaktiv - 28.02.2013, 15:39
Ist euch eigentlich mal aufgefallen, dass ihr doch nur gegen mich wettert, weil ich mal nicht eure Meinung vertrete, dass die armen Schwangeren geschützt werden müssen? Sondern ich mal gesagt habe, dass ich (und mein Chef) das richtig mies finden und wir die AP das hätten auch spüren lassen? Ich meine in einem Betrieb mit 50 Angestellten wäre das ja kein Problem. Aber in Kleinbetrieben geht das nunmal nicht.
Die AP denkt halt auch nicht an die Folgen. Wie schong gesagt, schlechtes Zeugnis - dadurch keinen neuen Job. Außerdem hatte sie ja gehofft, dass ihre Kollegin vielleicht nochmal schwanger wird. Außerdem, vielleicht braucht der Betrieb nochmal eine Vertretung und käme wieder auf sie zu??? So, sicherlich nicht.
Ich bin nicht verbittert und Gottes Willen. Ich hab einen schönen Job. Danke. Aber ich mag eben Menschen nicht, die sich durchs Leben lügen, so wie die AP. Aber wie sagte mein Chef dazu so schön? Es wird auf sie zurückfallen.
Ich stelle übrigens nochmal die Frage: Mit welchem Recht sind Schwangere in der Probezeit geschützt und Schwerbehinderte nicht? Sind Schwerbehinderte nicht genauso schutzbedürftig?
von
ALF0709
am 28.02.2013, 16:04
Und was ist mit dem Mobbing?
Das scheint ja Dir als Mittel Recht zu sein, nicht wahr?
Wer Mobbing als mögliches Mittel nutzt, um unliebsame Mitarbeiter los zu werden, darf sich nicht wundern, wenn gegen einer solchen Aussage und Einstellung "gewettert" wird.
Mitglied inaktiv - 28.02.2013, 16:14
Bedenkst du auch die Folgen, wenn Du jemanden mobbst? Und wieso verlangst DU Schutz für dich, aber würdest andere mit stolzgeschwellter Brust psychisch fertig machen?
Merkst du eigentlich was?
von
maxwell
am 28.02.2013, 16:46
*schnellaufholzklopf*. Aber ich hatte bisher auch noch nie Kollegen, mit denen ich nicht klarkam.
von
ALF0709
am 28.02.2013, 17:39
da kommt jegliches Hirn zu spät, glaube ich......sie weiß ja nicht mal mehr seit wann sie nun wirklich dort arbeitet. Mal sind es vier Jahre und dann erst hat sie im Dezember ne neue Stelle angetreten....von daher glaube ich auch nicht mehr so recht an den ominösen Chef, sondern eher das sich hier jemand extrem wichtig tun will und das Forum aufmischen. geschieht in anderen Unterforen ja auch zu genüge.
sowas selten dämliches habe ich noch nie erlebt. wer kollegen wie Alf hat, braucht keine Feinde mehr.
von
fabiansmama
am 28.02.2013, 19:24
hätte sie es ihrer Arbeitgeberin gleich gesagt und gefragt, ob man den Vertrag nicht bis zum 1. Tag des Mutterschutzes verlängern kann. Dann hätte sie ab dem 2. Tag das volle Gehalt als Mutterschutzgeld von der KK bekommen und der Arbeitgeber wäre raus aus der Sache. Es wäre für jeden fair gewesen.
Wenn sie dann auch noch gut arbeitet und sich unentbehrlich gemacht hätte, wäre die Arbeitgeberin auch darauf eingegangen.
von
ALF0709
am 28.02.2013, 20:01
in dem jeder kleine Betrieb pflichtversichert ist, sag bloß das weißt Du nicht! Und das in Deiner Position und bei Deiner hohen Qualifikation.
Im übrigen hast Du Mobbing als prbates Mittel empfohlen.
Weißt Du, ich fände es als AG auch beschissen, wenn mir sowas passiert (by the way, ist mir schon passiert), das kann man dann auch ruhig sagen, weil jede kluge AN weiß, dass sie nicht persönlich gemeint ist, sondern die Situation.
Aber mobben ist einfach ein No-No, das sind Methoden, die einfach gar nicht gehen. Wenn Du meinst, so jemanden muss man rausmobben, dann bedienst Du Dich unlauterer Mittel, pfui.
Meine kleine bescheidene Meinung: Für einen kleinen AG ist es weniger eine Frage des Geldes, das ausgezahlt wird als viel mehr eine Frage, dass eine Stelle neu eingearbeitet werden muss, dass viel Wechsel stattfindet und dass darunter zwangsläufig auch alle anderen AN leiden.
Ob man dann einen Monat mehr oder weniger Gehalt zahlen muss, fällt dabei viel weniger ins Gewicht.
Aber das wird bei Euch natürlich ganz anders sein und ich sehe das auch nur aus meinem kleinen Mikrokosmos.
von
Tinai
am 28.02.2013, 21:44
... hab selbst 14 Wochen das MuSchuGeld für meine Kollegin von der KK wiedergeholt. Aber wäre das nicht ein fainrer Kompromiss? Wenn das Kind zu spät kommt (also nach ET) hat der AG totale Scherereien mit der KK (weiß ich aus Erfahrung mit MuSchuGeld der Kollegin). Sie verliert doch kein Geld, ist weiter krankenversichert und der AG kann sich umorientieren. Und das kostet ihn richtig Geld. Er muss ja dann für die wenige verbleibende Zeit (mind. 14 Wochen) jemand neues suchen. Wer fängt für 14 Wochen wo an? Weil im Januar 2014 kommt die ursprüngliche Kraft ja wieder. Und dann muss die Vertretung der Vertretung gehen.
Ich hab meinen AG ernsthaft gefragt, was er davon hält. Nix. Aber nicht weil er kinderfeindlich wäre (er hat selbst 2 Kinder), sondern weil wir eben eine kleine 2-Mann (von mir aus auch 1-Mann)-Kanzlei sind. Stell dir vor, ich bin morgen schwanger (zur Info: Ich hab nen unbefristeten Vertrag und müsste mir ja keine Sorgen machen) und bekomm sofort ein BV (bei mir nicht ausgeschlossen). Was soll dann mein Chef machen? Sofort die Kanzlei zu? Alles selber machen?
Ich sag ja: Bei großen Firmen ist sicherlich alles möglich. Aber bei kleinen Firmen, da müsste ein Schutz für die Firmen her.
von
ALF0709
am 28.02.2013, 21:56
Es gibt Zeitarbeitsfirmen, die gerne Sachbearbeiter für die Zeit an Anwälte vermitteln.
von
shinead
am 01.03.2013, 11:37