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Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft

Thema: Bafög-Rückzahlung bei Elternschaft

Hallo, eigentlich hätte ich im April diesen Jahres meine Bafög-Schulden anfangen zu tilgen müssen Da ich aber zur Zeit in Elternzeit bin, wird der Rückzahlungsbeginn verschoben und gleichzeitig jeden Monat 110,- € erlassen (wegen Kinderbetreuung). Mein Schuldenbetrag schrumpft also. Hat jemand eine Ahnung, ob dieses Schrumpfen begrenzt ist? Ich werde noch 2,5 Jahre in Elternzeit sein. Heißt das, dass bis dahin jeden Monat 110,- € erlassen werden und ich in 2,5 Jahren einen deutlich geringeren Betrag nur zurückzahlen muss? Wenn ich im Extremfall nie wieder arbeite wegen der Kinder (was nicht vorkommt, aber nur theoretisch), dann könnte es passieren, dass meine Schulden bis auf 0 erlassen werden? Vielleicht kennt sich jemand aus. Die in der Behörde sind so unfreundlich, da rufe ich total ungern an... Danke!

Mitglied inaktiv - 07.11.2005, 07:48



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Die Regelung ist so, dass bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit und Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe - die ich leider nicht weiss - monatlich diese 110 Euro sozusagen erlassen werden. Sobald du mehr verdienst, musst du weiterzahlen. Gruss Synke

Mitglied inaktiv - 07.11.2005, 10:50



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Hallo, bei mir hätte die Rückzahlung auch im April begonnen, ich musste einen Stundungsantrag stellen, der immer ein Jahr gilt und dann neu gestellt werden muss. Soweit ich informiert bin, werden die Raten jeweils für ein Jahr erlassen, an der Rückzahlungssumme ändert sich jedoch nichts. Und die Zinsen fallen trotzdem an. Ich hatte damals Meister-Bafög, ich weiss nicht, ob das bei Dir das gleiche ist. Aber die Zinsen müssten bei Dir doch auch anfallen, oder? Und das ist nicht gerade wenig. Würde mich aber auch mal interessieren, ob die Schulden irgendwann tatsächlich bei 0 sein könnten. LG Sonja

Mitglied inaktiv - 07.11.2005, 23:20



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Nee, das ist dann wohl was anderes. Mein Bafög (Uni) ist zinslos und 110,- pro Monat werden erlassen bei Kinderbetreuung, also der Rückzahlungsbetrag sinkt definitiv. Die Frage ist halt nur, wie lange?

Mitglied inaktiv - 08.11.2005, 07:21



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Das stimmt, und zwar gilt das so lange wie man die drei Bedingungen erfüllt: a) dein Einkommen ist unter einem bestimmten Betrag b)du pflegst oder erziehst ein Kind bis zu 10 Jahren oder betreuen ein behintertes Kind UND c) du bist nicht oder höchstens 10 STunden wöchentlich erwerbstätig. Sobald einer dieser Punkte nicht mehr zutrifft, zahlt man weiter, ganz normal. Ich stelle nämlich auch gerade diesen Antrag! Schau mal auf deinen Bescheid, in dem du aufgefordert wirst mit den Rückzahlungen zu beginnen. Bei mir steht das unter Punkt A (Verringerung der Darlehensschuld), Nr. 3 (Teilerlass wegen Kinderbetreuung (§ 18 Abs 5 Bafög). Zinsen fallen trotzdem nicht an bei dem ganz normalen Uni Bafög, davon steht da jedenfalls nichts. Also dann! Piezi

Mitglied inaktiv - 08.11.2005, 09:35



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Hallo, bei mir galt noch eine andere Regelung -aber der Erlass wegen Kinderbetreuung ist unbegrenzt (solange die bedingungen eingehalten werden). Ich werde die Bafög-Schuld nach 2 Kindern los sein ohne etwas gezahlt zu haben. Das finde ich eine enorme Erleichterung. Freu Dich! Manu.

Mitglied inaktiv - 08.11.2005, 21:14



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Hi, ich konnte alle 3 Mögl. geltend machen (Teilerlass wg. Kinderbetreuung, Schneller fertig und zu den soundsoviel % besten eines jahrgangs zu gehören). so brauchte ich auch 0€ zurückzuzahlen...solange du die voraussetzungen erfüllst, wird´s dir erlassen, wenn du wieder mehr arbeitest und verdienst, musst du, glaube ich, den rest zahlen... lG pivit

Mitglied inaktiv - 09.11.2005, 10:31