Hallo!
Ich hätte eine Frage an die Beamtinnen unter Euch.
Ich bin Landesbeamtin in Bayern und bekomme im August mein 2. Kind. Meine erste Tochter ist 2 Jahre alt und ich bin noch im Erziehungsurlaub.
Jetzt würde es mich interessieren, ob ich da in irgendeiner Form Mutterschaftsgeld bekomme. Beim 1. Kind wurden ja einfach bis 8 Wochen nach der Geburt die normalen Bezüge weitergezahlt. Da ich aber jetzt keine Bezüge habe, werde ich wohl nichts bekommen, oder?
Wäre toll, wenn mir das jemand genauer erklären könnte.
Vielen Dank
Andrea
Mitglied inaktiv - 06.03.2005, 11:00
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Ja, so ist das. Wir Beamtinnen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, sondern bekommen die Bezüge während der Mutterschutzfrist weitergezahlt. Da ich bereits wieder gearbeitet habe, als mein erstes Kind 10 Monate war, bekam ich wieder die Bezüge (aber nur aus der Teilzeittätigkeit). Du bekommst aber noch mal anteiliges Weihnachtsgeld (falls es das in Bayern noch gibt, hier in RLP nicht mehr).
LG
Kathrin
Mitglied inaktiv - 06.03.2005, 11:58
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Hallo Andrea,
auch ich bekomme bald (im Juni) mein zweites Kind und befinde mich noch im Erziehungsurlaub mit Kind Nr. 1. Da ich allerdings schon wieder Teilzeit arbeite, hab ich das Glück, meine Teilzeitbezüge weiter zu bekommen während der Mutterschutzfristen.
Mir schwirrt da aber was im Kopf herum, dass man von der Beihilfestelle Geld bekommen kann (hier in NRW), wenn man noch im Erziehungsurlaub ohne Teilzeitbeschäftigung ist. Es gibt auf jeden Fall einen klitzekleinen Geldbetrag, und ich meine, der kommt halt von der Beihilfestelle (wie auch das Geld für die Säuglingserstausstattung).
Vielleicht hilft dir das ja weiter.
LG
Verena
Mitglied inaktiv - 06.03.2005, 12:57
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Danke schonmal. Hatte es mir ja schon so gedacht, bei der Beihilfe werde ich mal nachfragen.
Den Zuschuss für die Säuglingsausstattung hat man hier leider letztes Jahr gestrichen, da gibt es also leider nix mehr....
LG
Andrea
Mitglied inaktiv - 06.03.2005, 13:11