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Geschrieben von Benedikte am 12.11.2004, 23:05 Uhr

Beamtinnen-Frage wegen Beurteilung

Hi,
ich habe im Sommer das vierte Kind gekriegt und stand kurz vorher zur Regelbeurteilung an.Meine kinderlose referatsleitern, zu der ich stets ein eher mäßiges verhältnis hatte, hatte mir die schlechteste Beurteilung meiner Laufbahn gegeben ( unter Durchschnitt), der zweitbeurteiler hat abgnickt. Normalerweise ist da nichts zu machen, nur hier ist die Beurteilung aus sich heraus unschlüssig. bspw. schreibt sie von meiner Einarbeitungsphase, was Quatsch ist, da sie neu kam in die Rabeitseinheit und neu war, ich hingegen schon länger.Dann hat sie Selbständigkeit, krativität, aktivität schwach beurteilt, eine ander Kollegin hatte jedoch ihre Umsetzung u.a. deswegen erreicht, weil meine Chefin bekanntermaßen " alles selber" machen muss und Dritte nie was entscheiden lässt, nur ihre eigenen Ideen umsetzt etc.pp. Dann hat sie mich als " unselbständig b" beschrieben, während ich im letzten zeugnis als " selbständig bis zur Eigenmacht" beurteilt wurde- alles innerhalb von zwölf Monaten von einem Zweitbeurteiler abgenickt.

Ich habe natürlich eine Gegendarstellugn mit diesem Tenor gechrieben ( schärfste Waffe der beamtin- der vermerk). Meine FRage : was passiert denn damit?Ich kann beweisen, dass das zeugnis unschlüssig ist, großenteils geht es sogar aus der Akte hervor.Wird das zeugnis dann aus der Personalakte entfernt?Ich bin ziemlich sicher, dass ich die Beurteilung vor dem verwaltungsgericht knacken könnte- nur ich will nicht dahin.Die beurteilung ist derzeit für nichts entscheidend, ich stehe nicht zur Beförderung an oder so und deshalb will ich mir den Stress nicht antun. Außerdem macht man sich mit sowas on der zentralabteilung unbeliebt und teuer ist es auch. Also, hat einer von Euch eine Idee, wie das weitergeht?

benedikte

 
5 Antworten:

Re: Beamtinnen-Frage wegen Beurteilung

Antwort von Murmeline am 13.11.2004, 17:09 Uhr

Das ist leider klar geregelt. Eine Gegendarstellung wird zusammen mit der von Dir beanstandeten Beurteilung zur Personalakte genommen und gut ist:-( mehr passiert da nicht. In der Tat kann nur durch einen Gerichtsbeschluß die Beurteilung aus der Personalakte entfernt werden, aber dafür müßtest Du tätig werden und gerichtlich dagegen vorgehen.

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Re: Beamtinnen-Frage wegen Beurteilung

Antwort von Jari am 14.11.2004, 8:10 Uhr

Hi,

es ist leider so, wie Murmeline schreibt. Das wird zusammen in der Akte eingeheftet und gut ist es.

Bei uns ist gerade einer versetzt worden, weil er sich nicht mit der Beurteilung abfinden wollte. Er war 12 Jahre in dieser Abteilung und hatte Fachwissen ohne Ende. Sein Referatsleiter kam neu und hat es mittlerweile geschafft, das ganze Referat von den sogenannten "Alten" zu befreien. Widerworte duldet er nicht, und wenn jemand anderer Meinung ist, dann passiert genau das was jetzt dem kollegen passiert ist. Als Kommentar dazu wurde ihm nur noch gesagt, er solle doch froh sein, dass es innerhalb der selben Satdt sei, er sei schließlich Landesbediensteter und könne im ganzen Land versetzt werden. Das war jetzt mal ein kurzer Abschweiff.

Mit meiner beurteilung denke ich wird es nicht viel besser werden, da ich auch so eine Vorgesetzte habe, wie du sie hast. Ich habe aber nur 2 Kinder, aber die sind schon zuviel.

LG von Janet

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Re: Mädels, erstmal danke, aber m.T.

Antwort von Benedikte am 14.11.2004, 10:22 Uhr

mein Kampf ist noch nicht verloren. Grundsätzlich füprchte ich, dass Ihr Recht habt- man hatte mir dies schon gesagt.

Sie hat inzwischen schon nachbeurteilt und die Note weiter gehoben, ist aber auf meine Bedenken nicht eingegangen. Jetzt ist es so, dass wir ein gemeinsamens Gespräch mit der FRauenbeauftragten übder die Änderung der beurteilung haben.Ihr geht der A.. inzwischen doch auf Grundeis, man hat ihr den vorzeitigen ruhestand nahegelgt und sie geht- ihre Stelle ist schon ausgeschrieben.Meine Beurteilung bzw. Fehlbeurteilung hat damit wenig zu tun, war bestenfalls ein Tröpfchen in einem übervollen Fass, aber man hat ihr wohl gesagt, sie dürfe eine Areitseinheit mit Personal dann bis zum Austritt leiten, ansonsten wenn es noch einmal Ärger gäbe, dürfte sie Berater oder z.b.V werden. Das sind Kollegen mit hohem Dienstrang, die soviel Ärger ständig haben oder machen mit iren Mitarbeitern, dass sie keine Personaverantwortung mehr haben dürfen. Grundsätzlich wäre es mein persönlicher Traumposten, mich bei voller besoldung den ganzen Tag selber beschäftigen zu können ( bei ihrem Rang hat sie Internet, fernsehen, Tageszeitungen etc.pp). Aber es ist entsetzlich demütigend, denn für alle ist klar, was das bedeutent, wenn jemand so auf der Organisationsspinne steht.

Das ursprüngliche zeugnis ist jetzt bei den Akten, wir diskutieren halt über die NAchbeurteilung. Und ich will einfach recht behalten, weil ich recht habe. Anosnten ist das zeugnis völlig belanglos- eine Regelbeurteilung und weitere beförderung steht mir wohl bestenfalls vor der pensionierung nochmal ins HAus.Aber ich will dieser Frau einfach nicht das letzte Wort lassen.

Danke, benedikte

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Re: Mädels, erstmal danke, aber m.T.

Antwort von Murmeline am 14.11.2004, 11:01 Uhr

Recht hast Du und ich wünsche Dir ganz viel Glück!
LG Murmeline

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Re: Mädels, erstmal danke, aber m.T.

Antwort von Jari am 14.11.2004, 12:15 Uhr

Hi,

na das hört sich erstmal nicht so schlecht an. Viel Glück beim Kampf!
Mit den z.b.V ist scheinbar überall das gleiche, davon gibt es bei uns auch einige.

LG Janet

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