Wie verhält sich das bzgl. Arbeitslosengeld, wenn man ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kündigt um in einer neuen Firma mit einen befristeten Arbeitsverhältnis Fuß zu fassen? Sollte man in der Probezeit gekündigt werden oder nach der Unbefristung nicht weiter befristet eingestellt werden, bekommt man dann eine 3 Monatige Sperre von der Arbeitsagentur?
Danke schon jetzt für die Antworten
von
MamaEinesKleinenPrinzen
am 27.06.2012, 20:30
Hallo,
mmhmm, also ich habe in einem befristeten Job gearbeitet, und du bist verpflichtet dich bei der Arbeitsagentur 3 Monate vor Ablauf der Befristung Arbeitssuchend zu melden.
LG anke
von
laranina
am 28.06.2012, 00:21
Wenn du in der Probezeit gekündigt wirst, bekommst du keine Sperre, weil das kann immer passieren.
Wenn du aber nach Ablauf der Befristung nicht übernommen wirst, dann bekommst du eine Sperre, weil du dann die Arbeitslosigkeit mutwillig herbeigeführt hast, indem du einen sicheren gegen einen unsicheren (weil befristet) Job getauscht hast.
von
arlett1978
am 28.06.2012, 07:48
Hallo,
das kommt darauf an aus welchem Grund Du das unbefristete Arbeitsverhältnis zugunsten der befristeten Beschäftigung kündigst (z.B. höherer Verdienst, Kinderbetreuung bei alter Stelle nicht mehr gewährleistet etc. sind "wichtige" Gründe, sie nicht zu einer Sperrzeit führen). Sprich doch je nach dem worum es geht vorab mal mit der zuständigen Agentur für Arbeit, da es oft eine Einzelfallentscheidung ist, die im Ermessen (natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften) des Sachbearbeiters liegt.
LG
von
lanti
am 29.06.2012, 17:59