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Befristeter Arbeitsvertrag und Schwangerschaft

Thema: Befristeter Arbeitsvertrag und Schwangerschaft

Hallo, ich habe einige Fragen bezüglich Arbeitsrecht in der Schwangerschaft. Ich bin noch nicht schwanger, wir stecken aber derzeit voll in der Familienplanung und üben fleißig Mein Freund ist noch Student. Ich selbst bin im Gesundheitswesen tätig (Krankenhaus) und bekomme immer nur auf 1 Jahr befristete Arbeitsverträge, da die Stelle über Drittmittel bezahlt wird. Eigentlich würde ich definitiv in den nächsten Jahren wieder neue befristete Verträge erhalten, jedoch habe ich auch von betroffenen Kolleginnen gehört, dass Schwangeren keine neuen Verträge angeboten werden, unabhängig davon in welchem Stadium sie sich befinden. Was passiert wenn der Vertrag in einer Schwangerschaft ausläuft? Erhalte ich ganz normal Arbeitslosengeld? Wonach berechnet sich im Anschluss das Elterngeld? Da ich täglich mit Blut, Urin und Infusionen in Kontakt komme, wäre sicher auch ein Beschäftigungsverbot vor Ablauf des Vertrages denkbar. Würde sich hierdurch etwas an der Situation ändern? Angenommen ich würde erst kurz vor Ablauf meines Vertrages von der SS erfahren, würde ich mich dann strafbar machen, wenn ich einen neuen Vertrag unterschreibe und erst dann meinen Arbeitgeber von der SS in Kenntnis setze? Für mich ist dieser Umstand recht prekär, würde sich aber auch in den nächsten Jahren ohne einen Arbeitgeberwechsel nicht ändern. Ich würde mich total freuen, wenn sich diesbezüglich hier jemand auskennt und ein paar Antworten hat...mich belastet dieses Thema und eigentlich möchte ich da gern entspannt ran gehen können

von Dodo86 am 26.04.2015, 16:06



Antwort auf Beitrag von Dodo86

Also bei mir KH war es auch so mit den befristeten Verträgen! Was passiert wenn der Vertrag in einer Schwangerschaft ausläuft? Nix dann must Du dich rechtzeitig Arbeitslos melden und bekommst Alg 1! Erhalte ich ganz normal Arbeitslosengeld? Ja aber Frist beachten 3 Mon. vorher arbeitssuchend melden! Wonach berechnet sich im Anschluss das Elterngeld? Deinen Verdienst + Alg 1 Durchschnitt der letzen 12 Mon. Da ich täglich mit Blut, Urin und Infusionen in Kontakt komme, wäre sicher auch ein Beschäftigungsverbot vor Ablauf des Vertrages denkbar. Würde sich hierdurch etwas an der Situation ändern? Nein glaub ich nicht! Befristete Verträge werden ja deswegen gern gemacht ,damit man den AN schnell los wird wenn`s unbequem ist! Wenn er ausläuft , läuft er aus! Angenommen ich würde erst kurz vor Ablauf meines Vertrages von der SS erfahren, würde ich mich dann strafbar machen, wenn ich einen neuen Vertrag unterschreibe und erst dann meinen Arbeitgeber von der SS in Kenntnis setze? Weiß ich nicht genau , glaube ich nicht ....., aber allg. läuft der neue Vertrag (falls wieder ein Jahr) dann eben in der Elternzeit aus und das Vertrauen ist hin, so bekommst Du viell. nach der Elternzeit wieder eine Stelle bei dem AG!

Mitglied inaktiv - 26.04.2015, 20:46



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Ein z. B. im 4. oder 5. Monat geschlossener Jahresvertrag läuft nicht zwangsläufig in der Elternzeit aus. Vielleicht macht der Papa (Student) ja Elternzeit, zumindest zum Teil.

von Murmeltiermama am 27.04.2015, 08:47



Antwort auf Beitrag von Dodo86

Ein befristeter Vertrag läuft auch während Schwangerschaft aus.... auch mit Beschäftigungsverbot. Im Beschäftigungsverbot bekommst du dein Geld wie wenn du arbeiten würdest... solange wie Vertrag läuft. Wenn der Vertrag ausläuft- wichtig drei Monate vorher arbeitssuchend melden, dann bekommst auch ohne Sperre dein Geld. Mutterschaftsgeld ist bei laufendem Vertrag AG und Krankenkasse- bei Arbeitslosengeld bekommst du es komplett über KK. Fürs Elterngeld gilt der Verdienst der letzten 12 Monate vor Mutterschutz. Achtung! Monate mit Arbeitslosengeld zählen quasi als 0 Verdienst!! Also wenn ihr noch am Planen seid dann schau dass die Schwangerschaft möglichst komplett im Vertrag abgedeckt ist. Bei frisch schwanger bei Vertragsverlängerung bist du selbstverständlich nicht verpflichtet es vorher zu sagen... kann ja sein dass du es noch nicht weißt ;) Egal wann, nen neuen AG wirst du nach Elternzeit sowieso brauchen- grad wenn er bei allen schwangeren so handelte. Alles gute dir!

von pustilein am 26.04.2015, 21:25



Antwort auf Beitrag von pustilein

Alg1 zählt nicht mit rein in die Bemessung für`s Elterngeld , da hab ich mich vertan!

Mitglied inaktiv - 26.04.2015, 21:31



Antwort auf Beitrag von Dodo86

Off topic: Gilt bei euch denn eine Sondergenehmigung, so dass die Verträge ständig befristet sein dürfen?

von Johanna3 am 26.04.2015, 23:05



Antwort auf Beitrag von Dodo86

Von einer Schwangerschaft muss man zu keinem Zeit etwas sagen. Da machst Du Dich auf keinen Fall strafbar. Das mit dem Vertrauen ist eine andere Sache. Aber ein AG, der immer so handelt, hat es auch nicht besser verdient. Die ganze Sache ist sehr von individuellen Lebensumständen abhängig. Wie lange soll welcher Teil Elternzeit machen? Willst Du bei diesem AG grundsätzlich bleiben? Wann steigt der Partner in den Beruf ein? Da kann man ganz schlecht allgemein etwas raten.

von Murmeltiermama am 27.04.2015, 08:50



Antwort auf Beitrag von Dodo86

Hi, ein befristeter Vertrag läuft unabhängig von den sonstigen Umständen aus. Es gibt allerdings Regelungen, z.B. im TVöD, dass ein befristeter Vertrag nicht in der SS ausläuft, sondern automatisch bis zum Ende des MuSchu verlängert wird und dann erst ausläuft. Ob das für dich ggf. zutreffend ist, musst du aber selbst prüfen. Läuft er aus und du kannst noch arbeiten, bekommst du auch ALG I, läuft er z.B. in der Elternzeit aus und du kannst nicht arbeiten, gibt es auch kein ALG I (Stichwort: dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen). Auch die Krankenversicherung ist dann ein Thema: Ggf. musst du dich privat versichern, wenn kein Beschäftigungsverhältnis mehr existiert und du auch keinen Anspruch auf ALG I hast. Familienversicherung geht ja bei dir nicht. EG berechnet sich nach dem Netto-Einkommen der letzten 12 Monate vor Beginn MuSchu. Lohnersatzleistungen wie z.B. ALG zählen aber nicht dazu. Lohn, der durch den AG innerhalb eines Beschäftigungsverbots weitergezahlt wird aber auf Antrag schon. Theoretisch kannst du eine SS geheim halten, so lange du magst. Doch hier geht es ja auch um die Gesundheit eines Kindes, du machst ja keinen Bürojob... Da würde ich es mir 3x überlegen. Gruß, Speedy

von speedy am 27.04.2015, 09:31



Antwort auf Beitrag von speedy

Stimmt so nicht ganz. Wobei viele Ämter es auch jetzt immer noch so versuchen. Schau mal hier: http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=4112 Also entweder Arbeitslosengeld - oder Krankengeld. Und, man muß dem berater ja nicht sagen das man gar nicht mehr arbeiten will, dann greift es eh nicht. Denn das Beschäftigungsverbot bezieht sich auf die Tätigkeit. Theoretisch kann man zumindestens dann sagen, ich such einen Job als irgendwas anderes wo die Mutterschaftsgesetze keine solche Rolle spielen.

Mitglied inaktiv - 28.04.2015, 18:41