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Befristeter Arbeitsvertrag

Thema: Befristeter Arbeitsvertrag

Hi, ich hab mal ´ne Frage an die "Bürokratie-Erfahrenen": Bin zur Zeit in der Elternzeit ( mit Juliane, *22.06.03), mein Arbeitsvertrag läuft zum 30.11. aus, d.h. dann bin ich arbeitslos, aber ich will ja auch noch nicht arbeiten gehen- oder höchstens 5-8 Stunden die Woche. Muss ich mich beim ARbeitsamt melden? Irgendeine Leistung beantragen? Wie ist das mit der KV? Falls das jemand weiß, lieben Dank im Voraus, Viele Grüße, Jeanie + Juliane.

Mitglied inaktiv - 02.09.2003, 17:28



Antwort auf diesen Beitrag

Nach den neuen Gesetzesänderungen musst du dich auf jeden Fall beim AA melden. Leistungen erhälst du allerdings nur dann, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Hast du bisher Vollzeit gearbeitet? Dann würde dein Arbeitslosengeld bzw die -hilfe auf die Stundenzahl gekürzt werden, für die du jetzt zur Verfügung stehst. Allerdings musst du ne Betreuung für dein Kind nachweisen können. Bei der KK kannste dich glaub ich beitragsfrei stellen lassen. Musste mal nachfragen. Bist du verheiratet? Dann käme eine Familienversicherung bei deinem Mann in Frage. Da du ja vorraussichtlich keine Leistung vom AA erhalten wirst,kannst dich aber trotzdem ARBEITSSUCHEND registrieren lassen, wird sich der Gang zum Sozi wohl nicht vermeiden lassen. Sofern du keine andre Geldquelle hast *fg* GoLLoM

Mitglied inaktiv - 02.09.2003, 21:44