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befristeter vertrag, alg 1, "eigene kündigung" ?

Thema: befristeter vertrag, alg 1, "eigene kündigung" ?

hallo, mein befristeter vertrag im öffentlichen dienst läuft zunächst bis ende des jahres. möglicherweise wird er von seiten des arbeitgebers problemlos verlängert, was ich aber natürlich nicht definitiv weiß. ich bin mittlerweile aber in einer phase beruflicher neuorientierung und habe zwar noch keinen neuen job, möchte aber eigentlich keine verlängerung dieses befristeten vertrages, weil ich mich auch auf mein begonnenes fernstudium konzentrieren möchte. "nebenbei" sind auch noch drei kinder da, bin alleinerziehend. weiß jemand von euch, ob es in solchem fall eine sperre vom arbeitsamt gibt, wenn der vertrag von seiten des arbeitgebers verlängert würde, ich das aber nicht möchte, d.h. ich würde dann irgendwann dem arbeitgeber mitteilen, dass ich nicht an einer vertragsverlängerung interessiert bin? ich bin schon längere zeit befristet beschäftigt, würde also alg1 bekommen. grüße von katrin

Mitglied inaktiv - 23.08.2008, 14:21



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hallo, mir ging es bisher immer ähnlich. ein vertrag nach dem anderen. aber ich ahbe mich jedesmal arbeitssuchend gemeldet, 3 monate vor vertragsablauf, falls doch mal was schief geht. du solltest natürlich deinem chef klarmahen, daß du keinen neuen vertrag brauchst. aber er wird das ja kaum dem arbeitsamt melden. meldest du dich aber nicht arbeitssuchend vor vertragsende, dann kommt eine entsprechende sperrung. also, frühzeitig erkundigen. man kann sich übrigens telefonisch arbeitssuchend melden, und dann einen termin für eine spätere abfrage machen, entweder dann persönlich oder direkt am zuständigen amt. gruß claudia

Mitglied inaktiv - 23.08.2008, 17:04



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Wenn Du ALG I beantragst benötigst Du ein Formular des AG, in welchem dieser mittels eines einfachen Kreuzchens bescheinigen kann, soll und wird, ob das Arbeitsverhältnis hätte verlängert werden können... Und dann wird auch das als Arbeitsaufgabe gewertet. Zumal Du, wenn Du nicht arbeiten möchtest (Priorität Fernstudium) ohnehin kein ALG I bekommst. Wäre es nicht ratsamer, ggf. die wöchentliche AZ zu reduzieren? VG

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 06:16



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Auf jeden Fall mußt du dich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden, sonst riskierst du eine Sperre. Auch wenn der vertrag verlängert würde. Ob man eine Sperre bekommt, wenn man die verlängerung ablehnt ,das weiß ich leider auch nicht. G kerstin

Mitglied inaktiv - 25.08.2008, 21:18