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Bei verkürzter Elternzeit auch ein Monat weniger Elterngeld???

Thema: Bei verkürzter Elternzeit auch ein Monat weniger Elterngeld???

Hallo,ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen?! Aklso meine Frage geht eigentlich darum: Ich bekomme mein letztes Elterngeld bis zum 9.04.14 , am 10.04.14 wird unsere Tochter ein Jahr alt und dann muß ich wieder arbeiten. Aber wenn ich jetzt die Elternzeit um einen Monat verkürze, verkürzt sich dann auch gleichzeitig das Elterngeld um einen Monat, so dass ich ab Mitte März wieder arbeiten darf (um im April wieder mein volles Nettogehalt zu haben), ohne das es ans Elterngeld angerechnet wird??? Weil mein letztes Elterngeld wird am 13.03.14 ausbezahlt und dann hätte ich ja im April nix mehr,also da müßten wir vom Gehalt meines Mannes leben (was bei den Kosten nicht geht).. Ich weiß,es ist kompliziert,aber kann mir jmand von euch helfen?? Denn die Elterngeldstelle sagt,ich darf erst wieder ab 10.04.14 arbeiten, sonst wird es eben angerechnet...voll bescheuert^^ Hilfe :(

von MamaBine am 14.10.2013, 10:13



Antwort auf Beitrag von MamaBine

Hi, es ist egal, wann die EG-Stelle die Auszahlung vornimmt, sie zahlt für den Anspruchszeitraum bis zum 9.4.14. Alles, was du innerhalb dieses Zeitraums erwirtschaftest (auch egal, ob es erst später ausgezahlt wird), wird auf das EG angerechnet, denn das EG ist ein Lohnersatz und den benötigst du ja dann zumindest für einen Teil der Zeit nicht. Die Anrechnung erfolgt aber nicht zu 100%, sondern nur zu etwa 2/3, so dass zumindest etwas mehr als das EG dabei rauskommt. Die Aussage der EG-Stelle ist damit richtig. Gruß, Speedy

von speedy am 14.10.2013, 11:43



Antwort auf Beitrag von MamaBine

1 Hallo 1.) es gilt was speedy schrieb und damit: 2.) Egal wie Du es drehst, du musst immer (schon jetzt) so planen dass Du die zweite Häfte des Aprils "überstehst". Gehälter/Löhne werden fast immer nachschüssig zum Monatsende bezahlt. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 14.10.2013, 15:24



Antwort auf Beitrag von MamaBine

HuHu Ist leider so, hatten das gleiche Problem. Sohnemann ist am 27.0712 geboren, letzte Eltermgeldauszahlung dann zum 27.06.13. Ab dem 01.08.2013 bin ich dann wieder arbeiten gegangen, das erste Gehalt war dann um den 15.09.13 herum auf dem Konto. Was man machen kann, wenn humaner Chef, den um einen Abschlag vorher bitten. Manch einer macht das ja.

Mitglied inaktiv - 14.10.2013, 19:32



Antwort auf Beitrag von MamaBine

Wieso hast du denn für den August kein Gehalt bekommen? Ich habe am 01.08. wieder angefangen u hatte zum 15.08. auch gleich mein Gehalt auf dem Konto

von Riddle01 am 15.10.2013, 21:29



Antwort auf Beitrag von Riddle01

Laß mich raten, du arbeitest im öffentlichen Dienst, oder? In der "freien" Marktwirtschaft ist es eher üblich, das man im nachhinein bezahlt wird, sprich erst Monat arbeiten, dann wird ausgezahlt. Und je nach Buchhaltung kann das dann eben auch mal erst zum 15ten des Folgemonats sein.

Mitglied inaktiv - 15.10.2013, 23:45



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das Gehalt erst am Monatsende. Trini

von Trini am 17.10.2013, 09:49



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Na ist auch schon ewig her das ich in dem Verein gearbeitet habe *g*

Mitglied inaktiv - 17.10.2013, 16:08



Antwort auf Beitrag von MamaBine

Bei einer Freundin von mir war das auch so. Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich anhand der beim Amt angebenen Elternzeit. Die ganzen Antragssachen einschließlich der Formulare sind aber total bescheuert gemacht, ich hab die auch erst mit einem Mitarbeiter des Elterngeldamtes geschafft. Eine gute Übersicht für alles Grundsätzliche zum Elterngeld habe ich im Kinderfee Journal gefunden https://www.kinderfee.de/blog/elterngeld-richtig-und-rechtzeitig-beantragen/ Vielleicht hilft das ja, lg Martha.

von Martha73 am 19.05.2014, 14:01