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Beihilfe in Hessen

Thema: Beihilfe in Hessen

Hallo zusammen! Wir bekommen nächstes Jahr im März unser 2. Kind. (Juhu!)Mein Mann überlegt, ob er dann Elternzeit nimmt. Kennt sich von Euch jemand damit aus, wie das mit dem Beihilfeanspruch für Lehrer (ev. sogar speziell in Hessen) aussieht während der Elternzeit? Momentan ist er bei 55% wegen unserer Tochter, erhöht sich das auf 60% wenn er in Elternzeit ist und gar nicht arbeitet, oder nur wenn er die Mindeststundenzahl (6 oder 8?) arbeitet oder fällt er während der Elternzeit auf 0% und bekommt die 60% erst, wenn er die Elternzeit beendet hat? Und hat jemand zufällig schon die Beihilfeverordnung für 2007 gefunden? Die jetzige Version verliert nämlich im Dezember ihre Gültigkeit. Vielen Dank für Eure Hilfe! Sabine

Mitglied inaktiv - 09.08.2006, 11:49



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Hallo Sabine, der Beihilfeanspruch bleibt während der Elternzeit weiter bestehen. Er erhöht sich in Hessen für jedes Kind um 5%, bei Euch dann also auf 60%. Eine Beihilfeverordnung für 2007 gibt es meines Wissens noch nicht. Ich denke aber, dass das Beihilferecht weitgehend unverändert bleibt. In so einem wesentlichen Punkt wie der Zahlung von Beihilfe während der Elternzeit sowie an den Beihilfesätzen wird sich wohl nichts ändern. Viele Grüße und eine schöne Schwangerschaft Annette

Mitglied inaktiv - 09.08.2006, 15:11



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Hallo Annette! Vielen Dank für Deine Auskunft, wieder ein Punkt, der unsere Planungen erleichtert :-)! Viele Grüße, Sabine

Mitglied inaktiv - 10.08.2006, 13:27