Hallo zusammen! Wir bekommen nächstes Jahr im März unser 2. Kind. (Juhu!)Mein Mann überlegt, ob er dann Elternzeit nimmt. Kennt sich von Euch jemand damit aus, wie das mit dem Beihilfeanspruch für Lehrer (ev. sogar speziell in Hessen) aussieht während der Elternzeit? Momentan ist er bei 55% wegen unserer Tochter, erhöht sich das auf 60% wenn er in Elternzeit ist und gar nicht arbeitet, oder nur wenn er die Mindeststundenzahl (6 oder 8?) arbeitet oder fällt er während der Elternzeit auf 0% und bekommt die 60% erst, wenn er die Elternzeit beendet hat? Und hat jemand zufällig schon die Beihilfeverordnung für 2007 gefunden? Die jetzige Version verliert nämlich im Dezember ihre Gültigkeit. Vielen Dank für Eure Hilfe! Sabine
Mitglied inaktiv - 09.08.2006, 11:49