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Beihilfe und PKV für Kinder???

Thema: Beihilfe und PKV für Kinder???

Hallo, ich bin Beamtin (Lehrerin), bin demnach privat versichert. Bisher sind unsere Kinder über meinen Mann gesetzlich versichert, er verdient mehr als ich, liegt auch über der Beitragsbemessungsgrenze und daher überlegen wir derzeit, ob er auch in eine PKV wechselt. Ich weiß, dass ich die Kinder jetzt, obwohl er mehr verdient als ich, über mcih versichern kann und mir dann pro Kind 80% Beihilfe zustehen. Doch bleibt diese Option, wenn er auch in einer PKV ist oder muss er dann als Hauptverdiener die Kinder mitversichern??? Wäre toll, wenn ihr mir hier mal helfen könntet. lg

von joy-for-good am 30.03.2011, 11:05



Antwort auf Beitrag von joy-for-good

Keine Ahnung, wie das in Eurem Fall ist, das würde ich auf jeden Fall nicht in einem Forum ergründen, sondern direkt bei BEIDEN Versicherungstägern erfragen, bevor es ein böses und vor allen Dingen teures Erwachen gibt.

von Caipiranha am 30.03.2011, 11:15



Antwort auf Beitrag von Caipiranha

Hallo! Wir haben eine vergleichbare Konstellation und die Beihilfestelle Hessen hat uns gesagt, dass die Kinder völlig unabhängig vom Einkommen des nicht verbeamteten Ehepartners beihilfeberechtigt sind, d.h. wir haben nur noch eine Versicherung über den nicht von der Beihilfe abgesicherten Teil. Ich würde bei der Beihilfestelle anfragehn. Viele grüße, Sabine

von JoMa am 30.03.2011, 12:58



Antwort auf Beitrag von Caipiranha

Damit es kein böses Erwachen gibt, erkundigen mein Mann und ich uns ja VORHER. Es steht auch noch gar nicht fest, ob er überhaupt wechselt, eben wegen dieser und einiger anderen Fragen (Kosten im Alter, sind jetzt beide noch keine 30), wie es später ist, wenn er in Rente ist und der ARbeitergeberzuschuss entfällt etc. trotzdem wollte ich hier einmal fragen, denn mein Kenntnisstand ist auch der, dass sein Einkommen für die KinderPKV irrelevant ist. Selbstverständlich werde ich mich diesbezüglich auch noch mit der zuständigen Beihilfestelle auseinandersetzen, wollte dennoch eure Antworten hören. Vielen Dank für eure Antworten. lg

von joy-for-good am 30.03.2011, 13:32



Antwort auf Beitrag von joy-for-good

Mein Mann und ich sind beide privatversichert und wir haben uns damals ausgesucht, in welcher KV unser Sohn versichert wird. Er ist in derselben Versicherung wie ich versichert und ich bin nicht die Hauptverdienerin. Allerdings weiß ich nicht, wie es in Deinem Fall der Beihilfeberechtigung aussieht.

von Babsorella am 30.03.2011, 12:16



Antwort auf Beitrag von joy-for-good

Wir stehen vor der gleichen Entscheidung. Die Kinder kannst Du zu Dir nehmen: der Beihilfeanspruch ist unabhängig vom Einkommen Deines Mannes. Wir entscheiden uns nach Lektüre der letzten Stiftung Finanztest wohl gegen die PKV. Das Risiko extrem hoher Beträge im Alter ist groß. Bei Beamten wird dies ja durch die Beihilfe aufgefangen, bei komplett privat Versicherten kann das ausufern. Man müsste jetzt zu viel Kapital weglegen, um es im Alter bezahlen zu können. Außerdem kommt es bei der Entscheidung wohl auch auf die Kinderzahl an. Für uns würde es sich einfach nicht rechnen.

von Kleine Fee am 30.03.2011, 12:39



Antwort auf Beitrag von joy-for-good

Hallo, wir sind beide Beamte, und mussten damals erklären bei wem die Kinder mit zur Beihilfe gehören. D.h.mein Mann musste erklären dass er sie nimmt und ich musste zustimmen. Bei der PKV sind wir alle gemeinsam bei einer und die Abrechnung kann er wie auch ich machen.

von tapeten am 30.03.2011, 20:11



Antwort auf Beitrag von joy-for-good

Du hast mit 2 Kindern Anspruch auf 70% Beihilfe für Dich und 80% Beihilfe für jedes Kind - egal, wieviel Dein Mann verdient und wie der versichert ist. Du müsstest also jedes Kind über 20% krankenversichern. LG Kathrin

von KaMeKai am 31.03.2011, 08:39



Antwort auf Beitrag von KaMeKai

hi, deine kinder haben auch jetzt schon die 80% beihilfe, egal wie sie versichert sind. bei uns war es so, dass die kinder zuerst bei meinem mann gesetzlich mitversichert waren. wenn bestimmte sachen von der gesetzlichen nihct übernommen wurden, habe ich die sachen trotzdem bei der beihilfe eingereicht und auch erstattet bekommen. auf den 20% blieben wir halt sitzen. ich denke daher, dass deine kinder - wie meine vorrednerin schreibt - nur irgendwo noch die restlichen 20% herbekommen müssen. wo, ist egal. hat mir jedenfalls mein sachberater beim landesamt für besoldung mal erklärt.

von pestef am 31.03.2011, 18:40



Antwort auf Beitrag von joy-for-good

hallo, bei uns ist es so, wie ihr es evtl vorhabt - wir sind beide PKV und die Kinder sind bei mir (mit diesen 80% Beihilfe), obwohl er inzwischen mehr verdient. Demnächst werde ich allerdings ins Angestelltenverhältnis wechseln, und dann werden die Kinder über ihn laufen, was auch kein Problem ist. Aber man muss sagen, bei manchen Fällen kennen die sich selber nicht aus - es war nicht leicht, herauszufinden, ob ich dann auch gesetzlich versichert werden kann.. alles gute alice

von Al1ce am 01.04.2011, 13:26