ich wollte allen, die es vielleicht interessiert, eine Info weitergeben, die ich heute von meiner Krankenkasse bekommen habe. Ich hatte gehört (hier im Forum), dass man in der Elternzeit nur beitragsfrei versichert ist, wenn man in der GKV pflichtversichert ist, ansonsten aber einen gewissen Betrag zu entrichten habe (also freiwillig Versicherte, deren Jahreseinkommen über 46.800 Euro liegt und auch in die Private wechseln könnten). !!!!Das stimmt nicht!!!! Richtig ist: Wenn der EHE(!!)-Partner ebenfalls gesetzlich versichert ist (egal ob pflicht- oder freiwillig), dann ist derjenige, der in Elternzeit ist, automatisch beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung also: Verheiratet und beide in der GKV. Und es spielt wie gesagt keine rolle, ob freiwillig oder pflichtversichert. Nur mal so zur Info. LG Sis