Ich habe eine Problem mit der Berechnung des Kinderkrankengeldes. Wenn ich wegen Erkrankung eines Kindes zu Hause bleibe, so zieht mir mein AG pro Tag 1/21 meines Bruttogehaltes ab. Rechnet also mit den tatsächlichen Arbeitstagen. Die Krankenkasse rechnet aber für das Kinderkrankengeld mit 1/30 meines Bruttogehaltes pro Tag, den ich daheim war. Davon dann die 70 % usw.. Damit habe ich natürlich deutliche finanzielle Verluste. Kann mir jemand sagen, ob es eine Vorgabe gibt, wie gerechnet werden muß. Sind die Arbeits- oder die Kalendertage maßgeblich, um aus einem Monats- ein Tagesgehalt zu berechnen? Danke + Gruß Kerstin