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Beschäftigungsverbot wegen Mobbing?

Thema: Beschäftigungsverbot wegen Mobbing?

Hallo zusammen, meine Frau befindet sich in der SSW 8. Sie ist seit 5 Monaten krankgeschrieben und ist bei dem aktuellen Arbeitgeber seit 3,5 Jaren dabei. Der Grund war einfach Mobbing und Schikane nachdem sie eine neue Teamleiterin bekommen hat. Das war genau der Zeitpunkt als wir schwanger werden wollten. Der stress hat dazu geführt, dass wir nicht schwanger wurden. Sie wurde dann krankgeschrieben und nach viel Ruhe sind wir endlich schwanger geworden :) Unser Anwalt meinte sie sollte sich weiterhin krankschreiben lassen. Ich sehe das ein bisschen anders, aber gut. Steht ihr in diesem Fall Recht auf ein BV? Was ist wenn das Unternehmen eine Kündigung einreicht? Ich möchte ihr diesen Stress vermeiden. Gericht, Anwalt, usw...

von dandana am 28.09.2021, 11:56



Antwort auf Beitrag von dandana

im prinzip geht das. ABER der AG muss erstmal die chance erhalten, das mobbin abzustellen. eine krankmeldung geht dem bv immer vor. das muss schon gut begründet und nachgewiesen sein, da kann man nicht einfach zum arzt und sagen mobbing. weiß der AG davon? wenn die teamleiterin nicht mehr da ist oder deine frau in eine andere abteilung gehen kann, wo andere vorgesetzte sind, wäre der grund fürs mobbing weg und sie könnte wieder arbeiten. vorausgesetzt sie ist gesund. denn krank kann man kein bv erhalten. udn wenn die krankheit ganz zufällig einen tag vor dem bv endet, könnte die krankenkasse stutzig werden. daher würde ich zuerst das gespräch mit dem AG suchen und drum bitten, dass das problem gelöst wird.

von mellomania am 28.09.2021, 13:51



Antwort auf Beitrag von mellomania

Das ist ein bisschen kompliziert. Das ist eine Lagerarbeit wo sie 8 Stunden im stehen arbeiten muss plus eine Stunde hin und eine Stunde zurück, plus die Umstände usw. Die Team-Leiterin ist immer noch dort und ganz ehrlich vertrauen wir die AG auch nicht. Ihr Hausarzt schreibt sie eigentlich jeden Monat krank, weil er gesehen hat wie es ihr am Anfang ging, sie musste in jeder Sprechstunde heulend zum Hausarzt. So wie es aussieht ist die Krankschreibung dann noch die beste Wahl. Das ist nur für sie immer belastend dort jeden Monat anzurufen und sagen, dass sie krank ist. Ihr Herz rastet immer dabei! Ich versuche sie soviel wie es geht zu schützen zu ihren und Baby's Gunsten.

von dandana am 28.09.2021, 15:04



Antwort auf Beitrag von dandana

Jeder Monat wo sie krankgeschrieben ist wenn der Grund nicht schwangerschaftsbedingt ist geht mit 0€ in die Elterngeldberechnung Elterngeld wird also 300€ mindessatz Ich schreibe das nur damit ihr nachher nicht böse überrascht werdet

von misses-cat am 28.09.2021, 20:55



Antwort auf Beitrag von misses-cat

das problem ist, dass das BV der Arbeitgeber aussprechen müsste, da 8 h stehen nicht geht. die wegezeit hin und zurück hingegen ist ihr problem wenn ich das so sagen darf. das ist wie später kinderbetreuung. eure sache. solange der AG keinerlei chance hat das mobbing abzustellen und die gefährdungsbeurteilung zu machen wird es schwierig, das bv bei der krankenkasse zu begründen, sollten die das prüfen. sie muss völlig gesund und arbeitsfähig sein um überhaupt ein bv zu erhalten. für den arbeitsplatz ist aber primär der AG zuständig. wenn ihr dem AG nicht vertraut, müsst ihr in kauf nehmen, dass das elterngeld gering ausfällt, da die krankschreibung eben nix mit der schwangerschaft zu tun hat (was an sich toll ist, denn schwanger ist schön :-) da sollte man nicht krank sein).

von mellomania am 28.09.2021, 22:11



Antwort auf Beitrag von misses-cat

Das ist gut zu wissen, vielen Dank.

von dandana am 29.09.2021, 08:22



Antwort auf Beitrag von mellomania

Das mit dem Fahrweg ist tatsächlich unser Problem, das wissen wir. Ich meine das gesamte Packet ist gerade ungünstig für die Schwangerschaft. Es ist übel was das Unternehmen angestellt hat, sodass wir uns einen Anwalt geholt haben und zum Glück hatten wir für alles einen Beweis. Geld ist gerade nicht unsere Sorge zum Glück, aber natürlich wollten wir soviel wie es geht rausrollen, da wir nicht einsehen, dass sie für alles was ihr passiert ist noch dafür büßen muss.

von dandana am 29.09.2021, 08:29



Antwort auf Beitrag von dandana

ich kann euch schon verstehen, das problem ist nur, dass ein bv geprüft werden kann und für den arbeitsplatz eben der AG alleine zuständig ist. die krankenkasse könnte dies prüfen, gerade, wenn es auffällt, dass eine sehr lange krankheit eben ganz genau vor einem bv endet. und die gelackmeierte wäre deine frau, denn sie müsste dann zu unrecht erhaltene gelder zurückzahlen.

von mellomania am 29.09.2021, 20:26