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Bewerbung in der Schwangerschaft

Thema: Bewerbung in der Schwangerschaft

Ich wollte fragen, ob ich in einem Bewerbungsgespräch meine Schwangerschaft verheimlichen darf. Es ist noch alles sehr früh und außer meinem Mann weiß es niemand, da will ich es ungerne ner fremden Person sagen. Wann bin ich verpflichtet es zu sagen? Vor oder nach Unterzeichnung des Vertrages? Ich persönlich sage es NIEMANDEM vor dem 4. Monat, aber möchte rechtlich auf der sicheren Seite sein.

von kia-ora am 25.05.2015, 10:40



Antwort auf Beitrag von kia-ora

Du musst im Vorstellungsgespräch nicht sagen, dass du schwanger bist und darfst auf Nachfrage das verneinen, es denn,für das Ausüben der Tätigkeit ist das Nichtvorliegen einer Schwangerschaft Voraussetzung.

von Silke11 am 25.05.2015, 14:51



Antwort auf Beitrag von kia-ora

Die Frage ist, ob dein Vorgehen die Basis für ein gutes Vertrauensverhältnis darstellt. Schnell noch den Vertrag unterschreiben und dann "nach mir die Sinnflut".

von montpelle am 25.05.2015, 15:01



Antwort auf Beitrag von kia-ora

Ich war in der in der selben Situation War bei Unterschrift in der 6ten Woche . ich war schneller schwanger geworden als gedacht. Direkt im erste Zyklus. Jedoch stand für uns fest ich mach nur den normalen Mutterschutz. Da es eine teilzeitstelle ist und meine Tochter von Oma vormittags betreut wird. sie ist jetzt 12 Monate und mein Chef hat super reagiert. Gab gleich Glückwünsche und sagte das bekommen wir hin. Hab es auch erst nach dem dritten Monat gesagt.

von DannaM am 25.05.2015, 16:18



Antwort auf Beitrag von kia-ora

Diese Frage hat eine rechtliche und eine moralische Komponente: 1. Rechtlich musst Du nie irgendetwas über Schwangerschaft sagen. Ausnahme: Es geht um einen Beruf (z.B. im Labor), den man schwanger nicht ausüben darf. 2. Moralisch wäre zu überlegen, was es für ein Arbeitgeber ist. So kann es für einen kleinen Betrieb mit nur 3 Mitarbeitern oder für den Rechtsanwalt/Arzt, der eine Angestellte sucht schnell existenzbedrohend sein, wenn er monatelang doppelt Gehalt (Dir und Deiner Vertretung) zahlen muss und über längere Zeit keine eingearbeitete Kraft hat. Damit macht man sich keine Freunde und das spricht sich auch rum. In einem Großkonzern und bei der öffentlichen Verwaltung ist das was anderes. Und es kommt darauf an, was Du nach der Schwangerschaft vor hast und wie das alles kompatibel mit der Stelle ist.

von Murmeltiermama am 26.05.2015, 08:06



Antwort auf Beitrag von Murmeltiermama

Ich finde nicht schön ein schlechtes gewissen zu machen, damit das der Arbeitgeber doppelt Gehalt zahlen müsste. Die für den Arbeitgeber zuständige Krankenkasse erstattet alle Zahlungen an die Mutter, nachdem der Arbeitgeber diese beantragt hat. Es ist für jemand in de Situation schon schwer genug ab zu wägen was man macht. sagt man es und riskiert dann das der Chef einen ablehnt um auf Nummer sicher zu gehen? Was passiert wenn man dann eine Fehlgeburt hat? Dann hat man weder Kind noch job. Sag ich es nicht und riskiere das mein Chef sauer ist? Zumindest hab ich dann einen Job und kann beweisen das es geht auch mit Kind und geb Gas in den Monaten die mir zum Mutterschutz bleiben zu beweisen das warten auf mich sich lohnt. Ich weiß aus eigener Erfahrung das es innerlich ein Kampf ist. ich bin auf Nummer sicher gegangen und hab nichts gesagt und hab Gas gegeben. Ich bereue nichts und mein Chef auch nicht.

von DannaM am 26.05.2015, 09:49



Antwort auf Beitrag von DannaM

Ich mache keine Angst, ich sage es nur so, wie es ist. Die Krankenkasse erstattet erst viel später und es ist eine unglaubliche Bürokratie für den AG. Das ist einfach eine Tatsache. Kleine Firmen oder Freiberufler haben dann auch niemanden, der das für sie macht und müssen sich durch die Bürokratie selbst durchwurschteln. Und das, obwohl sie häufig selbst nicht viel mehr oder gar weniger verdienen als ihre Angestellten. Klar kann man da sagen: Das ist mir doch egal. Nach mir die Sintflut. Aber fair ist das halt nicht.

von Murmeltiermama am 26.05.2015, 17:08



Antwort auf Beitrag von Murmeltiermama

Natürlich machst du keine Angst, sondern du verstärkt das schlechte Gewissen was man eh schon hat in der Situation. Ich war in der Situation und es fiel mir echt nicht leicht. Aber was weiß man schon von einem Arbeitgeber bei dem man nicht schon gearbeitet hat? vieleicht reagiert er ja positiv. Zudem man in so einer frühen Phase noch garnichts von der Schwangerschaft wissen muss. Eine Freundin hat es erstmal im 4ten Monat gemerkt. Fakt ist wenn man das Kind z.B. verliert steht man unter Umständen mit leeren Händen da. Väter würden sicher auch nicht 10 mal überlegen in der Situation. Die können ja auch Elternzeit nehmen. Jeder muss natürlich selber entscheiden. Man weiß ja auch nicht was die Betreffende vor hat. Nur Mutterschutz oder gleich 3 Jahre Elternzeit.

von DannaM am 27.05.2015, 06:32



Antwort auf Beitrag von DannaM

Hier geht es um eine Frau, die von ihrer Schwangerschaft weiss, und die ueberlegt, ein Arbeitsverhaeltnis schwanger NEU einzugehen, wohl wissend, dass sie ausfallen wird. Rechtliche Lage ist klar-das kann man so machen. aber die Hinweise von Murmeltiermama sind doch nicht verkehrt. Denn nicht alles, was rechtlich erlaubt ist, fuehrt zu viel Freude im Berufsleben. Und gerade in kleinen betreiben, wo die Neue eben auch noch keine Freunde hat oder Vorarbeitszeiten, wo man sagt, naja, dass war dann mal drsan oder so, da ist es einfach superschwer wenn man schwanger anfaengt und eben genau dadurch andere in die Bredouille bringt. Von daher/ Hinweis finde ich richtig und wichtig, entscheiden muss, da sind wir uns alle einig, jeder selber. Benedikte

von Benedikte am 27.05.2015, 17:45



Antwort auf Beitrag von kia-ora

Zum Recht, eine Schwangerschaft nicht anzugeben, wurde ja schon einiges geschrieben. M.E. gibt es dieses Recht auch nicht ohne Grund. Es ist ja in diesem frühen Stadium keineswegs sicher, dass die Schwangerschaft bestehen bleibt. Außerdem könnte - selbst bei anderslautender Planung - die betreffende Mitarbeiterin unmittelbar nach dem Mutterschutz arbeiten wollen oder müssen, etwa bei Arbeitslosigkeit des Partners etc. Aber Achtung: Bei neuen Arbeitsverhältnissen gibt es üblicherweise eine Probezeit. Ich sehe immer häufiger, dass dies keine klassische Probezeit ist, sondern ein befristetes Arbeitsverhältnis für sechs Monate vereinbart wird, das dann einvernehmlich verlängert bzw. entfristet werden kann. In einem solchen Fall würde das Arbeitsverhältnis nach sechs Monaten enden (Schwangerschaft hin oder her). Ohne Einigung läuft hier danach nichts. Und dann kommt das Thema Vertrauen ganz besonders ins Spiel. Gruß supi

von supi0978 am 28.05.2015, 15:52