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Bezahlung bei teilweise Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft

Thema: Bezahlung bei teilweise Beschäftigungsverbot in Schwangerschaft

Ich bin in der 17. SSW und momentan wegen einiger Komplikationen krankgeschrieben bis Anfang Januar. Dann sind 6 Wochen um. Meine FÄ würde mir dann ein teilweises Beschäftigungsverbot erteilen, d.h. statt 8 Stunden würde ich dann für 4 Stunden täglich arbeiten gehen. Sie meinte, dass ich dann trotzdem volles Geld für 8 Stunden bekommen würde und der AG den anderen Anteil von der Kasse wieder holen kann. Ich hätte damit auch kein Problem, arbeite im Büro und wäre auch froh, mal wieder raus zu können und meine Vertretung könnte ich dann auch noch einarbeiten. Es wäre sowieso nur für zwei Monate denn dann nehme ich Resturlaub und dann beginnt schon Mutterschutz. Jetzt wollte mir jemand erzählen, dass es eine Kann-Bestimmung ist, dass der AG mich bei 4 Stunden arbeiten trotzdem 8 Stunden bezahlt. Im Internet habe ich nichts konkretes gefunden von einer Kann-Bestimmung. Kann mir jemand etwas genaueres sagen? Danke! Kathrin

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 15:28



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Nein, das ist keine Kann-Bestimmung. Bei einem Beschäftigungsverbot steht Dir Dein normales Gehalt zu - komplett, ohne Abstriche. Ich hatte während der 2. Schwangerschaft ebenfalls für ein paar Wochen ein teilweises Beschäftigungsverbot - genau wie Du durfte ich nur 4 statt 8 Stunden arbeiten. Es war etwas tricky, das mit der PA zu klären, weil ich eben nach 4 Stunden plus 15 Minuten Pause ausbuchen mußte - der AG ist dann sogar verpflichtet, das zu überwachen - aber 8 Stunden bezahlt bekommen sollte. Aber das Problem war lösbar. Keine Kann-Bestimmung sondern eine "Wenn... Dann...."-Bestimmung ist meines Wissens die Tatsache, daß der AG das Ausfallgeld wegen des BV von der KK wiederbekommt. Das gilt - zumindest war das damals so, wenn ich mich recht erinnere, es ist schon 9 Jahre her - nur für Betriebe, die eine bestimmte Anzahl von Angestellten unterschreiten. Mein AG war ein sehr großes DAX-Unternehmen und mußte die zusätzlichen 4 Stunden deswegen selber tragen. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 15:54



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Kann das Beschäftigungsverbot nur für 4 Stunden tgl. oder auch für 20 Stunden wöchentlich erteilt werden, sodass ich z.B. einen Tag gar nicht und die restlichen 4 Tage für 5 Stunden arbeiten gehen kann?

Mitglied inaktiv - 16.12.2009, 22:19



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Hallo Kathrin, ich hatte in der 1. Schwangerschaft auch ein teilweises Beschäftigungsverbot und habe mein volles Gehalt bekommen. Ich bin Lehrerin und verbeamtet. LG Christina

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 22:43



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Ich hatte komplettes Beschäftigungsverbot ab der 22. Woche und habe mein volles Gehalt bekommen. LG

Mitglied inaktiv - 14.12.2009, 23:57



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Hallo, Du bekommst Dein volles Gehalt, aber dein AG bekommt das nicht zwingend von der KK wieder. Das hängt davon ab, ob er die Umlage2 bezahlt (bezahlen muss). Bis zu einer bestimmten Betriebsgröße muss der AG die U2 bezahlen und bekommt dann den Ausfall erstattet. Aber das sind m.W. längst nich talle Betriebe. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 16:10



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Was ich nicht verstehe ist, warum Du jetzt eine Krankschreibung hast und dann auf ein BV wechselst. Bist Du krank? Oder darfst Du schwangerschaftsbedingt nicht arbeiten? DAs macht einen großen Unterschied und damit Du keine Probleme bekommst, bzw. Dein Arzt sollte das geklärt sein.

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 16:11



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Ich hatte zu Beginn der 14. SSW Blutungen und musste für ein paar Tage ins Krankenhaus. Danach war ich aufgrund der Blutungen krank geschrieben. Die Blutungen haben sich seit dem KKH gegeben. Jetzt ist noch ein Hämatom geblieben, dass ab und zu bluten könnte (so war es auch letztes Wochenende). Das ist aber nicht so schlimm, da es altes angesammeltes Blut ist und kein Risiko besteht, weil keine neuen Blutungen dazu kommen. Meine Krankschreibung geht jetzt bis 5.01.10 und dann sind 6 Wochen rum. Dann würde ich ja nicht mehr das volle Gehalt kriegen sondern nur 67 oder 68 % von meiner Krankenkasse. Deshalb das Beschäftigungsverbot, weil ich dann volles Geld kriegen würde. Und ich habe ja einen Schreibtischarbeitsplatz, wo ich keine großen körperlichen Anstrengungen habe. Gruß Kathrin

Mitglied inaktiv - 16.12.2009, 09:32



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Jeder Arbeitgeber MUSS in die U2 einzahlen. Die Differenzierung nach Betriebsgröße erfolgt nur für die U1 (Umlage für Krankheit). Somit bekommt auch jeder ArbG 100% des Ausfallgeldes erstattet! Bei halbem BV halt auch nur die Hälfte vom Gehalt.

von Yune88 am 11.12.2015, 05:45