Geschrieben von sojamama am 24.09.2016, 18:39 Uhr |
Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...
Soviel Dreistigkeit hätte ich meinem Ex-Chef nicht zugetraut. Wobei es sein gutes Recht ist, was er fordert.
Er hat mich ja im Mai entlassen, ganz fristgerecht zum Juli eben. Wir sind nicht im Guten auseinander, er hat mich nach 6 Jahren guter Zusammenarbeit, immer nur er und ich, einfach so entlassen, ohne mit der Wimper zu zucken, völlig emotionslos und kalt. Ich war und bin immer noch menschlich schwer enttäuscht von ihm.... soviel zum Hintergrund.
Heute kam nun Post von seiner Steuerberaterin, die ich nicht sehr kompetent einschätze ehrlich gesagt, was ich eben so über die Jahre mitbekommen hatte.
Jedenfalls steht in dem Brief, der vor Fehlern nur so strotzt, ordentlicher Satzbau ist ihr wohl ein Fremdwort, dass das Gehalt für Juli falsch berechnet wurde.
Ich sei im Juli ja in St.kl. 6, daher ergäbe sich nach Neuberechnung eine Nachzahlung an meinen Ex-Chef von sage und schreibe 19,65 Euro.
Ich musste ehrlich gesagt erstmal lachen über die Lächerlichkeit dieser Summe, um die es da geht.
Ich weiß nicht mal, wohin ich das Geld überweisen soll. Keine Angaben, kein ÜW-Träger, nichts. Ich kenne doch seine Kontonummer nicht.
Ich bin fast schon soweit, den Brief zu verbessern, das Geld in bar beizulegen und in den Praxisbriefkasten zu stecken. Ich könnte es auch persönlich abgeben, aber ich will ihn nicht sehen.
Vor allem aber, ich wusste schon, dass ich in die 6er Klasse rutsche, da ich ja schon einen neuen Job begonnen hatte. Aber das wusste er nicht, denn ich war zu dem Zeitpunkt bereits bei ihm freigestellt. Daher wundert es mich noch mehr.
Wollte ich nur mal loswerden. Schönes Wochenende noch Euch allen.
melli
Re: Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...
Antwort von omagina am 24.09.2016, 19:26 Uhr
moin..ich würds machen..geld abgezählt in einen umschlag.....brief verbessern und ab bei ihm in den kasten
Re: Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...
Antwort von kanja am 24.09.2016, 19:33 Uhr
Klasse Idee. Würde ich tatsächlich auch so machen!
Re: Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...
Antwort von dee1972 am 24.09.2016, 20:18 Uhr
Nette Idee, ich würde viele Münzen nehmen, die kann er sich dann selbst rollen.
Re: Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...
Antwort von 92jasmin am 24.09.2016, 22:44 Uhr
Hi,
Ich will ja nicht pessimistisch sein, aber wenn ihr euch im schlechten getrennt habt würde ich das Geld Villt nicht einfach so in den Briefkasten werfen. Am Schluss heißt es noch "welches Geld" sie haben uns keins in den Briefkasten! Du könntest es mit Einwurf Einschreiben abschicken. Und dann frage ich mich warum zurück zahlen steh ich grade auf dem schlauch? Steuerklasse 6 bedeutet doch das er mehr bzw du mehr Steuern zahlen musstest also hast du ja nicht mehr Lohn bekommen sondern mehr Steuern gezahlt und die muss der AG sich vom Finanzamt wieder zurück holen, oder!??
LG
Re: Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...
Antwort von kanja am 25.09.2016, 11:02 Uhr
Zur Frage wohin überweisen:
Auf das Konto, von dem dir dein Gehalt überwiesen wurde ...?
mein Mann bringt es ihm und verlangt eine Quittung, eben aus dem Grund, den Du auch
Antwort von sojamama am 25.09.2016, 11:49 Uhr
meinst. Nicht, dass es heißt, ich hätte nichts gezahlt...
Steuerklasse 6 ist es meines Wissens nach, wenn ich gleichzeitig kurzfristig zwei Jobs habe. Ich war ja bei einem noch eingestellt bis 15.7., beim alten Chef, habe aber am 1.7. bereits beim Neuen begonnen.
Rein rechtlich völlig legitim, war ja freigestellt, schriftlich festgehalten hatten wir das auch sicherheitshalber.
melli
Re: Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...
Antwort von Herbstsonne30 am 25.09.2016, 12:40 Uhr
Die Info, dass Du woanders einen Erstjob hast, hat die Abrechnugsstelle (= Steuerberaterin) über deinen ELStAM-Datensatz (= Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) vom Finanzamt erhalten. Da wurde jetzt eine automatische Korrektur gemacht.
Die Rückforderung der durch dich zuwenig gezahlten Steuern hat mit Dreistigkeit rein gar nichts zu tun.
Du hast mich wohl falsch verstanden, es ist sein gutes Recht, das ist mir schon klar
Antwort von sojamama am 25.09.2016, 14:19 Uhr
Aber die Lächerlichkeit dieser Summe.... darüber könnte ich halt lachen, das finde ich einfach dreist. ICH hätte es einfach darauf beruhen lassen, hätte da nichts mehr zurückgefordert.
Aber so ist er halt. Natürlich ist das nicht dreist, es steht ihm ja zu, schrieb ich ja bereits.
melli
Re: Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...
Antwort von Pamo am 25.09.2016, 14:26 Uhr
Korrigier doch den Brief auf einer Kopie und frag auf einer Notiz darauf an, wohin du den Betrag überweisen sollst.
Ja, lächerlich.
Dass du menschlich enttäuscht bist, kann ich verstehen. Ich habe das auch höchst erstaunt bei meinem tollen Zahnarzt erlebt: die langjährige Mitarbeiterin war plötzlich weg, statt dessen ein paar billige Teilzeithühner da, dem Chef war kein Bedauern anzumerken.
Re: Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...
Antwort von 92jasmin am 25.09.2016, 16:08 Uhr
Ja genau das könnte passieren. Du wirfstd as Geld rein und dein Chef sagt " welches Geld?" Also entweder Überweisung oder dein Mann bringt das Geld und lässt sich ne Quittung ausstellen. Ihr könnt auch die Quittung selber vorher schreiben so das er (chef) nur noch seine Unterschrift drunter setzen muss.
Ärger dich nicht mehr darüber genau so sind Chefs und reiche Leute vom Geld schenken wird man nicht Reich von solchen Leuten kann man sparen lernen!!
jasmin, reich ist er nicht, sonst hätte er mich nicht entlassen müssen
Antwort von sojamama am 25.09.2016, 18:19 Uhr
Das war ja das Problem, das wusste ich ja, er auch. Daher war ich ja so schockiert, einfach mal miteinander reden wäre besser gewesen.... denn ich kenne ja die Zahlen, mache ja die Abrechnung usw.
melli
Re: Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...
Antwort von Alexxandra am 25.09.2016, 21:50 Uhr
war bei meinem Zahnarzt auch so, deshalb habe ich ihn auch gewechselt.
Re: Bin gerade etwas verwirrt und musste aber doch herzlich lachen...
Antwort von lisi3 am 26.09.2016, 17:59 Uhr
So etwas in der Art hat bei mir auch den Ausschlag gegeben, den Kinderarzt zu wechseln. Richtig zufrieden war ich sowieso nicht mehr, nachdem unsere Kinderärztin aus der Gemeinsamschaftspraxis ausschied und als dann noch die langjährigen Arzthelferinnen die Kündigung bekamen, habe ich die Konsequenzen gezogen .
Re: jasmin, reich ist er nicht, sonst hätte er mich nicht entlassen müssen
Antwort von Danyshope am 26.09.2016, 22:11 Uhr
Aber hätte nicht eigentlich der neue AG über LSG 6 abrechnen müssen? Nicht das du jetzt bei beiden darüber läufst.
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