Thema:
Ist das rechtens??? Arbeitsvertrag
Hallo,
habe gerade beim ruhigem durchlesen des Arbeitsvertrages festgestellt, das isch in meiner Befristung (mein Wunsch) vom 15.8. - 30.11.05 eine dreimonatige Probezeit habe.
Bitte helft mir mal schnell, denn ich möchte per sofort kündigen.
LG Cathy
Mitglied inaktiv - 18.08.2005, 17:56
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Hi,
was steht denn da zur Kündigung in der Probezeit? Wenn dort keine Frist angegeben ist, gilt die ganz normale gesetzliche Kündigungsfrist auch in der Probezeit.
Allerdings ist es in der Probezeit oft so, dass man mit einem klärenden Gespräch mit dem Vorgesetzten schneller die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erreichen kann. Mach ihm deutlich, dass du glaubst, der Arbeit nicht gewachsen zu sein oder nicht ins Team zu passen oder oder oder... und deshalb gerne kündigen möchtest. Wenn du Pech hast, bleibst du auf der gesetzl. Frist hocken, ansonsten kannst du eher gehen.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 18.08.2005, 19:06
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die drei monate probezeit, kann von beiden seiten ohne angaben von gründen für sofort ( bei manchen mit einwöchiger frist) gekündigt werden.
nach der probezeit gilt, was im vertrag eingetragen ist...meist bei einem befristetem vertrag mit einer frist von 4 wochen!
lg phi
Mitglied inaktiv - 18.08.2005, 22:37
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Probezeit bedeutet, dass AG und AN in diesen drei Monaten ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Das ist keine Kündigungsfrist.
Gruß
Iris
Mitglied inaktiv - 18.08.2005, 19:06
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Hallo,
während der Befristung kann mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich gekündigt werden, ohne Angabe von Gründen.
Ein Gespräch wird leider nicht viel bringen. Arbeite in einem CallCenter. Bereich PKV. Gegen dieses aufdrängen von Leistungen, bei schon vorhandener Abdeckung des Kunden, verwehre ich mich.
Wurde heute auf dem Heimweg angerufen, woran es liegt das ich in den 4 Std. keinen Termin gemacht habe.
Kann ich die Leute den zum Termin zwingen, ich glaube nicht, auch kann er mir nicht sagen, das ich nicht gearbeitet habe (ober 220 Telefonanrufe).
LG Cathy
Mitglied inaktiv - 18.08.2005, 19:41
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In dem Fall muesste dein AG ja froh sein, wenn er dich "loswird"... Vielleicht hilft da wirklich ein klaerendes Gespraech.
Und dann kann man vielleicht einen Aufhebungsvertrag machen, in dem ihr euch einigt, das Arbeitsverhaeltnis sofort zu beenden. Wichtig: Bei Aufhebungsvertrag bekommst du hinterher erstmal kein Arbeitslosengeld (Sperre) - erkundige dich zuvor, wenn das fuer dich wichtig waere. Bei einer Kuendigung wuerdest du aber genauso eine Sperre bekommen.
Ansonsten musst du halt noch 14 Tage durchhalten.
Gruss, harmony
Mitglied inaktiv - 18.08.2005, 20:11
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Hallo Harmony,
gild das auch für die Probezeit??? Gibt es in der Probezeit nicht die möglichkeit per sofort zu kündigen???
Außerdem, soviel weiß ich schon, darf eine Probezeit nicht ca. 90% der im Arbeitsvetrag angegebenen befristeten Zeit beinhalten.
LG Cathy
Mitglied inaktiv - 18.08.2005, 20:17
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...gibts nur bei AZUBIS!
Ansonsten sinds 14 Tage. Kündige und sage, dass Du gerne früher aufhören möchtest. Das wäre der erste AG, der DIch nicht gehen lässt, der hat ja nichts davon einen MItarbeiter auf Absprung noch 14 Tage durchzufüttern.
Mitglied inaktiv - 19.08.2005, 10:21
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Hallo,
habe es heute hinter mich gebracht und 23 Schreiben mitgenommen.
1. Schreiben um Aufhebung des Arbeitsvetrages und den Aufhebungsvertrag und
2. die Kündigung.
Wir haben die erste Möglichkeit genommen.
LG Cathy
Mitglied inaktiv - 19.08.2005, 12:24