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Darf mein Chef mich nach Elternzeit versetzen ?

Thema: Darf mein Chef mich nach Elternzeit versetzen ?

ich hatte 2 Jahre Elternzeit genommen und müsste eigentlich jetzt zum Geburtstag von meinem Sohn wieder anfangen als Filalleitung, aber mein Chef sagt das er wo ich zuvor war , schon besetzt ist durch eine andere und er mir die Stelle nur noch in 80 km weiter entfernten Filiale anbieten kann! Das geht doch gar nicht oder ? Ich habe ihm gesagt aufkeinenfall gehe ich woanders hin ,das ist nicht sozial verträglich weil ich einen 2 Jährigen Sohn habe und nicht so weit (77km eine Strecke nur hin ) weg arbeiten kann- unzumutbar - muss er mich nicht auszahlen wenn er mir meine Filiale nicht mehr zur Verfügung stellen kann oder wie funktioniert das jetzt? Was mache ich jetzt er meldet sich nicht und ich muss zum 24.03 wieder anfangen !

von JenniferOs am 17.03.2015, 22:14



Antwort auf Beitrag von JenniferOs

Wenn sich da kurzfristig nicht geändert hat kann er das so machen. Er muss dir nicht den gleichen Arbeitsplatz wieder geben nur gleichwertig und nicht weniger Geld.

von DannaM am 17.03.2015, 22:39



Antwort auf Beitrag von DannaM

Ja, eigentlich darf er das. Du könntest evtl. das 3. Jahr Elternzeit noch beantragen - aber da sind die Fristen leider schon vorbei. Vielleicht macht ja Dein AG das mit und findet alle bis nächstes Jahr eine bessere Lösung. Alles Gute, Leonessa

von leonessa am 18.03.2015, 06:55



Antwort auf Beitrag von JenniferOs

Ja, er darf dich innerhalb des Unternehmens "versetzen" - es muss aber eine gleichwertige, zumindest gleich bezahlte Tätigkeit sein. Das könnte er im Übrigen aber auch im normalen Arbeitsbetrieb - nennt sich dann betriebliche Notwendigkeit und rechtfertigt keinerlei Abfindungsansprüche etc.. In den meisten Arbeitsverträgen steht das auch direkt mit drin... Dagegen hilft nur, sich rechtzeitig in die Planungen einzubringen und ständig Kontakt zu halten. Anders wäre es nur, wenn er deine alte Stelle ganz aktuell neu besetzt hat als er z.B. schon definitiv wusste, dass du am xx.xx zurückkommst. Dann könnte z.B. der Betriebsrat oder die Gleichstellungsbeauftragte aktiv werden. Gruß, Speedy

von speedy am 18.03.2015, 09:27



Antwort auf Beitrag von JenniferOs

Hallo, es kommt auf Deinen Arbeitsvertrag an.... Was sagt der denn? DSass Du Filialleitung für die Niedelassung X bist? Oder nur generell Filialleitung? Steht irgendwo dass sich das Unternehmen vorbehält dich auch woanders einzusetzen? Wenn ja, dann hast Du Pech.... ich bin über 15 Jahre 100-120 km eine Strecke gependelt... Gruss Désirée

von desireekk am 18.03.2015, 15:00



Antwort auf Beitrag von JenniferOs

Hallo schau mal in den Arbeitsvertrag. Steht nichts besonderes vermerkt, muss er dir nur einen "vergleichbaren" Arbeitsplatz bieten. viele Grüße

von RR am 19.03.2015, 12:39



Antwort auf Beitrag von JenniferOs

Wo arbeitet du denn? Bin auch filialleitung in einem lebensmitteldiscounter, ich weiss jetzt schon das ich die alte Filiale nicht wieder bekomme (was schade ist, war 'ne Neueröffnung und noch nicht verranzt ). Leider ist das wohl so ueblich das man nach Elternzeit an den Arsch der Welt versetzt wird. Bei uns zumindest. Bei gleichem Posten und Gehalt bleibt dir vorerst nix uebrig vielleicht geht aber ein interner Tausch wenn neue fl einverstanden?

Mitglied inaktiv - 19.03.2015, 20:59