Thema:
Genehmigter Urlaub vor Mutterschutz wird jetzt doch abgelehnt
Hallo!
Ich bin jetzt in der 30. SSW. Ab 01.07. sollte ich meinen Resturlaub für dieses Jahr nehmen, ab dem 26.07. beginnt mein Mutterschutz. Ich hatte damals bei einer Teambesprechung meinem Chef und den Kollegen die Wahl gelassen, ob ich den ganzen Resturlaub vor dem Mutterschutz am Stück nehmen soll oder lieber aufteilen. Es steht schon fest, dass ich nach der Elternzeit nicht in den Betrieb zurückkomme. Damals (im Februar) wollten alle, dass ich den Urlaub am Stück nehme (Zitat: "Wir müssen uns ja sowieso daran gewöhnen, dass du weg bist"). Hinzu kommt, dass noch eine Kollegin zum 01.07. in Rente geht, aber auch das stand im Februar schon fest. Meine Stelle wurde dann auch ab dem 01.07. neu besetzt. Heute meldet sich mein Chef, dass die neue Kollegin wg. Krankheit mind. 6 Wochen ausfällt und er mich betriebsbedingt jetzt doch nicht eher gehen lassen kann. Ist das jetzt noch rechtens?
von
Blackmail
am 22.06.2019, 18:57
da bekommst du beser hilfe. ich sehe das als gerechtfertigt an, da die krankheit der kollegin ein betrieblicher grund ist. die arbeit muss ja gemacht werden. er muss dir alle urlaubstage NACH der elternzeit! auszahlen, also wenn du gekündigt hast mit der letzten abrechnung.
von
mellomania
am 22.06.2019, 23:14
ich finde es eine Frechheite.....ganz ehrlich in so einem Fall würde ich krnak werden...das ist eine frechheit
von
golfer
am 23.06.2019, 09:38
Wo ist denn da die „Frechheit“ ?
De Betrieb kann nachweisen, dass es eine Notwendigkeit gibt: Stelle wäre sonst unbesetzt.
Da darf der AG durchaus auch den genehmigten Urlaub absagen, muss aber ggf. Stornokosten o. ä. tragen.
Der Urlaubsanspruch ist ja nicht „weg“.
Gruß
D
von
desireekk
am 23.06.2019, 13:43
Bloßer Personalmangel reicht nicht. Gibt es mehrere Urteile zu, insofern eher Nein. Wenn Du auf keinen Fall arbeiten gehen möchtest, würde ich das beim Arbeitsrechtler absichern und entsprechendes Schreiben an Chef schicken.
Vielleicht geht ja auch ein Komöromiss? Du hänst nlch zwei Wochen dran, die er Dir entsprechend höher vergütet?
von
emilie.d.
am 23.06.2019, 14:31
Das ist eine gute Idee! Mal sehen, was er mir morgen vorschlägt.
von
Blackmail
am 23.06.2019, 21:21
Ich habe mal, gänzlich unschwanger, richtig viel rausgeholt an Vergünstigungen, als ich meinen bereits genehmigten Urlaub abgesagt habe, weil ein Kollege kurzfristig krank wurde.
Rein rechtlich kann der Chef eine Urlaubsgenehmigung zurückziehen. Aber er muß nachweisen, daß es keine andere Möglichkeit gibt (also daß jemand anders einspringen kann bzw. eine Leihkraft das auch machen könnte) und daß wirklich schlimme Konsequenzen drohen, wenn die Arbeit nicht gemacht wird. "Existenzbedrohend" muß es nicht sein, sonst hätten Firmen ab einer gewissen Größe keine Chance - Siemens geht sicher nicht pleite, wenn eine Turbine nicht ausgeliefert werden kann, aber richtig heftig wären die Konsequenzen eben schon. Im Zweifel entscheidet ein Richter, aber das würde ich dann doch tunlichst vermeiden. Außerdem muß der Chef alle finanziellen Nachteile ausgleichen - also die Stornogebühren für eine gebuchte Reise tragen (auch für die ganze Familie, wenn die ohne Mama/Papa nicht fahren möchte), eine evtl. notwendige Kinderbetreuung zahlen etc. pp.
von
Strudelteigteilchen
am 24.06.2019, 09:26
In dem Falle lass dich krank schreiben bis zum Mutterschutz und lass dir den Urlaub dann auszahlen (+ die Urlaubstage, die du noch im Mutterschutz dazu bekommst)...dann hast du wenigstens noch etwas davon. Da du eh nicht mehr in den Betrieb zurück kehrst....
Mitglied inaktiv - 26.06.2019, 07:20
Antwort auf diesen Beitrag
das ist sozialbetrug was hier geraten wird. und der chef ist nicht blöd. wenn er kontrolliert, ob sie krank zuhause ist, was er darf! dann hat sie hoffentlich pech, sollte sie den weg gehen.
von
mellomania
am 26.06.2019, 15:44
in der 30. + ssw bei DER hitze wird wohl jeder arzt krank schreiben.
ein chef, der DAS bei einer ma anzweifelt, ist selbst nicht ganz knusper.
nur kleines kino, mania!
Mitglied inaktiv - 26.06.2019, 17:54
Antwort auf diesen Beitrag
ist betrug. ob nun großes kino oder kleines. muss ja jeder selber wissen. aber der chef kann anzweifeln und nachsehen. und dann ist das geheule groß. naja
von
mellomania
am 26.06.2019, 22:40
und was meinst du findet der Chef vor, wenn er "nachschaut"?
eine höchstschwangere, die aufgrund der Hitze arbeitsunfähig ist.
was will er denn dann machen? sie fristlos kündigen? harhar.
ich würde auch schauen, ob man noch ein goody bekommt, aber wenn el cheffe nicht kooperativ ist, dann wär ich es eben auch nicht.
auch Arbeitnehmer planen.
das war alles lange abgespatzt.
Mitglied inaktiv - 27.06.2019, 08:29
Glaub mir - da kannst du als Arbeitgeber nicht viel machen. Klar kann man kontrollieren lassen ob der Arbeitnehmer wirklich krank ist - sber dem Arzt und auch dem Mitarbeiter nachzuweisen das da was nicht richtig lief ist fast unmöglich.
Selbst schon erlebt - da hat der Mitarbeiter sogar mit Ansage krank gemacht. Kannst nix machen.
von
Sterntaler-2016
am 27.06.2019, 09:55
Was will der denn da "nachsehen"? An der Türe klingeln und sagen: "AHA! Du bist ja gar nicht krank!"
Er kann den MD einschalten. Und dann? Wir haben 37 Grad, die Frau ist hochschwanger - da passiert genau gar nix. Zumal der AG sich das zweimal überlegen wird, bei diesen Vorzeichen. Und feuern braucht er sie auch nicht, sie kommt ja eh nicht zurück. Was hätte er also davon? Daß sie fröhlich und produktiv arbeitet? Eher nicht! Und die paar Tage Lohn wären es nicht wert.
Und genau weil der AG das weiß, wird sich da richtig was rausschlagen lassen. Das würde ICH tun - aber ich arbeite auch grundsätzlich ganz gerne, ich hätte kein Problem damit, noch weiterzumachen. Vorausgesetzt mir ginge es gut. Aber wenn es das nicht täte, dann könnte ich mich ja auch guten Gewissens krankmelden. Vastehst?
von
Strudelteigteilchen
am 27.06.2019, 11:39
Ich kann euch alle beruhigen. Es bleibt dabei, dass ich morgen meinen letzten Tag habe. Evtl. springt die ältere Kollegin ein und geht einen Monat später in Rente und da letzte Woche eine weitere Kollegin ihre Schwangerschaft bekannt gegeben hat, will er jetzt eine Anzeige schalten. Sein Motto ist jetzt: Die da sind, müssen da durch.
von
Blackmail
am 27.06.2019, 22:13
wie gut, dass dein Name nicht Programm ist und du aus der mania´schen Feindbildliste gestrichen werden kannst!
herzlichen Glückwunsch dazu!
Mitglied inaktiv - 28.06.2019, 08:04
Glaube ich kaum. Der Chef wird nicht überprüfen können, ob sich die Schwangere vielleicht die ganze Nacht übergeben hat. Oder an schwangerschaftsbedingten Depressionen leidet. Mit diesen könnte, ja sollte sie sogar, möglichst frische Luft genießen und schauen, was sie sich Gutes tun kann.
Und den Chef der zum "nachsehen" bei ihr klingelt, braucht sie nicht einzulassen.
von
Johanna3
am 30.06.2019, 23:04