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Einfaches Arbeitszeugnis

Thema: Einfaches Arbeitszeugnis

Hallo, ich habe zum 10.2. selber gekündigt, innerhalb der Probezeit aufgrund unhaltbarer Zustände (für mich). Insgesamt habe ich seit Oktober 2011 24 Nächte gearbeitet (25% Stelle) und meine PDL hat mich dabei nie gesehen, d.h. sie weiß eigentlich nicht, ob ich ordentlich arbeite oder nicht. Da in diesem Heim aber mobbing, hetzen, lügen an der Tagesordnung sind (u. PDL fleissig mitmacht) habe ich "nur" ein einfaches Zeugnis angefordert . Ist auch nur für meine Unterlagen (Rente), da ich noch einen anderen Job habe seit 2 Jahren und den o.g. somit nicht angeben müsste bei evtl Neubewerbung. Aber, was muss in so einem Zeugnis stehen? Nur Daten des AN, von wann bis wann gearbeitet u. als was? Ich hab bisher so ein Zeugnis noch nie gekriegt Danke + LG tabeamutti

von tabeamutti am 15.02.2012, 11:07



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Da steht nur drin, Name, Vorname, Geb.Datum, Tätigkeit, ggf. Umfang, Beginn d. Tätigkeit, Ende der Tätigkeit. Alle weiteren Angaben sind optional für den AG, d.h. er kann mehr reinschreiben, muss es aber nicht. Der AN hat da kein Mitbestimmungsrecht. Gruß, Speedy

von speedy am 15.02.2012, 13:35