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Elterngeld für den Vater

Thema: Elterngeld für den Vater

Hallo, Kann mir jemand bitte hierzu helfen? Ich bin gerade in EZ. Mein Kind ist zurzeit 11M. Ich habe Elterngeld für 12M beantragt bleibe aber noch 2M extra zu Hause...das heißt leider die 2M hab ich kein Gehalt. Da wir noch keinen Kita Platz bekommen haben, wollten wir erst warten mit dem Elternzeit von meinem Man. Heute wurde mir gesagt Elterngeld bekommt man nur wenn man EZ in den ersten 14LM des Kindes in Anspruch nimmt. Mein Partner wird in den 13. &14. LM unseres Kindes kein EZ nehmen da ich noch zuhause bin. Es war so gedacht, dass er dann die 2M Elternzeit nimmt wenn einen Kita Platz sicher ist. Da Plätze erst im August sicher sind, haben wir vor dass er Elterngeld beantragt ab August. In August wird unser Kind 17M alt. Meine Frage ist: Wird er überhaupt Elterngeld die zwei Monate bezahlt wenn er jetzt den Antrag schickt? Vielen Dank für eure Antworten. LG Nuli

von Nuli am 06.03.2019, 00:18



Antwort auf Beitrag von Nuli

Wenn ihr das so macht wie geplant, nein dann bekommt dein Mann kein EG. Basis-EG, also in Höhe von etwa 65% des Einkommens gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten. EG Plus, das wäre dann die Hälfte vom Basis-EG, nur wenn ab dem 14ten Monat durchgehend bezogen. Da du mit dem EG durch bist, gibt es für euch mit Ablauf des 12ten Lebensmonat kein EG mehr, dein Mann könnte wenn er jetzt noch EZ bezieht mittels EG-Plus und tricksen dann wenigstens noch etwas EG bekommen. Dafür müsste er jetzt aber der AG die EZ mitteilen und dann in Lebensmonat 15,16,17,18 EG Plus beziehen. Wenn das Geld knapp ist, würde ich dann dazu raten das er innerhalb der EZ in TZ von 15 bis zu 30 Stunden arbeitet und mittels EG Plus einen Teil des Einkommensverlustes ausgleicht. Den wenn ich das richtig verstehe bist du ja ab dem 15ten Lebensmonat wieder arbeiten, also irgendwer muss dann ja die Betreuung übernehmen.

von Felica am 06.03.2019, 08:38



Antwort auf Beitrag von Nuli

EZ muss mind. 7 Wochen vorher beantragt werden. Wenn dein Kind jetzt 11 Mon. ist, so wird es schwer werden, dass noch 7 Wochen bis zum 1.Geburtstag da sind. Somit wird es aus rechtlicher Sicht schwer werden unmittelbar nach dem 1.Geb. 2 Mon. EZ zu nehmen. Ausnahme: Der AG stimmt zu, was er aus Kulanz machen kann. Dann kann der KV noch EZ mit EG im 13+14 LM nehmen. Da jedem Elternteil 3 Jahre EZ zu stehen und diese bis zum 8.Geburtstag des Kindes genommen werden können, kann der KV diese auch ab dem 15LM nehmen. EG gibt es nur bis zum 14.Monat. Wie das mit EG-plus ist, weiß ich nicht. EZ muss, egal ob mit EG-Bezug oder ohne, mind. 7 Wochen vorher schriftlich beim AG angemeldet werden. Ist das der Fall jann der AG die EZ nicht ablehnen. Azs Kulanz kann der AG diese Wochenfrist umgehen. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Ich lese raus, dass der KV nicht zeitgleich mit dir in EZ gehen wird, weil du dann noch zu Hause bist. Wer ist denn nach 14 Monaten zu Hause? Ihr wartet auf den Kitaplatz. Plan A: ihr bekommt einen zu August. Was macht ihr denn bis zur Zeit bis Kitaeintritt? Wer betreut da das Kind? Plan B) habt ihr einen, falls ihr keinen Kitaplatz bekommt?

von Ani123 am 09.03.2019, 20:26